Wegen stark eingeschränkter Personalressourcen ist das AKG-Büro derzeit nur von Dienstag bis Donnerstag jeweils von 9-15 Uhr besetzt.
Zusätzlich ist derzeit aufgrund der Covid-19-Anordnungen des Rektorats wieder auf Homeoffice-Betrieb umgestellt. Sie erreichen uns derzeit am einfachsten per Email oder per Telefon zu den Bürozeiten.
Die Aktivitätenblatt-Besuche beim AKG können auch per Videokonferenz durchgeführt werden. Kontaktieren Sie dazu bitte das AKG-Büro per Email (akg@jku.at).
Wir sind ein, vom Gesetz eingerichtetes, unabhängiges und weisungsfreies Gremium.
Uns sind drei große Aufgabenbereiche zugeteilt:
Zur Erfüllung dieser Aufgaben sind uns umfassende Kontroll- und Beratungsrechte eingeräumt. Im Zuge des Gender Mainstreaming sind wir in die strategische Entwicklung der Universität ebenso eingebunden wie in alle Personalverfahren, sowohl bei der Ausschreibung als auch bei der konkreten Personalauswahl. Ferner sind wir mit Mitwirkungsrechten in Habilitationskommissionen ausgestattet.
Arbeitskreis für Gleichbehandlungs-
fragen
Adresse
Johannes Kepler Universität Linz
Altenberger Straße 69
4040 Linz
Standort
Hauptbibliothek, 1. Stock, Raum 120
Telefon
+43 732 2468 4830
Di-Do 9:00 - 15:00
Wir beraten und unterstützen Sie in Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männern, der Frauenförderung sowie in Diskriminierungsfragen im Hinblick auf Ihr Geschlecht, Ihre ethnische Zugehörigkeit, Ihre Religion, Ihre Weltanschauung, Ihr Alter oder Ihre sexuelle Orientierung.
Wenn Sie sich aus oben genannten Gründen diskriminiert oder (sexuell) belästigt fühlen und glauben nicht mehr alleine zurechtzukommen, dann sind wir Ihre AnsprechpartnerInnen.
Wir engagieren uns für die Anliegen und Bedürfnisse von Mobbing- und Konfliktbetroffenen, um konstruktive Lösungen zu finden. Wir sind ein weisungsfreies und unabhängiges Gremium und behandeln Ihr Anliegen vertraulich.
Unser Anliegen ist es, diskriminierende Entscheidungen und Strukturen schon im Ansatz zu erkennen und zu verhindern. Wo das nicht gelingt, haben wir das Recht die Schiedskommission bzw die Bundes-Gleichbehandlungskommission anzurufen.
Frequently Asked Questions
Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zum AKG.
AKGs anderer Universitäten
Arbeitskreise für Gleichbehandlungsfragen sind laut Gesetz an allen Universitäten einzurichten (vgl. Paragraph 42 Abs 1 UG)