Die JKU arbeitet sowohl in Lehre als auch Forschung derzeit präsent. Damit wird Präsenz wieder die Regel (ausgenommen entsprechende Programme wie MMJUS oder MUSSS). Selbstverständlich können Lehrende weiterhin zusätzlich Streaming bzw. Aufzeichnungen ihrer LVAs anbieten und Prüfungen auch digital abhalten.
Aufgrund der momentanen Lage wird die FFP2-Maskenpflicht für schriftliche Prüfungen und ebenso für den Studienfortschritt unabdingbare Präsenzleistungen (wie beispielsweise in Laboren oder anderen prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen) vorerst verlängert. Ausgenommen sind mündliche Prüfungen.
Achtung: Um die medizinische Infrastruktur nicht zu gefährden und Personen mit Patient*innenkontakt besonders vor Corona-Infektionen zu schützen, gilt die FFP2-Maskenpflicht an der Medizinischen Fakultät für alle Lehrveranstaltungen und Prüfungen!
Diese Maskenpflicht gilt ab Betreten des Raums und für Studierende, Prüfer*innen sowie weitere beteiligte Personen, wie z.B. Aufsichtspersonen. Ausgenommen sind Vortragende in Lehrveranstaltungen inklusive Studierende beispielsweise bei Präsentationen.
Diese Regelungen gelten noch bis Beginn des Sommersemesters. Mit dessen Start wird die Maskenpflicht sowohl am MED Campus als auch am JKU Campus aufgehoben.
Ein positiver Covid-19 Test gilt grundsätzlich als Entschuldigungsgrund für die Abwesenheit von Lehrveranstaltungen und Prüfungen. Es gelten dann die üblichen Vorgehensweisen für Ersatztermine/-leistungen und Abwesenheiten. Als Nachweis für Studierende gelten z.B. der offizielle Nachweis eines positiven Covid-19 Tests oder eine Krankmeldung; behördliche Bescheide werden nicht mehr ausgestellt.
Bibliothek und Learning Center sind wie gewohnt geöffnet.