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Institut für Finanzrecht, Steuerrecht und Steuerpolitik
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Bachelorstudium Wirtschaftsrecht

Grundlagen Rechtswissenschaften - Steuerrecht

Univ.-Prof. Dr. Markus Achatz
Assoz Univ.-Prof. MMag. Dr. Thomas Bieber
Univ.-Prof. Dr. Walter Summersberger


Ziele
Die Vorlesung Steuerrecht dient den Studierenden als Einstieg in das Themengebiet Steuerrecht. Die Studierenden sollen nach dem Absolvieren der Vorlesung über den Abgaben- und Steuerbegriff sowie die verfassungsrechtlichen Grundlagen des österreichischen Steuerrechts Bescheid wissen und einen ersten Überblick über die wichtigsten materiellen Steuern wie die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer sowie die Umsatzsteuer erlangen. Ferner werden den Studierenden in der VO die Grundlagen des Steuerschuldverhältnisses und des Abgabenverfahrensrechts sowie die Bedeutung des Unionsrechts für das Steuerrecht näher gebracht.

Lehrinhalte
In der Vorlesung werden die theoretischen Grundkenntnisse des Steuerrechts vermittelt, insbesondere:

  • Begriff der Steuer und Abgabe und Systematisierung der Steuern
  • Verfassungsrechtliche Grundlagen des Steuerrechts Umsatzsteuer
  • Grundlegendes zum Steuerschuldverhältnis und Abgabenverfahrensrecht
  • Grundlagen der Einkommensteuer
  • Grundlagen der Körperschaftsteuer
  • Grundlagen der Umsatzsteuer
  • Grundlagen der Grunderwerbsteuer
  • Bedeutung des Unionsrechts für das Steuerrecht
  • Vertrauensschutz und Rechtssicherheit im Steuerrecht
  • Rechtsanwendung im Steuerrecht
  • Sonstige Abgaben


Lehrmethoden
Die Lehrinhalte werden von den Lehrenden in Vortragsform vermittelt. Es wird dabei erwartet, dass die Studierenden die entsprechenden Kapitel aus dem Lehrbuch vorab durchgehen, um intensive Diskussionen im Rahmen der Vorlesung zu ermöglichen.

Beurteilungskriterien
Die Vorlesung Steuerrecht dient ebenso wie das Repetitorium Steuerrecht als Vorbereitung für die Fachprüfung Steuerrecht. Diese ist schriftlich in Form einer Klausurarbeit mit einer Dauer von 90 Minuten abzulegen.

Literatur
Empfohlen wird die jeweils aktuelle Auflage des Lehrbuchs JKU Tax, Steuerrecht. Das Lehrbuch ist am Institut erhältlich.

Assoz. Univ.-Prof. Dr. Sebastian Bergmann, LL.M. MBA
Repetitorium Steuerrecht (150.001)

Univ.-Ass.in Mag.a Sara Märzendorfer, LL.B.
Repetitorium Steuerrecht (150.005)

Univ.-Ass. Mag. Christoph Finsterer
Repetitorium Steuerrecht (150.004)


Ziele
Das Repetitorium Steuerrecht soll die Studierenden gezielt auf die Fachprüfung Steuerrecht vorbereiten. Im Repetitorium Steuerrecht werden die theoretischen Grundlagen, die in der Vorlesung Steuerrecht vermittelt werden, wiederholt und anwendungsorientiert anhand von Beispielen umgesetzt. Die im Repetitorium geübten Beispiele orientieren sich vom Schwierigkeitsgrad und Umfang an den Beispielen der Fachprüfung. Das Repetitorium kann den Besuch der Vorlesung allerdings keinesfalls ersetzen.

Lehrinhalte
Die in der Vorlesung Steuerrecht vermittelten theoretischen Grundkenntnisse der Steuerrechts werden anhand von Beispielen anwendungsorientiert wiederholt und vertieft. Der Aufbau des Repetitoriums orientiert sich dabei insbesondere am materiellen Abgabenrecht und gestaltet sich wie folgt:

  • Einkommensteuer
  • Körperschaftsteuer
  • Umsatzsteuer
  • Grundzüge des Abgabenverfahrens (BAO)
  • Grunderwerbsteuer
  • Finanzstrafgesetz


Lehrmethoden
Im Repetitorium Steuerrecht werden die theoretischen Grundlagen der Vorlesung Steuerrecht wiederholt, zur Anwendung der vermittelten Kenntnisse und Lösung der Beispiele sind die Studenten dazu aufgerufen, aktiv an der Lehrveranstaltung mitzuwirken. Die Lehrveranstaltung ist interaktiv, der Mehrwert und Erfolg für die Studierenden hängt stark von der Bereitschaft zur aktiven Teilnahme ab.

Literatur
Empfohlen wird die jeweils aktuelle Auflage des Lehrbuchs JKU Tax, Steuerrecht. Das Lehrbuch ist am Institut erhältlich. Hörerscheine liegen am Institut auf.

Vertiefung Unternehmensjurist - Vertiefung Unternehmensrecht

Assoz. Univ.-Prof. MMag. Dr. Thomas Bieber

Ziele
Die Vorlesung European Tax Law vermittelt Ihnen fundierte Kenntnisse des Europäischen Steuerrechts. Sie werden dabei mit einschlägigen Bestimmungen bzw. Rechtsakten des Europäischen Primär- und Sekundärrechts vertraut gemacht, wobei der Fokus auf das direkte Steuerrecht gerichtet ist. Breiter Raum wird dem Einwirken der Grundfreiheiten auf die mitgliedstaatlichen Einkommen- und Körperschaftsteuersysteme gewidmet. Auch die jeweils aktuellen steuerlichen Initiativen und Projekte auf EU Ebene werden diskutiert. Die Vorlesung wird in englischer Sprache abgehalten.

Lehrinhalte
Der Aufbau des Vorlesung European Tax Law gestaltet sich folgendermaßen:

  • Introduction
  • Fundamental Freedoms and Direct Taxation
  • State Aid and Direct Taxation
  • Direct Tax Directives
  • Recent EU Legislation and Initiatives


Lehrmethoden
Die Lehrinhalte werden in Vortrags- und Diskussionsform vermittelt.

Beurteilungskriterien
Die Beurteilung erfolgt in Form einer schriftlichen Lehrveranstaltungsprüfung (45 Minuten), wobei alle Unterlagen verwendet werden dürfen („open book“). Die Klausur kann wahlweise in englischer oder deutscher Sprache bearbeitet werden.

Literatur
Als Literatur und Stoffabgrenzung der VL European Tax Law gilt der vorab zur Verfügung gestellte Foliensatz. Ergänzend werden zur Klausurvorbereitung die jeweils aktuelle Auflage des Lehrbuchs Lang/Pistone/Schuch/Staringer, Introduction to European Tax Law on Direct Taxation empfohlen.

Steuerjusistische Fächer

Univ.-Lektorin Dr.in Edeltraud Lachmayr

Ziele
Im Vertrag über die Europäische Union und im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union ist niedergelegt, dass die Union die Gleichstellung von Frauen und Männern fördert, bei all ihren Tätigkeiten darauf hinwirkt, Ungleichheiten zu beseitigen und darauf abzielt, Diskriminierungen auch auf Grund des Geschlechts zu bekämpfen. In der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist die Sicherstellung der Gleichheit von Frauen und Männern in allen Bereichen, einschließlich der Beschäftigung, der Arbeit und des Arbeitsentgelts festgelegt.

Lehrinhalte
Die auf den unionsrechtlichen Vorgaben basierende Gender Mainstreaming Strategie hat das Verdienst, die Frage nach der geschlechtsspezifischen Wirkung politischen Handelns auch dort zu stellen, wo auf den ersten Blick kein Zusammenhang gegeben zu sein scheint. Das Bundesministerium für Finanzen beschäftigt sich mit der Frage, ob mit dem Prinzip der geschlechtsneutral formulierten Besteuerung von Löhnen und Einkommen die nach wie vor bestehenden Unterschiede bei den Einkommen von Männern und Frauen reduziert werden. Auch aufwands- und vermögensbezogene Steuern können genderrelevant sein. Steuern und Abgaben sind die wichtigsten öffentlichen Einnahmequellen. Gender Budgeting konzentriert sich auf die Verteilung von Ausgaben/Einnahmen auf Männer und Frauen und auf den Einfluss der Haushaltspolitik auf die Geschlechterrollen. Nach Art 13 Abs 3 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) haben Bund, Länder und Gemeinden bei der Haushaltsführung die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern anzustreben. Seit 1. Jänner 2013 ist mit der Wirkungsorientierung auch die Berücksichtigung des Ziels der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern (Art 51 Abs 8 und Abs 9 B-VG) als einer der vier Grundsätze der Haushaltsführung festgelegt.

Lehrmethoden
In dieser Lehrveranstaltung sollen durch Vortrag und Gruppenarbeiten, unter Einbeziehung gesellschaftspolitischer Einstellungen und Auswirkungen, die Begriffe und die Umsetzung von Gender Mainstreaming und Gender Budgeting und der wichtigen Rolle, die Steuern dabei einnehmen, vermitteln werden. Herausgearbeitet wird, wie diese Instrumente in Österreich in den Steuer- und Haushaltsbereich einfließen, was andere EU-Mitgliedstaaten tun, um ihren Verpflichtungen nachzukommen und wie die EU und andere internationale Institutionen diese Prozesse fördern und unterstützen.

Beurteilungskriterien
Schriftliche Lehrveranstaltungsprüfung.

Literatur
Lehrbuch Steuerrecht – Studieren und verstehen (JKU-Tax); das Lehrbuch ist am Institut erhältlich.
Wird im Rahmen der Lehrveranstaltung bekannt gegeben.

Unternehmensbesteuerung

Assoz. Univ.-Prof. MMag. Dr. Thomas Bieber

Ziele
Die Vorlesung Bilanzsteuerrecht soll den Studierenden die Grundlagen der steuerlichen Gewinnermittlung vermitteln. Darauf aufbauend soll den Studierenden die unternehmens- und steuerrechtliche Beurteilung ausgewählter Bilanzpositionen vermittelt werden.

Lehrinhalte

  • Unternehmens- und steuerrechtliche Grundlagen
  • Gewinnermittlung nach § 4 Abs 1 EStG und § 5 EStG
  • Funktionsweise des Betriebsvermögensvergleichs
  • Maßgeblichkeit der Unternehmens- für die Steuerbilanz
  • Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und Bilanzierung
  • Bilanzierung „dem Grunde nach“ (Aktivierung und Passivierung)
  • Bilanzierung „der Höhe nach“ (Bewertung)
  • Ausgewählte steuerliche Sonderregelungen
  • Exkurs: Einnahmen-Ausgaben-Rechnung


Lehrmethoden
Die Lehrinhalte werden von den Lehrenden in Vortragsform vermittelt. Die theoretischen Grundlagen werden anhand von praktischen Fällen und Beispielen gefestigt.

Beurteilungskriterien
Die Beurteilung erfolgt in Form einer schriftlichen Lehrveranstaltungsprüfung mit einer Dauer von 60 Minuten.

Literatur
Lehrbuch Steuerrecht – Studieren und verstehen, aktuelle Auflage  (JKU-Tax); das Lehrbuch ist am Institut erhältlich. Zur Vorlesung „Bilanzsteuerrecht“ wird ein aktuelles Folienskriptum ausgegeben.

Univ.-Ass. Mag. Christoph Finsterer

Ziele
Die Vorlesung Konzernsteuerrecht soll den Studierenden einen Überblick hinsichtlich der wichtigsten Bestimmungen des KStG in Zusammenhang mit der Besteuerung von Konzernen geben. Dabei sollen Grundkenntnisse der Vorlesung vertieft und spezifische Problemstellungen im Rahmen der Besteuerung von Konzernen aufgezeigt werden. Den Schwerpunkt der Vorlesung bildet das Gruppenbesteuerungsregime des § 9 KStG.

Lehrinhalte
Vorlesungsinhalt bilden insbesondere:

  • Wiederholung und Vertiefung ausgewählter Aspekte des Körperschaftsteuerrechts, wie zB
    > Besteuerung von Beteiligungserträgen
    > Einlagenrückzahlungen
    > Fremdfinanzierung von Beteiligungserwerben und Gewinnausschüttungen
    > Wertänderungen von Beteiligungen (Teilwertabschreibungen und Zuschreibungen)
    > Steuerliche Einstufung von ausländischen Gesellschaften („Typenvergleich“)
     
  • Gruppenbesteuerungsregime des § 9 KStG


Lehrmethoden
Die Lehrinhalte werden den Studierenden in Vortragsform vermittelt. Die theoretischen Grundlagen werden anhand von Beispielfällen gefestigt.

Beurteilungskriterien
Die Beurteilung erfolgt in Form einer schriftlichen Lehrveranstaltungs-prüfung mit einer Dauer von 60 Minuten.

Literatur
Lehrbuch Steuerrecht – Studieren und verstehen, aktuelle Auflage (JKU-Tax); das Lehrbuch ist am Institut erhältlich. Für die Vorlesung Konzernsteuerrecht werden Folien und Übungsfälle ins KUSSS, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster gestellt. Ergänzend werden die entsprechenden Kapitel aus der jeweils aktuellen Auflage von Doralt/Ruppe, Steuerrecht Band I, empfohlen.

Assoz. Univ.-Prof. MMag. Dr. Thomas Bieber
Priv.-Doz. MMag. Dr. Ernst Marschner, LL.M.


Ziele
Die Vorlesung Praxis der Unternehmensbesteuerung soll den Studierenden vertiefende Kenntnisse aktueller Praxisfragen der Unternehmensbesteuerung vermitteln, wobei der Fokus in der Regel auf einkommen- und körperschaftsteuerliche Praxisfragen gerichtet ist. Die Vorlesung dient im juristischen Diplomstudium dem Fertigkeitentraining.

Lehrinhalte
Aufgrund des Zieles der Behandlung und Vermittlung aktueller Praxisfragen der Unternehmensbesteuerung, etwa auf Basis aktueller Judikatur, Legistik oder Fachdiskussionen, variiert der inhaltliche Aufbau der Vorlesung regelmäßig.

Lehrmethoden
Die Lehrinhalte werden typischerweise anhand von praktischen Fällen (insbesondere Entscheidungen des BFG und des VwGH) gemeinsam mit den Studierenden erarbeitet.

Beurteilungskriterien
Die Beurteilung erfolgt in Form einer schriftlichen Lehrveranstaltungsprüfung, wobei die Anwesenheit und Mitarbeit in der Lehrveranstaltung in die Beurteilung einfliesst.

Literatur
Die zu diskutierenden Fälle oder aktuellen Themen werden vor Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben.

Assoz.Univ.-Prof. Dr. Sebastian Bergmann LL.M. MBA

Ziele
Die Vorlesung Besteuerung der Rechtsformen soll den Studierenden vertiefende Kenntnisse der Besteuerung von Personengesellschaften und der Besteuerung von Privatstiftungen vermitteln. Die Absolvierung der Vorlesung soll Studierende in die Lage versetzen, die steuerlichen Konsequenzen von Sachverhalten betreffend Personengesellschaften und Privatstiftungen selbständig beurteilen zu können.

Lehrinhalte
Der Aufbau der VO Besteuerung der Rechtsformen gestaltet sich folgendermaßen:

  • Personengesellschaften
    > Personengesellschaftsformen
    > Gesellschaftsrechtliche Grundzüge
    > Besteuerungsvarianten
    > Einkunftsarten
    > Einkünfteermittlung
    > Anteilsveräußerungen
    > Verlustausgleich und -vortrag
    > Zusammenschluss
    > Realteilung
    > Abgabenverfahren
     
  • Privatstiftungen
    > Allgemeines
    > Zivilrechtliche Grundlagen
    > Eingangsbesteuerung
    > Laufende Besteuerung
    > Ausgangsbesteuerung
    > Besteuerung von Stiftungsvorständen


Lehrmethoden
Die Lehrinhalte werden den Studierenden in Vortragsform vermittelt.

Beurteilungskriterien
Die Beurteilung erfolgt in Form einer schriftlichen Lehrveranstaltungsprüfung.

Literatur
Lehrbuch Steuerrecht – Studieren und verstehen, aktuelle Auflage (JKU-Tax); das Lehrbuch ist am Institut erhältlich. Als Literatur und Stoffabgrenzung der VO Besteuerung der Rechtsformen gilt der vorab zur Verfügung gestellte Foliensatz. Ergänzend können zur Klausurvorbereitung die einschlägigen Kapitel aus der jeweils aktuellen Auflage von Doralt/Ruppe, Steuerrecht Band I, empfohlen werden.

Assoz. Univ.-Prof. MMag. Dr. Thomas Bieber

Ziele
Die Vorlesung European Tax Law soll den Studierenden fundierte Kenntnisse des Europäischen Steuerrechts vermitteln. Die Studierenden sollen dabei mit einschlägigen Bestimmungen bzw Rechtsakten des Europäischen Primär- und Sekundärrechts vertraut gemacht werden, wobei der Fokus auf das direkte Steuerrecht gerichtet ist. Breiter Raum wird dem Einwirken der Grundfreiheiten auf die mitgliedstaatlichen Einkommen- und Körperschaftsteuersysteme gewidmet. Auch die jeweils aktuellen steuerlichen Initiativen und Projekte auf EU-Ebene werden diskutiert. Die Vorlesung wird in englischer Sprache abgehalten.

Lehrinhalte
Der Aufbau des Vorlesung European Tax Law gestaltet sich folgendermaßen:

  • Introduction
  • Fundamental Freedoms and Direct Taxation
  • State Aid and Direct Taxation
  • Direct Tax Directives
  • Recent EU Legislation and Initiatives


Lehrmethoden
Die Lehrinhalte werden in Vortrags- und Diskussionsform vermittelt.

Beurteilungskriterien
Die Beurteilung erfolgt in Form einer schriftlichen Lehrveranstaltungsprüfung (45 Minuten), wobei alle Unterlagen verwendet werden dürfen („open book“). Die Klausur kann wahlweise in englischer oder deutscher Sprache bearbeitet werden.

Literatur
Lehrbuch Steuerrecht – Studieren und verstehen (JKU-Tax); das Lehrbuch ist am Institut erhältlich. Als Literatur und Stoffabgrenzung der VL European Tax Law gilt der vorab zur Verfügung gestellte Foliensatz. Ergänzend werden zur Klausurvorbereitung die jeweils aktuelle Auflage des Lehrbuchs Lang/Pistone/Schuch/Staringer, Introduction to European Tax Law on Direct Taxation empfohlen.

Betriebswirtschaftliche Steuerlehre

Univ.-Prof. Dr. Walter Summersberger

Ziele
Der Kurs Verfahrensrecht soll den Studierenden insbesondere die Organisation und Zuständigkeit der Abgabenbehörden, allgemeine Bestimmungen der BAO sowie die Einzelheiten des Abgabenverfahrensrechts vermitteln. Die Studierenden sollen sich nach dem Absolvieren des Kurses in der Bundesabgabenordnung selbständig zurechtfinden und etwaige verfahrensrechtliche Konsequenzen steuerlicher Sachverhalte abschätzen und einordnen können.

Lehrinhalte
Der Aufbau des KS Verfahrensrecht orientiert sich stark am Aufbau der Bundesabgabenordnung (BAO) und gestaltet sich folgendermaßen:

  • Verfassungsrechtlicher Rahmen (B-VG, F-VG)
  • Organisation und Zuständigkeit der Abgabenbehörden (AVOG, §§ 49 bis 76 BAO)
  • Allgemeine Bestimmungen (§§ 1 bis 48c BAO)
  • Parteien und Vertretung (§§ 77 bis 84 BAO)
  • Verkehr zwischen Abgabenbehörden und Parteien (§§ 85 bis 113 BAO)
  • Erhebung der Abgaben (§§ 114 bis 160 BAO)
  • Ermittlung und Festsetzung der Abgaben (§§ 161 bis 209a BAO)
  • Einhebung der Abgaben (§§ 210 bis 242a BAO)
  • Rechtsschutz (§§ 243 bis 310 BAO)


Lehrmethoden
Die Lehrinhalte werden den Studierenden in Vortragsform vermittelt. Die theoretischen Grundlagen werden anhand von praktischen Fällen und Beispielen gefestigt.

Beurteilungskriterien
Die Beurteilung erfolgt in Form einer schriftlichen Lehrveranstaltungsprüfung.

Literatur
Lehrbuch Steuerrecht – Studieren und verstehen (JKU-Tax); das Lehrbuch ist am Institut erhältlich. Vertiefend werden zur Klausurvorbereitung die einschlägigen Kapitel aus den jeweils aktuellen Auflagen von Doralt/Ruppe, Steuerrecht Band II, sowie Ehrke-Rabel, elements Steuerrecht, empfohlen.