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Institut für Legal Gender Studies
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NO LESSONS FROM THE INTERSEXED?

Anerkennung und Schutz intergeschlechtlicher Menschen durch Recht

Foto_Podiumsdiskussion (© Privat)
von links: Noah Rieser, Luan Pertl, Elisabeth Greif, Konstanze Plett, Marija Petričević, Friederike Maaßen

Etwa 1,7 % der Weltbevölkerung wird mit Geschlechtsmerkmalen, Chromosomen oder Hormonen geboren, die nicht mit den klassischen medizinischen Vorstellungen eines „rein weiblichen“ oder „rein männlichen“ Körpers übereinstimmen (so genannte „Intersexualität“ oder „Intergeschlechtlichkeit“). Trotzdem verlangen die meisten europäischen Rechtsordnungen auch bei diesen Personen eine eindeutige geschlechtliche Zuordnung entweder als „weiblich“ oder als „männlich“. Medizinische Eingriffe zur „Herstellung“ eindeutiger Geschlechtskörper werden vielfach als (notwendige) medizinische Heilbehandlung eingestuft. Werden diese Eingriffe im frühkindlichen Alter vorgenommen, werfen sie Fragen insbesondere im Hinblick auf die Möglichkeit der stellvertretenden elterlichen Einwilligung und den Schutz der körperlichen Unversehrtheit auf.

Seit 2013 sieht das deutsche Personenstandsgesetz vor, dass der Geschlechtseintrag im Geburtenregister frei zu lassen ist, wenn ein Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden kann. Dass Intersexpersonen durch diese „Leerstelle“ in angemessener Weise rechtliche Anerkennung und rechtlichen Schutz erfahren, wird von Expert*innen angezweifelt. Dem österreichischen Recht ist eine derartige Regelung grundsätzlich fremd.

Anträge intergeschlechtlicher Personen auf rechtliche Anerkennung ihres Status als „zwischengeschlechtlich“ sind 2016 sowohl in Österreich wie auch in Deutschland gescheitert. Die jeweiligen Rechtsfragen werden nun in beiden Ländern vor die Höchstgerichte getragen.

Diese Entwicklungen nimmt die Veranstaltung zum Anlass, sich aus interdisziplinärer Perspektive mit aktuellen (Rechts-)Fragen zu Intersexualität auseinander zu setzen.

Vorträge:
Männlich, weiblich, geschlechtslos – oder doch mehr? Zum Personenstand intergeschlechtlich Geborener im deutschen Recht
Prof.in Dr.in Konstanze Plett, LLM (Universität Bremen), öffnet eine Datei

Grundrechtlicher Schutz der Selbstbestimmung intergeschlechtlicher Menschen
Dr.in Marija Petričević (Plattform Intersex Österreich), öffnet eine Datei

Die Meinung von Kindern mit Inter* als moralisches Gewicht – Entscheidungsfindungsprozesse in der medizinischen Behandlung von Inter*
Friederike Maaßen, MA (Institut für Ethik und Geschichte der Medizin, Universität Göttingen), öffnet eine Datei

Im Anschluss Podiumsdiskussion mit den Vortragenden und
Luan Pertl (Verein intergeschlechtlicher Menschen Österreich – VIMÖ),
Noah Rieser (#NaGeh – mein Name, mein Geschlecht, meine Hochschule)