Zur Anrechnung von Lehrveranstaltungen in Kulturwissenschaften im Sommersemester 2021
Im SoSe 2021 findet in der Vertiefung "Management und Kultur" kein Seminar "Praxis der Kulturarbeit II" statt, Studierende die diese LV besuchen möchten werden von Dr.in Herta Neiß über die LV "Vertiefung in Themen und Diskussionseldern der Kulturwissenschaft" mitbetreut und bekommen so eine Note für "Praxis der Kulturarbeit".
Für das Sommersemester 2020 gelten folgende Anrechnungsbestimmungen für Lehrveranstaltungen aus dem Studium Kulturwissenschaften (alt) SKZ 033 307:
Kulturwissenschaftliches Spezialisierungsfach: Interdisziplinäre Kulturwissenschaften
Im Modul Wissen- und Technologie Vertiefung
Kulturgeschichte (LVA-Nummer 236.036) - oder(!) Gesellschaftsgeschichte (236.037) für Wissens- und Technikgeschichte (wenn ihr eines der beiden Seminare bereits absolviert habt, nehmt bitte das andere)
Im Fach „Praxis für KulturwissenschafterInnen“
Das Labor Public History (236.053) für die beiden Lehrveranstaltungen SE Kolloquium Berufs- und Projekterfahrung und PR Projekt und Berufspraxis
Kulturwissenschaftliches Kernfach: Philosophie
Im Fach Erkenntnis des Menschen - Anthropologie und Philosophie des Geistes
- Ausgewählte Themen der theoretischen Philosophie (237.520) für KS Bewusstsein, Gehirn und das Körper-Geist-Problem.
- Erkenntnistheorie (237.530) für KS Spezialthemen der Philosophie
Kulturwissenschaftliches Kernfach: Geschichte
Im Fach Erfahrungsgeschichte und Erinnerungskultur
Proseminar Geschichte: Von „Schall und Rauch“ bis zum stillen Örtchen. Lärm und Klang in der Geschichte (236.054) für KS Erfahrungsgeschichte
Diese Anrechnungsliste ist nur für das Sommersemester 2020 gültig! Für die Anrechnung ist ein Antrag im AUWEA NG nötig.