Corona Maßnahmen an der JKU

Aktuelle Verhaltensrichtlinien;
Stand: 2.3.2023

Die Gesundheit und Sicherheit unserer Studierenden und Mitarbeiter*innen stehen für die JKU an oberster Stelle. Auf dieser Seite unterrichten wir Sie, welche Regelungen an der JKU aktuell gelten, um zum Kampf gegen die Ausbreitung von COVID-19 beizutragen.

Meldung einer COVID-19 Infektion

Melden Sie (Mitarbeiter*innen und Studierende) eine COVID-19 Infektion unter corona(at)jku.at

Mitarbeiter*innen müssen eine COVID-19 Infektion auch im Personalmanagement unter personalmanagement(at)jku.at bekanntgeben und eine Arbeitsunfähigkeitsmeldung bei Symptomen übermitteln.

JKU Corona-Hotline: 0732 2468 1450
Mo - Do: 08:00 - 17:00 Uhr | Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr

Informationen für Studierende

Die JKU arbeitet sowohl in Lehre als auch Forschung derzeit präsent. Damit wird Präsenz wieder die Regel (ausgenommen entsprechende Programme wie MMJUS oder MUSSS). Selbstverständlich können Lehrende weiterhin zusätzlich Streaming bzw. Aufzeichnungen ihrer LVAs anbieten und Prüfungen auch digital abhalten.

Seit dem Start des Sommersemesters ist die Maskenpflicht sowohl am MED Campus als auch am JKU Campus aufgehoben.

Ein positiver Covid-19 Test gilt grundsätzlich als Entschuldigungsgrund für die Abwesenheit von Lehrveranstaltungen und Prüfungen. Es gelten dann die üblichen Vorgehensweisen für Ersatztermine/-leistungen und Abwesenheiten. Als Nachweis für Studierende gelten z.B. der offizielle Nachweis eines positiven Covid-19 Tests oder eine Krankmeldung; behördliche Bescheide werden nicht mehr ausgestellt.

Studierende, die positiv auf Covid-19 getestet wurden und Verkehrsbeschränkungen unterliegen, dürfen ebenfalls entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen an den Campus kommen und können deswegen nicht von einer LV-Einheit oder einer Prüfung, ausgeschlossen werden. Wir appellieren dringend, während einer Corona-Infektion nicht an den Campus zu kommen - bitte schütze die Angehörigen besonders vulnerabler Gruppen!


Ein positiver Covid-19 Test gilt grundsätzlich als Entschuldigungsgrund für die Abwesenheit von Lehrveranstaltungen und Prüfungen. Es gelten dann die üblichen Vorgehensweisen für Ersatztermine/-leistungen und Abwesenheiten. Als Nachweis für Studierende gelten z.B. der offizielle Nachweis eines positiven Covid-19 Tests oder eine Krankmeldung; behördliche Bescheide werden nicht mehr ausgestellt.

Informationen für Mitarbeiter*innen

Aufgrund stark sinkender Inzidenz wurde die 3G-Zugangskontrolle für Studierende, Mitarbeiter*innen und Gäste ausgesetzt.

Seit Beginn des Sommersemesters ist die Maskenpflicht sowohl am MED Campus als auch am JKU Campus aufgehoben.

Das Rektorat hat gemäß Hausordnung die Möglichkeit, auch für andere einzelne Bereiche oder Anlässe unter Einbeziehung der betroffenen Mitarbeiter*innen eine temporäre Maskenpflicht zu verordnen. In diesen Fällen wird dies entsprechend kommuniziert.

Aktuell bietet die JKU mit Unterstützung der Medizinischen Fakultät für alle – vorab angemeldeten – Mitarbeiter*innen die Möglichkeit, sich dauerhaft zweimal wöchentlich „Gurgeltestungen“ (PCR-Tests) zu unterziehen, selbstverständlich freiwillig und anonym. Das Testergebnis liegt noch am selben Tag vor.

Die Anmeldung für das Corona-Monitoring nach der Gurgel-Methode ist unter corona(at)jku.at möglich. Bitte melden Sie sich auch verlässlich ab, wenn Sie nicht mehr teilnehmen wollen. Nur so können wir Ihren Platz an andere Interessierte weitergeben.

Zentrale Ausgabe- und Rückgabestellen: Portier (im Kopfgebäude der JKU) oder Science Park 5, 3. Stock am Gang bei Raum 301
Ausgabezeiten:

    Portier: Montag und Mittwoch zwischen 07.00 - 20.00 Uhr (am selben Tag der Rückgabe; es wird keine separaten Ausgabetage mehr geben)
    Science Park: Montag und Mittwoch von 7.00 – 09.00 Uhr.

Rückgabezeiten: Montag und Mittwoch zwischen 06.00 - 09.00 Uhr

Testergebnisse: Spätestens am nächsten Tag ab 8.00 Uhr online einsehbar

Die neue, vereinfachte Vorgehensweise:
• KEIN Zähneputzen, Essen oder Trinken vor dem Test, da dies das Ergebnis verfälscht. Empfehlung: direkt nach dem Aufstehen.

• Einfach die Gurgellösung in den Mund nehmen und im hinteren Rachen für 1 Minute gurgeln.

• Gurgellösung ins Röhrchen spuchen und sicherstellen, dass der Deckel gut verschlossen ist. Dann in die verschließbare Plastiktüte stecken und abgeben.

Die Testungen finden völlig anonym statt, dennoch bitten wir sämtliche Teilnehmer*innen im Sinne der Eigenverantwortung, bei einem positiven Test die behördliche Nummer "1450" anzurufen. Zudem möchten wir darauf hinweisen, dass grundsätzlich - außer in begründeten Ausnahmen - nur ein Test pro Ausgabetermin abgeholt und ein Test pro Rückgabetermin zurückgegeben werden kann.

Ungeachtet der Lockerungen durch die Verkehrsbeschränkungsverordnung ersucht die JKU  alle Mitarbeiter*innen, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden, ihre Arbeit in Absprache mit dem*der jeweiligen Dienstvorgesetzte*n aus dem Homeoffice zu erledigen. Der*Die unmittelbare Dienstvorgesetzte kann und soll in diesen Fällen 10 Tage coronabedingtes Homeoffice gewähren (gerechnet ab dem Datum des Testergebnisses; ohne Anrechnung auf das Homeoffice-Kontingent, das nach den einschlägigen Betriebsvereinbarungen zusteht). Ausnahmen von dieser Regelung sind zur Absicherung kritischer Infrastruktur möglich.


Wer aufgrund von Krankheitssymptomen nicht ausreichend arbeitsfähig ist, hat selbstverständlich so wie bisher Anspruch auf Krankenstand. Coronabezogene Meldungen und Rückfragen können wie bisher an die internen Corona-Hotline (JKU Durchwahl 1450) erfolgen.

Die reguläre Homeoffice-BV finden Sie hier: Homeoffice-Betriebsvereinbarung, öffnet eine Datei

Derzeit gilt die COVID-19 Verkehrsbeschränkungsverordnung, mit der die früheren Quarantäne-Regeln im Zusammenhang mit Corona aufgehoben wurden. Wer positiv auf Corona getestet ist, unterliegt fortan in der Regel nur noch gewissen Verkehrsbeschränkungen (insbesondere einer umfassenden FFP2-Maskenpflicht).

Die JKU ist weiterhin darum bemüht, ihre Mitarbeiter*innen und Studierenden vor Ansteckungen mit Corona bestmöglich zu schützen.

Ungeachtet der Lockerungen durch die Verkehrsbeschränkungsverordnung ersuchen wir alle Mitarbeiter*innen, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden, ihre Arbeit in Absprache mit dem*der jeweiligen Dienstvorgesetzte*n aus dem Homeoffice zu erledigen. Der*Die unmittelbare Dienstvorgesetzte kann und soll in diesen Fällen 10 Tage coronabedingtes Homeoffice gewähren (gerechnet ab dem Datum des Testergebnisses; ohne Anrechnung auf das Homeoffice-Kontingent, das nach den einschlägigen Betriebsvereinbarungen zusteht). Ausnahmen von dieser Regelung sind zur Absicherung kritischer Infrastruktur möglich.


Wer aufgrund von Krankheitssymptomen nicht ausreichend arbeitsfähig ist, hat selbstverständlich so wie bisher Anspruch auf Krankenstand.

Allgemeines

Aktuelle Fallmeldungen an der JKU

Hier erhalten Sie laufend aktuelle Infos zu positiv getesteten Personen an der JKU Linz.