Datum | Zeit | Raum | PrüferIn |
18.4.2023 | Auf Anfrage (siehe oben bei Anmeldung) | J 306 B | Univ.-Prof.in Dr.in Astrid Deixler-Hübner |
Voraussetzung für den Antritt zur Prüfung ist (sowohl für Präsenz- als auch Multimediastudierende!!) ein positiver Schein aus einer KV Erkenntnisverfahren. Großer Wert wird bei der Prüfung auf die praktische Anwendung des Wissens, sowie Kenntnis der Schriftsätze gelegt!
Bitte beachten Sie folgende Informationen, wenn Sie sich zur mündlichen Prüfung bei Frau Univ.-Prof.in Dr.in Astrid Deixler-Hübner angemeldet haben: Es ist zwingend erforderlich, dass Sie Frau FOIin Manuela Maria Berger DREI Werktage vor dem Prüfungstermin bezüglich der Uhrzeiteinteilung telefonisch oder per E-Mail kontaktieren.
Andernfalls können Sie bei diesem Prüfungstermin nicht berücksichtigt werden und nicht zur Prüfung antreten!
Der Umfang der Prüfung umfasst die Bereiche:
Die besonderen Verfahrensarten (außer dem Schiedsverfahren) sowie das übrige internationale Zivilverfahrensrecht sind Stoff der Vertiefung und werden daher im Rahmen der Fachprüfung nicht geprüft.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Gesetzestext bei der Lösung von Fallbeispiele herangezogen werden darf, zur Beantwortung von reinen Wissensfragen ist dies hingegen unzulässig!
Jeweils in der aktuellsten Auflage:
Außerdem sind die Inhalte der Vorlesungen Erkenntnisverfahren, Außerstreitverfahren, Vollstreckungsverfahren und Insolvenzverfahren prüfungsrelevant!
Datum | Zeit | Raum | PrüferIn |
18.4.2023 | Auf Anfrage (siehe oben bei Anmeldung) | J 306 B | Univ.-Prof.in Dr.in Astrid Deixler-Hübner |
Datum | Zeit | Raum | PrüferIn |
23.5.2023 | Auf Anfrage (siehe oben bei Anmeldung) | J 306 B | Univ.-Prof.in Dr.in Astrid Deixler-Hübner |
Datum | Zeit | Raum | PrüferIn |
20.6.2023 | Auf Anfrage (siehe oben bei Anmeldung) | J 306 B | Univ.-Prof.in Dr.in Astrid Deixler-Hübner |
Datum | Zeit | Raum | PrüferIn |
4.7.2023 | Auf Anfrage (siehe oben bei Anmeldung) | J 306 B | Univ.-Prof.in Dr.in Astrid Deixler-Hübner |