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Institut für Neuere Geschichte und Zeitgeschichte
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Masterarbeit

Masterarbeit

Studiumsabschluss Politische Bildung
Zum Abschluss des Studiums Politische Bildung sind die Absolvierung der im Curriculum vorgesehenen Lehrveranstaltungen inklusive eines Masterarbeits-Kolloquiums, des Masterarbeitsseminars, eine Masterarbeit und die Masterprüfung erforderlich. Im Folgenden einige Informationen dazu:

Masterarbeitskolloquium
Das Masterarbeitskolloquium ist keine Lehrveranstaltung, für die man sich über KUSSS anmeldet, vielmehr geht es dabei um ein Gespräch mit der MA-Betreuerin bzw. dem MA-Betreuer, in dem das Konzept der Arbeit zu präsentieren und wesentliche Fragestellungen des Vorhabens vor dem Hintergrund des aktuellen Standes der Wissenschaft darzulegen sind. Dieses Kolloquium soll im ersten Semester nach Meldung der MA-Arbeit stattfinden.

Masterarbeitsseminar
Begleitend zur Abfassung der Masterarbeit ist ein Masterarbeitsseminar zu absolvieren. „Begleitend“ bedeutet in diesem Zusammenhang „zeitnah“.

Die Teilnahme an einem Masterarbeitsseminar Politische Bildung erfordert ein Thema, eine Betreuungszusage und zumindest ein Grobkonzept, das im Rahmen des Seminars diskutiert werden kann. Das Masterarbeitsseminar Politische Bildung dient NICHT der Themen- bzw. Betreuungsfindung!

Sie können an Stelle des Masterarbeitsseminars Politische Bildung auch ein Masterarbeitsseminar/Diplomand/innenseminar am Institut Ihres/r BetreuerIn absolvieren und sich dieses für Politische Bildung anrechnen lassen. Der Vorteil dieser Vorgehensweise liegt in der fachspezifischeren Betreuung Ihrer Arbeit. Eventuell ist es notwendig, direkt Kontakt mit den jeweiligen Seminarleitern aufzunehmen, falls Sie über KUSSS keinen Einblick in die angebotenen LVAs an anderen Instituten haben.


Masterarbeit
Die Masterarbeit kann aus einem der absolvierten Studienfächer gewählt werden, wobei ein Thema erst dann offiziell vergeben werden kann, wenn mindestens die Hälfte des gewählten Faches absolviert worden ist.

Hier finden sie eine Liste der möglichen MasterarbeitsbetreuerInnen (auf Basis der Lehre Politische Bildung):

I. Grundlagen Politischer Bildung (Fachverantwortlicher: Roman Langer)
Univ.-Prof. Dr. Herbert Altrichter
Assoz. Univ.-Prof. Dr. Roman Langer
Dr. Jakob Feyerer

II. Politik, Medien & Kultur (Thomas Spielbüchler)
Dr. Thomas Spielbüchler
Assoz. Univ.-Prof.in Dr.in Regina Thumser-Wöhs

III. Gender (Julia Schuster)
Assoz. Univ.-Prof.in Dr.in Martina Gugglberger
Dr.in Margit Waid
Univ.-Prof.in Dr.in Doris Weichselbaumer
Julia Schuster PhD
Mag.a Dr.in Waltraud Ernst

IV. Erziehungswissenschaft (Herbert Altrichter)
Univ.-Prof. Dr. Herbert Altrichter
Assoz. Univ.-Prof. Dr. Roman Langer

V. Forschungsmethoden & Forschungspraxis (Fritz Hemedinger)
Univ.-Prof. Dr. Johann Bacher
Univ.-Ass. Dr. Fritz Hemedinger
Assoz. Univ.-Prof.in Petra Aigner, MBA Ph.D.

VI. Politische Ideen und Systeme (Margitta Mätzke)
Univ.-Prof.in Margitta Mätzke, Ph.D
em. Univ.-Prof. Dr. Franz Nuscheler
Assoz. Univ.-Prof.in Mag.a Dr.in Veronika Wittmann

VII. Politik und Recht (Andreas Janko)
VR Univ.-Prof. Dr. Andreas Janko
Univ.-Prof. DDr. Herbert Kalb
Univ.-Prof.in Dr.in Silvia Ulrich

VIII. Historische Grundlagen (Marcus Gräser)
Univ.-Prof. Dr. Marcus Gräser
Assoz. Univ.-Prof.in Dr.in Martina Gugglberger
Assoz. Univ.-Prof.in Dr.in Birgit Kirchmayr
Dr. Thomas Spielbüchler
Assoz. Univ.-Prof.in Dr.in Regina Thumser-Wöhs

IX. Grundlagen der Didaktik (Herbert Altrichter)
Univ.-Prof. Dr. Herbert Altrichter
Assoz. Univ.-Prof. Dr. Roman Langer

X. Politik – Recht: (Alois Birklbauer)
Univ.-Prof. Dr. Alois Birklbauer
Dr.in Karin Neuwirth
Univ.-Prof.in Dr.in Silvia Ulrich

XI. Sozialgeschichte (Marcus Gräser)
Dr.in Karin Fischer
Univ.-Prof. Dr. Marcus Gräser
Assoz. Univ.-Prof.in Dr.in Martina Gugglberger
Assoz. Univ.-Prof.in Dr.in Birgit Kirchmayr
Dr. Thomas Spielbüchler
Assoz. Univ.-Prof.in Dr.in Regina Thumser-Wöhs

XII. Global Studies (Veronika Wittmann)
Univ.-Prof. Dr. Marcus Gräser
em. Univ.-Prof. Dr. Franz Nuscheler
Assoz. Univ.-Prof.in Mag.a Dr.in Veronika Wittmann

XIII. Wirtschaft (Rainer Bartel)
a.Univ.-Prof. Dr. Rainer Bartel
Univ.-Prof.in. Dr.in Doris Weichselbaumer

XIV. Zeitgeschichte (Thomas Spielbüchler)
Dr.in Karin Fischer
Univ.-Prof. Dr. Marcus Gräser
Assoz. Univ.-Prof.in Dr.in Martina Gugglberger
Assoz. Univ.-Prof.in Dr.in Birgit Kirchmayr
Dr. Thomas Spielbüchler
Assoz. Univ.-Prof.in Dr.in Regina Thumser-Wöhs
a. Univ.-Prof. Dr. Michael John

Es obliegt den jeweiligen Fachverantwortlichen, ausreichende Betreuungsmöglichkeiten in ihren jeweiligen Fächern zur Verfügung zu stellen.
Unter Umständen ist es auch möglich, BetreuerInnen zu wählen, die nicht auf der oben angeführten Liste stehen. Grundsätzlich sind alle Habilitierten an der JKU gemäß ihrer Fachbereiche für die Betreuung von Masterarbeiten zugelassen. Die Zulassung umfasst auch Promovierte an der JKU, sofern sie die fachliche Qualifikation für das Fach der Masterarbeit haben und die Betreuung vom VR für Lehre genehmigt ist. Es empfiehlt sich, den Betreuungswunsch mit dem Studienpräses zu besprechen.

Sollte Ihr Thema eine Masterarbeitsbetreuung außerhalb der JKU notwendig machen, ist dies mit dem Studienpräses abzusprechen. Es gelten die Bestimmungen gemäß §36 Satzung der JKU.

Hier finden Sie die Formulare zur Anmeldung der Masterarbeit (SOWI) sowie weitere formale Angaben.
 

Masterprüfung

Die Masterprüfung ist im Curriculum geregelt. ErstprüferIn ist in der Regel der/die BetreuerIn der Masterarbeit. Als ZweitprüferInnen sind alle (auch ehemaligen) Lehrenden des Studiums zu den von ihnen bespielten Modulen zugelassen;
Den Prüfungsvorsitz können alle Prüfungsberechtigten (ErstprüferInnen und ZweitprüferInnen) übernehmen.

Es ist Aufgabe der KandidatInnen, sich um ZweitprüferInnen und Vorsitzende zu kümmern!


Fristen:

Bitte klären Sie die einzuhaltenden Fristen mit der Prüfungsabteilung.
Als Richtwerte (ohne Gewähr):

Die Anmeldung der Masterarbeit muss VOR der Anmeldung zur MA-Prüfung erfolgen (Achtung: der Vizerektor muss diese Anmeldung unterzeichnen – dies kann auch zwei Wochen oder u. U. noch länger dauern!). Das Thema der Masterarbeit ist im Prüfungs- und Anerkennungsservice anzumelden, sobald eine Betreuung gefunden wurde, unabhängig vom MA-Prüfungstermin.

Die Anmeldung zur MA-Prüfung muss spätestens vier Wochen VOR dem Prüfungstermin erfolgen, wobei diese Anmeldung eine bedingte sein kann und man bis eine Woche vor dem Prüfungstermin Zeit hat, ev. fehlende Dokumente beizubringen (z.B. den Nachweis einer fehlenden Lehrveranstaltung). Zwei Exemplare der Masterarbeit sind im Prüfungs- und Anerkennungsservice so rechtzeitig einzureichen (Absprache mit BetreuerIn), dass die offizielle Beurteilung bis eine Woche vor dem Prüfungstermin erfolgen kann.
Empfohlen wird die Abgabe mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung.