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Institut für Neuere Geschichte und Zeitgeschichte
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Curriculum/ Äquivalenzen

Nach der Zulassung zu beachten:

Sie haben - je nach Vorstudium - verschiedene Wahlfächer als Ergänzung zur bisherigen Qualifikation zu belegen. Achten sie bitte auf die im Curriculum, definierten Kombinationspflichten, um am Ende des Studium keine böse Überraschung zu erleben. Infos dazu finden Sie in § 5 des Curriculums. Sollten Sie unsicher sein, wenden sie sich bitte an das Prüfungs- und Anerkennungsservice der JKU, um Ihre Zulassungsziffer (1-6) zu erfahren. Diese Ziffer bezieht sich auf die in § 5, Abs 2 definierten Kombinationsvorschriften.

 

Idealtypischer Studienverlauf – wichtige Hinweise

Der hier angeführte „idealtypische Studienverlauf“ ist ein Vorschlag für jene, die das Masterstudium Politische Bildung in der Mindeststudienzeit absolvieren wollen. Man muss sich nicht an diesen Vorschlag halten, es gilt aber, einige wichtige Punkte zu bedenken:

Zulassungsvoraussetzungen für die Pflichtfächer:
Das Fach „Grundlagen Politischer Bildung“ sollte am Anfang des Studiums erledigt werden: einerseits werden hier Grundlagen vermittelt, die für das Studium generell wichtig sind, andererseits ist die abgeschlossene UE „Methoden für das Praxisfeld“ Zulassungsvoraussetzung für das Forschungsprojekt.
Dieses Forschungsprojekt läuft über zwei Semester (UE „Forschungsprojekt 1“ und UE „Forschungsprojekt 2“).
Spätestens parallel zur UE „Forschungsprojekt 1“ muss die UE „Arbeitsmethoden“ absolviert werden, da dies die Zulassungsvoraussetzung für die Folge-UE „Forschungsprojekt 2“ ist. Bei Nichtbeachtung verlieren Sie auch die UE „Forschungsprojekt 1“, da Sie ein völlig neues Projekt starten müssen! (Diese Zulassungsvoraussetzung ist nicht wirksam bei jenen, die im SS 2013 die UE „Forschungsprojekt 1“ absolviert haben und die Projektarbeit im WS 2013/14 mit der UE „Forschungsprojekt 2“ abschließen wollen).

Das Pflichtfach „Erziehungswissenschaft“ sollte erst nach Absolvierung des Wahlfaches (Ergänzung zur bisherigen Qualifikation) „Grundlagen der Didaktik“ absolviert werden. Ausnahme: Die „Grundlagen der Didaktik“ sind bereits durch das Zulassungsstudium abgedeckt; siehe Curriculum § 5 Abs 2 Z 2 und Z 4).

Für das Fache „Gender“ gibt es die Empfehlung, zuerst den KS „ Politik – Recht – Geschlecht“ und erst danach die IK „Politik und Geschlecht in Praxisfeldern“ zu absolvieren, da die Inhalte historisch aufeinander aufbauen.

Zulassungsvoraussetzungen für Wahlfächer:
Hinsichtlich der Wahlfächer gibt es keine Zulassungsvoraussetzungen, aber Empfehlungen: Im Wahlfach „Wirtschaft“ (Berufsorientierte Schwerpunktsetzung) sollte der KS „Grundlagen der Volkswirtschaft“ vor dem KS „Politische Ökonomie“ besucht werden, da es sonst zu Verständnisproblemen kommen kann.

Hinweise zu den Zulassungsvoraussetzungen und Empfehlungen finden sich auch im Studienhandbuch!

Idealtypischer Studienverlauf, öffnet eine Datei (17KB)

 

Äquivalenzen – Anrechnungen vom alten Curriculum im neuen Curriculum

Grundlage der automatischen Anrechnungen ist die von der Studienkommission in Zusammenarbeit mit der Studienrichtungsvertretung ausgearbeitete Äquivalenzliste. Für die praktische Umsetzung bedeutet dies, dass die im alten Curriculum absolvierten Prüfungen nicht für das neue Curriculum angerechnet werden müssen, sondern von der Prüfungsabteilung als gleichwertig behandelt werden (die manuelle Abgleichung passiert spätestens, wenn Sie sich für die Masterprüfung anmelden und in der Prüfungsabteilung kontrolliert wird, ob Sie alle erforderlichen Prüfungen absolviert haben).

Die meisten Lehrveranstaltungen blieben gleich bzw. wurden lediglich namentlich geändert. Diesbezüglich sind die Äquivalenzen klar. Bei Lehrveranstaltungen, die im neuen Curriculum nicht mehr auftauchen, gibt es folgende Zuteilungen:
UE „Fachdidaktisches Projekt“ ist äquivalent mit UE „Methoden für das Praxisfeld“ und UE „Schreibwerkstatt“ (das „Fachdidaktische Projekt“ aus dem alten Curriculum ersetzt also die beiden neuen Lehrveranstaltungen im neuen Curriculum).

Im alten Modul „Politische Bildung – Praxisbeispiele“ kann die IK „Praktische Umsetzung von Themen und Modulen des Studiums“ mit der UE „Übung aus Pädagogik“ gleichgesetzt werden (falls man nicht die UE „Unterrichtsmethoden / Erwachsenendidaktik“ absolviert hat, die vorrangig für die UE „Übung aus Pädagogik angerechnet wird). Es gibt auch die Möglichkeit, die LV für die freie Studienleistung heranzuziehen. Falls auch hier kein Bedarf besteht, kann sie individuell mit einer anderen LV gleichgesetzt werden, um keine ECTS-Punkte zu verlieren. Dies geschieht nach vorheriger Besprechung mit Dr. Spielbüchler über den Anrechnungsweg. Der IK „Politische Bildung und Geschichte – Praxisbeispiele“ kann für das berufsorientierte Wahlfach „Zeitgeschichte“ als IK „Praxisfelder der Zeitgeschichte“ verwendet werden, als freie Studienleistung oder nach Absprache individuell mit einer anderen LV gleichgesetzt werden (siehe oben).

Das Modul „Berufsbezogenes Projekt“ mit der UE „Entwicklung im Praxisfeld – berufsbezogenes Projekt“ wird mit der UE „Arbeitsmethoden“ gleichgesetzt.
Sie haben natürlich auch die Möglichkeit, die UE „Fachdidaktisches Projekt“, das Modul „Politische Bildung – Praxisbeispiele“ oder das Modul „Berufsbezogenes Projekt“ als freie Studienleistung zu verwenden und die entsprechenden Lehrveranstaltungen im neuen Curriculum noch einmal zu absolvieren.

Kontrolle
Prüfen Sie auf Basis der Äquivalenzliste, wie Ihre bisher absolvierten Lehrveranstaltungen ins neue Curriculum passen und was Ihnen noch fehlt. Sollten sich durch die Äquivalenzen Schwierigkeiten ergeben und Ihnen im neuen Curriculums ECTS-Punkte fehlen, die Sie gemäß des alten Curriculums bereits absolviert haben, werden für diese Fälle Individuallösungen angeboten, um sicherzustellen, dass Sie keine ECTS-Punkte verlieren. ECTS-Punkte aus dem alten Curriculum werden angerechnet. Setzen Sie sich dazu bitte mit Dr. Spielbüchler, Institut für Neuer Geschichte und Zeitgeschichte, in Verbindung.

Achtung: die Äquivalenzliste hat Vorrang! Individuelle Anrechnungen sind nur für Sonderfälle möglich! Es gilt der Grundsatz, dass niemand durch die Umstellung ECTS-Punkte verliert. Natürlich kann sich durch Äquivalenz- bzw. Anerkennungsmanöver auch niemand ECTS-Punkte ersparen!

Äquivalenzliste, öffnet eine Datei (45KB)