Wir sind gerne zu folgenden Zeiten für Sie da:
Montag:
08:00 - 13:00 Uhr
Dienstag:
08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:
08.00 - 15:30 Uhr
Donnerstag:
08:00 - 16:00 Uhr
Freitag:
08:00 - 14:00 Uhr
AKTIVITÄTENBLATT-TERMINE
Für die Vereinbarung von Terminen im Rahmen des Onboarding-Prozesses neuer Mitarbeiter*innen schreiben Sie uns einfach eine Mail an akg(at)jku.at oder rufen Sie uns an: DW 4830.
Corona-Regelung
Bei gesundheitlichen Bedenken, bieten wir auf Wunsch gerne auch Termine via Zoom an.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Wir sind ein, vom Gesetz eingerichtetes, unabhängiges und weisungsfreies Gremium.
Uns sind drei große Aufgabenbereiche zugeteilt:
Zur Erfüllung dieser Aufgaben sind uns umfassende Kontroll- und Beratungsrechte eingeräumt. Im Zuge des Gender Mainstreaming sind wir in die strategische Entwicklung der Universität ebenso eingebunden wie in alle Personalverfahren, sowohl bei der Ausschreibung als auch bei der konkreten Personalauswahl. Ferner sind wir mit Mitwirkungsrechten in Habilitationskommissionen ausgestattet.
Arbeitskreis für Gleichbehandlungs-
fragen
Adresse
Johannes Kepler Universität Linz
Altenberger Straße 69
4040 Linz
Standort
Hochschulfondsgebäude
1. Stock
Zimmer 129
Telefon
+43 732 2468 4830
Mo: 08:00 - 13:00 Uhr
Di: 08:00 - 16:00 Uhr
Mi: 08.00 - 15:30 Uhr
Do: 08:00 - 16:00 Uhr
Fr: 08:00 - 14:00 Uhr
Wir beraten und unterstützen Sie in Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männern, der Frauenförderung sowie in Diskriminierungsfragen im Hinblick auf Ihr Geschlecht, Ihre ethnische Zugehörigkeit, Ihre Religion, Ihre Weltanschauung, Ihr Alter oder Ihre sexuelle Orientierung.
Wenn Sie sich aus oben genannten Gründen diskriminiert oder (sexuell) belästigt fühlen und glauben nicht mehr alleine zurechtzukommen, dann sind wir Ihre AnsprechpartnerInnen.
Wir engagieren uns für die Anliegen und Bedürfnisse von Mobbing- und Konfliktbetroffenen, um konstruktive Lösungen zu finden. Wir sind ein weisungsfreies und unabhängiges Gremium und behandeln Ihr Anliegen vertraulich.
Unser Anliegen ist es, diskriminierende Entscheidungen und Strukturen schon im Ansatz zu erkennen und zu verhindern. Wo das nicht gelingt, haben wir das Recht die Schiedskommission bzw die Bundes-Gleichbehandlungskommission anzurufen.
Betroffene können sich in Diskriminierungsfällen oder in Fällen von Belästigung/Sexueller Belästigung an das AKG-Büro oder auch an jedes einzelne Arbeitskreismitglied wenden. Die Kontaktaufnahme kann persönlich, telefonisch, schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Der AKG ist gesetzlich verpflichtet, alle Anliegen vertraulich zu behandeln. Wir setzen keine Schritte ohne Zustimmung der Betroffenen.
Beim Erstkontakt mit dem AKG werden zuerst das Vorgefallene und die individuellen Ziele des/der Beschwerdeführer*in abgeklärt und die Möglichkeiten eines Tätigwerdens des AKG besprochen. Dabei gibt es seitens des AKG eine erste Einschätzung (Screening) ob der/die Vorfälle auch rechtlich eine Diskriminierung darstellen und ob die Angelegenheit in den gesetzlichen Aufgabenbereich des AKG fällt.
Ist der AKG für den konkreten Fall zuständig, gibt es eine Bandbreite an möglichen Vorgangsweisen
Falls sich im Rahmen der Beratung herausstellen sollte, dass der AKG für den konkreten Einzelfall nicht zuständig ist, bemühen wir uns, die Betroffenen an eine für den jeweiligen Fall geeignete Stelle weiterzuvermitteln. Das kann beispielsweise in rein arbeitsrechtlichen Fragestellungen der Betriebsrat sein, die Behindertenvertrauenspersonen oder auch externe Beratungs- und Unterstützungseinrichtungen (Gewaltschutzzentrum, autonomes Frauenzentrum, Polizei).
Scheuen Sie sich nicht, sich mit Ihrem Anliegen an den AKG zu wenden. Wir sind gerne für Sie da!
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