Zur JKU Startseite
Institut für Europ. und Österr. Zivilverfahrensrecht
Was ist das?

Institute, Schools und andere Einrichtungen oder Angebote haben einen Webauftritt mit eigenen Inhalten und Menüs.

Um die Navigation zu erleichtern, ist hier erkennbar, wo man sich gerade befindet.

Zitierrichtlinien

Hinweise für die Abfassung von Haus- und Seminararbeiten

Richtiges Zitieren:

Wenn Sie Ergebnisse oder Argumente anderer zitieren, belegen Sie diese mittels Fundstellen (alles, außer Ihre eigenen Gedanken). Geben Sie die Fundstellen in den Fußnoten exakt an (falsch zB D/K ZGV11 S 53; richtig wäre Deixler-Hübner/Klicka, Zivilverfahren11 53). Grundsätzlich ist die aktuellste Auflage zu verwenden, außer Sie verwenden bewusst eine ältere Auflage.

Oft finden sich Zitiervorschläge in den Standardwerken!

Langzitate lediglich im Literaturverzeichnis angeben. In den Fußnoten hingegen nur das Kurzzitat verwenden: zB Deixler-Hübner/Klicka, Zivilverfahren – Erkenntnisverfahren und Grundzüge des Exekutions- und Insolvenzrechts11 (2020) wird zitiert: Deixler-Hübner/Klicka, Zivilverfahren11 [Seite] oder Kletecka/Schauer, ABGB-ON – Kommentar zum Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch1.01 (2010) wird zitiert: Bearbeiter in Kletečka/Schauer, ABGB-ON1.01 § 6 [Rz] (Stand Oktober 2013, rdb.at).

Entscheidungen sind mit der Angabe des Gerichts und der Geschäftszahl zu zitieren; zB 9 Ob 62/20p. Die Angabe des Entscheidungsdatums ist nicht zwingend. Wurde die Entscheidung veröffentlicht, sollten Sie dies ebenfalls anführen (zB LG St. Pölten 10 Rb 10/06g AnwBl 2006/8055, 477). Bei mehreren Veröffentlichungen brauchen Sie nur die wichtigsten aktuellen oder umfangreichsten, jedenfalls aber jene Fundstellen, an denen die Entscheidung glossiert wurde (Autor in Klammern), zu nennen: 9 Ob 62/20p iFamZ 2021/78 (Deixler-Hübner) = Zak 2021/208.

Internetveröffentlichungen, bei denen es sich um keine Onlineversionen gedruckter Literatur handelt, sind mit Autor, Titel der Veröffentlichung, der vollständigen Internetadresse und in Klammer dem Abfragedatum bzw dem Bearbeitungsstand anzuführen, zB: Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), Stellungnahme zur Gesamtreform des Exekutionsrechts – GREx 2021 https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/SNME/SNME_36014/imfname_877525.pdf, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster (abgefragt am 4. 5. 2021).

Die Zitate haben nach den AZR bzw leg cit zu erfolgen. Andere Zitierweisen (zB Harvard) sind nicht zulässig.

 

Hinweise zur Vermeidung eines Plagiats:

Es wird ausdrücklich auf die Einhaltung der Standards wissenschaftlichen Arbeitens (link auf der Homepage) hingewiesen. So sind insbesondere sämtliche Literaturmeinungen, welche nicht (ausschließlich) Ihren eigenen Gedanken entspringen, mit Zitaten zu unterlegen. Fremde Meinungen sind jedenfalls als solche erkenntlich zu machen! Sollen diese wiedergegeben werden, kann man sich insbesondere der indirekten Rede bedienen, etwa: So meint etwa XYZ, die Anwendung der hier angeführten Rechtsnorm sei auf den kontrakten Sachverhalt nicht geboten.

Wörtliche Zitate sind verpönt und daher zu vermeiden. Literaturmeinungen sind stets in eigenen Worten wiederzugeben. Wörtliche Zitate sind im Einzelfall ausnahmsweise dann zugelassen, wenn es Ihnen gerade auf eine (spezielle) Formulierung des ursprünglichen Autors ankommt und ebenjene wiedergeben werden soll. Wörtliche Zitate jedoch nur in eben jenen Ausnahmefällen verwenden.

Schreiben Sie keine ganzen Absätze ab. Es reicht auch nicht, wenn Sie nach einem – wenn auch in eigenen Worten – übernommen Absatz am Ende eine Fußnote setzen. Vielmehr muss durchgehend erkennbar sein, von welchem Autor die einzelnen Aussagen ursprünglich stammen.

Die Verletzung dieser Standards kann im schlimmsten Fall mit einem Plagiatsvorwurf enden!

Verwenden Sie bei der Abgabe der Endfassung das Word-Format. Benennen Sie die übermittelten Arbeiten wie folgt: „Nachname_Vorname_Titel der Seminararbeit.doc“.

 

Inhaltliche Gestaltung:

Behandeln Sie ausführlich alle wesentlichen Problembereiche Ihres Themas. Ist ein Thema zu umfangreich, können Sie einen Schwerpunkt setzen. Arbeiten Sie problemorientiert!

Achten Sie darauf, nicht nur Lehrbuchwissen wiederzugeben, sondern verarbeiten Sie vorrangig Kommentarliteratur und Fachaufsätze. Eine geeignete Vorgangsweise wäre bspw: Lesen Sie die gängigen Lehrbücher zu Ihrem Seminarthema und suchen Sie die wesentlichen Bestimmungen heraus. Lesen Sie sodann die Kommentierungen zu den für Sie relevanten Paragraphen. In den Kommentaren finden Sie Hinweise auf weiterführende Literatur und Judikatur, die Sie ebenfalls berücksichtigen sollten. Wenn Ihr Seminarthema eine Entscheidung behandelt, verarbeiten Sie jedenfalls auch die darin zitierte Literatur.

Die Seminararbeit soll den Fokus eindeutig auf das Ihnen konkret zugeteilte Seminarthema legen. Allgemeine und einleitende kurze Ausführungen (maximal ein bis zwei Seiten) können je nach Komplexität des Themas zum Verständnis nötig sein, sollten jedoch stets kurz und prägnant gehalten werden und nicht den größten Teil Ihrer Arbeit ausmachen.