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Institut für Arbeitsrecht und Sozialrecht
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Entwicklung und Geschichte

50 Jahre Institut für Arbeitsrecht und Sozialrecht

Das Institut für Arbeitsrecht und Sozialrecht, ein Gründungsinstitut der JKU, feierte am 15. Mai 2017 seinen 50. Geburtstag. Für diese Festveranstaltung wurde der Titel „Demokratisierte Arbeitswelt – Rechtsfragen der österreichischen Arbeitsverfassung“ gewählt – und dieser kommt nicht von ungefähr. Der Gründer dieses Instituts und gleichzeitig Gründungsprorektor Rudolf Strasser hat – wie kein anderer – die Entwicklung des österreichischen Arbeitsverfassungsrechtes geprägt. Der Grundstein für das Arbeitsverfassungsgesetz, einen Meilenstein in der Kodifikationsgeschichte des Arbeitsrechts, wurde an diesem Institut gelegt. Aber auch für die Weiterentwicklung im Laufe der Jahrzehnte waren Rudolf Strasser und seine MitarbeiterInnen maßgeblich verantwortlich. Man denke hier nur an die Novellierungen betreffend die betriebsverfassungsrechtliche Organisation, welche im Zuge von Privatisierungen und großen Umstrukturierungen Mitte der Achtzigerjahre des vorigen Jahrhunderts im Umfeld der ehemals weithin verstaatlichten Unternehmungen unter dem Dach der ÖIAG erforderlich geworden waren.

Forschungsarbeiten dieses Instituts haben von Anbeginn an und auch nach der Emeritierung von Rudolf Strasser unter der Institutsleitung von Peter Jabornegg Gesetzesänderungen beeinflusst, unmittelbar gestaltend auf die Arbeitswelt in den Unternehmen eingewirkt und die Rechtsprechung zu fast allen Themen, insb des kollektiven Arbeitsrechts nachhaltig geprägt. Als Beispiele seien neben vielen erwähnt: Der Beweis des absolut zwingenden Charakters des Arbeitsverfassungsrechts, das Wahlrecht zwischen Bestand und Schadenersatz beim besonderen Entlassungsschutz sowie die Vorarbeiten zur gesetzlichen Korrektur des Sperrrechts beim Motivkündigungsschutz.

Die Fokussierung auf das Arbeitsverfassungsrecht hat das Institut und seine Mitglieder im Laufe der Jahrzehnte nie davon abgehalten, auch thematisch gestreut weitere Akzente zu setzen. Zu erwähnen sind insbesondere die Forschungen zum Aktienrecht, Bankrecht, aber auch zum Universitätsrecht, war doch der Gründer des Instituts auch maßgeblich an der Schaffung des UOG 1993 beteiligt.

Spannt man aus der Vergangenheit den Bogen in die Zukunft, so zeigt sich, dass das Institut für Arbeitsrecht und Sozialrecht stets am Puls der Zeit war: Bereits vor fast 30 Jahren zählten arbeitsrechtliche Lehrveranstaltungen und Forschungsarbeiten, die das Thema „Gleichbehandlung“ zum Gegenstand hatten, mit zu den ersten ihrer Art an der JKU. Und bereits damals, als ringsum unter „Gleichbehandlung“ ausschließlich „Geschlechtergleichbehandlung“ verstanden wurde, war man seitens dieses Instituts nicht müde geworden, stets auf die Notwendigkeit eines „allgemeinen“ Diskriminierungsschutzes hinzuweisen, der – wie mittlerweile europaweit und in Österreich positivrechtlich verankert – auch Religion, Weltanschauung, Alter usw mitumfasst.

Etwa zur selben Zeit – also Anfang der 90er Jahre – wurde an diesem Institut aber auch ein anderes Thema – rückschauend könnte man fast sagen visionär – in den Vordergrund gerückt: „Gig-Economy“ (so würde man es heute neudeutsch nennen). Damals sprach man von Heimarbeit im weitesten Sinn, oder ein wenig moderner von Teleheimarbeit. Und wenn man zurückblickt, was aus arbeitsrechtlicher Sicht damals hier erforscht wurde, so zeigt sich, dass ein Großteil dessen noch heute Gültigkeit besitzt.

Will man den Blick in die Zukunft lenken, ist man also geneigt zu sagen: Dieses Institut war schon vor mindestens 30 Jahren in der Zukunft angekommen!

Und genau dies ist es, was das Institut für Arbeitsrecht und Sozialrecht immer ausgezeichnet hat: Durch präzise und detaillierte Sichtung der Vergangenheit große Strömungen und Bewegungen, vor allem aber auch Entwicklungen im Tatsächlichen vorherzusehen und gestaltend für die Zukunft darauf einzuwirken.