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Institut für Neuere Geschichte und Zeitgeschichte
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Anrechnungen

Anrechnungen

Anrechnungen:
In § 78 UG ist festgelegt, dass positiv beurteilte Prüfungen einer postsekundären Bildungseinrichtung angerechnet werden können, soweit sie den im Curriculum vorgeschriebenen Prüfungen gleichwertig sind.
Grundsätzlich ist die Möglichkeit einer Anerkennung keine Aufforderung zur Aufwandminimierung durch die Zweitverwertung bereits absolvierter Prüfungen! In gewissen Ausnahmefällen können durch die Anerkennung bereits erbrachter Leistungen jedoch Redundanzen vermieden werden. Aber: nicht alles, was ähnlich klingt, ist tatsächlich gleichwertig; nicht alles Wissen, das man sich vor längerer Zeit angeeignet hat, ist noch auf aktuellem Stand und nicht jede Lehrveranstaltung aus einem weiten Themenfeld ist bereits redundant, bloß weil bereits eine LV aus diesem weiten Feld absolviert worden ist! Daher wird jeder Antrag genau geprüft. Anrechnungen sind generell die Ausnahme, nicht die Regel

Gesetzlich definierte Regelungen:
Generell kommen für eine Anrechnung nur Leistungsnachweise in Frage, die von Universitäten oder Fachhochschulen bestätigt worden sind. Auf den Zeugnissen müssen dabei Stunden und/oder ECTS-Punkte für die erbrachten Prüfungen ausgewiesen und mit einer Note beurteilt sein. Als positiver Leistungsnachweis wird auch die Formulierung „mit Erfolg teilgenommen“ gewertet (nur „teilgenommen“ reich nicht)! Falls Sie nicht sicher sind, ob ein Zeugnis diese gesetzlichen Bedingungen erfüllt, erkundigen Sie sich im Prüfungs- und Anerkennungsservice der JKU.
Die Trennung von Bac- und Masterstudien bedeutet, dass erworbene Leistungen aus einem Bac-Studium nicht für ein Masterstudium angerechnet werden können! Genauso wenig können Leistungen aus ganzen Lehrgängen angerechnet werden, wenn die einzelnen Fächer aus der Lehrgangsbenotung nicht explizit hervorgehen (inklusive Benotung).

In der Studienkommission besprochene Vorgangsweise:
Schreibwerkstatt (Pflichtfach: Grundlagen politischer Bildung)
Anerkennung nur in Ausnahmefällen. Falls das geforderte Wissen bereits vorliegt, kann – nach Rücksprache mit der LV-Leitung – ein Besuch der einzelnen LV-Termine unterbleiben und lediglich der Leistungsnachweis erbracht werden (Abgabe der Übungen).

Arbeitsmethoden (Pflichtfach: Forschungsmethoden und Forschungspraxis)
Anerkennung nur in Ausnahmefällen. Falls das geforderte Wissen bereits vorliegt, kann – nach Rücksprache mit der LV-Leitung – ein Besuch der einzelnen LV-Termine unterbleiben und lediglich der Leistungsnachweis erbracht werden (Abgabe der Übungen).

Forschungsprojekt 1 & 2: (Pflichtfach: Forschungsmethoden und Forschungspraxis)
Projekte aus Bac-Studien werden nicht anerkannt, Projekt aus Diplomstudien oder Master-Studien nur in Ausnahmefällen, falls die inhaltliche Ausrichtung des Projekts zur Studienrichtung Politische Bildung passt (Letztentscheidung durch die/den Fachverantwortliche/n.

Vorgangsweise nach Rücksprache mit den Fachverantwortlichen:
Gender (Pflichtfach III)
Es wird im Einzelfall geprüft, ob absolvierte LVs angerechnet werden können oder nicht. Standardmäßig werden für den KS Politik Recht Geschlecht folgende LVs angerechnet: Geschlechterverhältnisse in Gesellschaft und Wissenschaft (WiWi alt), Feminist Economics (MA Economics) und der KS Gender und Generationen. Für den IK Politik und Geschlecht in Praxisfeldern wird die LV GS-Ökonomie (WiWi alt) anerkannt.


Erziehungswissenschaft (Pflichtfach IV)
Dieses Fach gliedert sich in zwei Lehrveranstaltungen: UE Übung aus Pädagogik und SE Bildungssystem und Gesellschaft. In der UE Übung aus Pädagogik werden wechselnde Vertiefungsthemen angeboten, wie z. B. Unterrichtsmethoden der Erwachsenenbildung oder Demokratie lernen und lehren. Diese speziell für die Politische Bildung erarbeiteten LV-Inhalte sind nur in Ausnahmefällen anzurechnen (Praxis im Lehrberuf stellt keinen solchen Ausnahmefall dar). Für das SE Bildungssystem und Gesellschaft gelten ähnliche Überlegungen. Diese spezielle LV thematisiert schulische Governance und aktuelle Probleme und Reformen im Schulsystem. Auch hier ist eine Anrechnung nur in Ausnahmefällen möglich.

Gleichheitsgrundsatz für politische Grundrechte (Wahlfach VII: Politik und Recht)
Die VU Grundzüge des öffentlichen Rechts oder Grundzüge des politischen Systems Österreichs werden nicht angerechnet für den IK Gleichheitsgrundsatz und politische Grundrechte.

Grundlagen der Didaktik (Wahlfach IX)
Die Notwendigkeit, dieses Wahlfach zur Ergänzung der bisherigen Qualifikation zu absolvieren, hängt vom Zulassungsstudium ab und ist in §5 des Curriculums definiert. Unter Umständen können AbsolventInnen eines Lehramtsstudiums (das nicht als Zulassungsstudium herangezogen worden ist), der MilAk oder der SiAk hier Vorleistungen angerechnet werden.
Falls das Fach komplett absolviert wird, erhält man dafür 8 ECTS-Punkte obwohl laut Curriculum nur 6 ECTS-Punkte gefordert sind. Die „überschüssigen“ zwei ECTS-Punkte können als freie Studienleistung herangezogen werden. Dies geschieht automatisch im Prüfungs- und Anrechnungsservice, sobald man sich für die Masterprüfung anmeldet.

Diskriminierungsschutz benachteiligter Gruppen (Wahlfach X: Politik – Recht)
Die LV Einführung in Legal Gender Studies aus dem Diplomstudium Jus wird angerechnet, die gleich klingenden LVs Einführung in Legal Gender Studies aus dem Bac-Studium Wi-Recht oder dem MA-Programm Recht und Wirtschaft für TechnikerInnen werden hingegen nicht anerkannt.

Masterarbeitsseminare, Diplomandenseminare (Pflichtfach XV)
Im Curriculum ist zeitnah zur Erstellung der MA-Arbeit ein Masterarbeitsseminar vorgesehen, in dem Konzepte zur eigenen MA-Arbeit vorgestellt und diskutiert werden. Bereits absolvierte Masterarbeitsseminare im Zusammenhang mit andern Masterarbeiten (aus einem Vorstudium) werden nicht anerkannt. Falls Sie statt des Masterarbeitsseminars Politische Bildung ein anderes Masterarbeitsseminar oder DiplomandInnenseminar besuchen, bei dem Ihr Thema inhaltlich besser aufgehoben erscheint, wird dieses Seminar natürlich angerechnet. Es empfiehlt sich, ein solches Ausweichen auf andere Masterarbeitsseminare oder DiplomandInnenseminare mit dem Studienpräses zu besprechen.

Vorgangsweise bei Anrechnungen:
Alle Anerkennungsanträge müssen über den Prüfungs- und Anerkennungsservice der JKU (PAS) eingereicht werden. Infos dazu und zum elektronischen Anerkennungstool AUWEA NG finden Sie auf der Homepage der JKU / Studieren / Studium – alles auf einen Blick / Anerkennung von Prüfungen.
Es empfiehlt sich, die Anerkennungswünsche vorher mit dem Studienpräses der Politischen Bildung abzusprechen (Dr. Thomas Spielbüchler).