English Version English Version


Inhalt:
Zusatzinformationen:

Campusplan

Campusplan mit Fokus auf Juridicum

So finden Sie uns am Campus ...  mehr zu Campusplan (Titel)

Schiedsverfahren/Arbitration

Logo Georgia State University

Summer Academy in International Commercial Arbitration. Die Teilnahme für Studenten der JKU ist gebührenfrei ...  mehr zu Schiedsverfahren/Arbitration (Titel)

Insolvenzrecht und Sanierung

Phönix, Wappentier der Kooperation

Vortragsreihe "Insolvenzrecht und Sanierung". Mehr Informationen finden Sie hier ...  mehr zu Insolvenzrecht und Sanierung (Titel)

Neuerscheinung

Hier den Alternativtext zum Bild eingeben!

Der Tagungsband zum 13. Graduiertentreffen im Internationalen Wirtschaftsrecht - Binder/Eichel (Hg), Internationale Dimensionen des Wirtschaftsrechts (2013) - ist soeben im Nomos Verlag erschienen. ...  mehr zu Neuerscheinung (Titel)


Positionsanzeige:

Inhalt:

Ihre Investition

Die Teilnahmegebühr für den gesamten Lehrgang inkl. Betreuung der Diplomarbeit und Prüfungsgebühren sowie Lehrgangsunterlagen beträgt € 11.000,-.

Für die Upgrading-Variante für bereits eingetragene MediatorInnen beträgt die Teilnahmegebühr € 5.500,-.

Nicht enthalten sind Kosten für Anreise und Aufenthalt, selbst organisierte Einzelsupervisionen sowie etwa notwendige Sprachkurse.

Der Veranstalter behält sich vor, den Lehrgang nicht durchzuführen, wenn nicht genügend Anmeldungen vorliegen. In diesem Fall erhalten die angemeldeten TeilnehmerInnen die volle Anmeldegebühr rückerstattet.

Zahlungs- und Stornobedingungen

Eine Stornierung der Anmeldung ist nur schriftlich per E-mail, Fax oder Brief möglich.

Eine Stornierung der Anmeldung ist nur schriftlich per E-mail, Fax oder Brief möglich.

Bei Stornierung bis zum Anmeldeschluss verfällt die entrichtete Anmeldegebühr. EinE geeigneteR (siehe Aufnahmekriterien) Ersatz-teilnehmerIn kann benannt werden.

Bei Stornierung zwischen dem Anmeldeschluss und dem 1. Modul des Lehrgangs verfällt die entrichtete Anmeldegebühr. Darüber hinaus sind 50% der gesamten Lehrgangskosten abzüglich bereits bezahlter Beträge fällig, es sei denn einE geeigneteR (siehe Aufnahmekriterien) ErsatzteilnehmerIn kann benannt werden. Das unentschuldigte Nichterscheinen zum 1. Modul gilt grundsätzlich ebenfalls als eine solche Stornierung.

Bei Abbruch des Lehrgangs nach Beginn der Ausbildungsmodule ist der gesamte, noch offene Lehrgangsbeitrag sofort und zur Gänze fällig.