Privatsphäre und Internet
Am 17. November 2017 fand an der Johannes Kepler Universität die Veranstaltung "Privatsphäre und Internet" statt, welche vom Institut für Netzwerke und Sicherheit (INS), öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster organisiert wurde.
Nach einer Begrüßung durch Vizerektor Univ.-Prof. Dr. Janko berichtete Dr. Sonntag vom INS über die bisherigen Erfahrungen mit dem Betrieb eines Tor-Exit Knotens an der Universität. Tor ist ein Anonymisierungsdienst, mit dem auch von Zensurmaßnahmen Betroffene das Internet ohne Einschränkungen nutzen können. Dies ermöglicht es allerdings auch Kriminellen, unerkannt zu bleiben. Aufgrund der mehrjährigen Erfahrungen kann festgestellt werden, dass – bei entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen – der Betrieb eines solchen Dienstes keine besonderen Gefahren oder Belastungen mit sich bringt.
Im Anschluss legt Herr Lohninger, Geschäftsführer von epicenter.works (vormals AK Vorrat), dar, welche Aktivitäten dieser Verein in letzter Zeit (die Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung in Österreich ging auf diesen zurück) setzte. Ein Schwerpunkt dieses Berichts zeigte auf, welche Überwachungsmaßnahmen und Einschränkungen durch die Regierung geplant waren, z.B. der sogenannte Staatstrojaner oder der Lauschangriff in Fahrzeugen. Der Großteil davon konnte, zumindest für die bisherigen Gesetzesvorhaben, verhindert werden, wobei insb. die Aktivierung der Öffentlichkeit im Vordergrund der Vereinstätigkeiten steht.
Nach einer kurzen Kaffeepause stellte Frau Univ.-Prof. Mag. Dr. Staudegger von der Universität Graz die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vor und was diese in Bezug auf Datenschutzbeauftragte bedeutet: Wer ist verpflichtet, einen solchen zu benennen, was darf dieser (nicht) durchführen, welche Kenntnisse bzw. welche Ausbildung sind erforderlich. Nach einem Überblick über die DSGVO ging sie auf wichtige Unterschiede zur bisherigen Rechtslage ein und erläuterte die Neuerungen.
Den Abschluss bildete ein Vortrag von Dipl.-Ing. Guger, einem selbständigen IT-Berater, der bereits seit vielen Jahren in Österreich als (bis dato freiwillig bestellter) Datenschutzbeauftragter tätig ist. Er berichtete über die praktischen Probleme, die sich im Datenschutz bei internationaler Betätigung der zu beratenden Firmen stellen, z.B. Rechtsunterschiede aber auch die professionelle Vorgehensweise mancher Großunternehmen mit Standardvertragsklauseln.
Nach einer angeregten Schlussdiskussion wurde bei einem kleinen Imbiss von den TeilnehmerInnen mit den Vortragenden noch weiter ausgiebig über den Datenschutz und seine Anwendung gesprochen.
23.11.2017