Seit dem Sommersemester 2010 sind sämtliche Prüfungen (schriftliche Fachprüfung, Lehrveranstaltungsprüfungen) auf der Basis von EUV und AEUV idF Lissabon-Vertrag zu lösen:
Das Fach Europarecht im Grundstudium des Diplomstudiums Rechtswissenschaften umfasst das formelle und materielle Recht der Europäischen Union in seinen Grundzügen. Es wird durch eine schriftliche Fachprüfung aus Europarecht im Ausmaß von drei Stunden abgeschlossen. Pro Semester werden drei Fachprüfungstermine angeboten. In der Regel besteht die Fachprüfung aus Europarecht aus einem längeren (fiktiven) Fall oder mehreren kürzeren (fiktiven) Fällen.
Für das Bachelorstudium Wirtschaftsrecht wird pro Semester eine schriftliche Lehrveranstaltungsprüfung im Rahmen der Vorlesung aus Europarecht angeboten.
Als Prüfungsbehelf sind ausschließlich unkommentierte Gesetzestexte zulässig.
Zur Vorbereitung auf die schriftliche Fachprüfung aus Europarecht im Rahmen des Diplomstudiums Rechtswissenschaften bzw des Bachelorstudiums Wirtschaftsrecht wird folgendes Lehrbuch empfohlen:
Termin | Uhrzeit | Fallverfasser |
7. März 2024 | 9.00 - 12.00 Uhr | Prof. Leidenmühler |
2. Mai 2024 | 9.00 - 12.00 Uhr | Prof. Palmstorfer |
28. Juni 2024 | 9.00 - 12.00 Uhr | Prof. Leidenmühler |
Im Diplomstudium Rechtswissenschaften haben Studierende mit dem Studienschwerpunkt Internationales Recht die Möglichkeit, sich gezielt in den verschiedenen Bereichen des transnationalen Rechts zu vertiefen; zu dieser Vertiefung gehört auch ein breit gefächertes Lehrveranstaltungsangebot im Bereich des institutionellen und materiellen Europarechts. Eine über das Basiswissen des Grundstudiums hinausgehende intensivierte Auseinandersetzung mit dem Recht der Europäischen Union wird aber auch durch einzelne europarechtliche Lehrveranstaltungen in anderen Studienschwerpunkten des Diplomstudiums Rechtswissenschaften sowie durch die Vertiefung Unternehmensjurist*in im Rahmen des Bachelorstudiums Wirtschaftsrecht ermöglicht.
Inhalte, Unterlagen, Prüfungsanforderungen und -termine für die einzelnen Lehrveranstaltungen werden von dem*der jeweiligen Lehrveranstaltungsleiter*in zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben. Bitte beachten Sie, dass der Großteil der Studienschwerpunkts- bzw Vertiefungslehrveranstaltungen aus Europarecht nur im Zwei-Semester-Rhythmus angeboten wird!