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"[I]nfolge ihres Berufs pervers veranlagt" - Weibliche Homosexualität in Oberösterreich 1918-1938

"[I]nfolge ihres Berufs pervers veranlagt" - Weibliche Homosexualität in Oberösterreich 1918-1938

Das österreichische Strafrecht pönalisierte - im Unterschied zu den meisten anderen europäischen Ländern im ausgehenden 19. und beginnenden 20. Jahrhundert - die "Unzucht wider die Natur mit Personen desselben Geschlechts" nicht nur zwischen Männern, sondern auch zwischen Frauen. Die gleichgeschlechtliche Unzucht stellte damit ein Sittlichkeitsdelikt dar, bei dem Frauen nicht als bloße "Opfer", als autonom handelnde Subjekte in Betracht kamen. Im Verhältnis zur Unzucht zwischen Männern maßen der juristische wie auch der sexualwissenschaftliche Diskurs der Unzucht zwischen Frauen allerdings nur eine untergeordnete Bedeutung bei. Für die Interpretation des Tatbestandes der gleichgeschlechtlichen Unzucht und für die Frage, wem sexuelle Subjektivität überhaupt zugestanden wurde, spielte die Strafbarkeit der Unzucht zwischen Frauen jedoch eine wichtige Rolle.

 

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