Datum | Zeit | Raum | Prüfer*in | Kontingent | ||
ab 27.01.2025 | 08:30 - 17:00 | J 309A | Univ.-Prof.in Dr.in Barbara Kammler | 80 | ||
am 10.1.2025 | wird noch bekannt gegeben | BA 312 (Bankengebäude) | Univ.-Prof. i.R. DDr. Günther Löschnigg | 60 | ||
am 31.1.2025 | wird noch bekannt gegeben | BA 312 (Bankengebäude) | Univ.-Prof. i.R. DDr. Günther Löschnigg | 60 | ||
Prüfungsstoff Prof. Resch /Prof.in Kammler:
- Lehrbuch „Arbeitsrecht“ (Kammler/Resch), 8. Auflage, September 2023
- Lehrbuch „Sozialrecht“ (Resch), 9. Auflage, September 2023, (ohne Kap. IX, XI, XII), Kap. III: nur in Grundzügen
- die Verwendung eines aktuellen Gesetzestextes Arbeits- und Sozialrecht ist unerlässlich (unkommentiert - handschriftliche Normenverweise sind erlaubt)
ACHTUNG: Das Stichwortverzeichnis im Gesetzestext darf bei der Prüfung nicht verwendet werden!
Prüfungsstoff Prof. Löschnigg, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster:
Fragenkatalog Arbeitsrecht 2024 (PDF), öffnet eine Datei in einem neuen Fenster
Fragenkatalog Sozialrecht 2024 (PDF), öffnet eine Datei in einem neuen Fenster
Zur Erarbeitung der durch die Fragenkataloge abgegrenzten Themenstellungen können insbesondere verwendet werden:
- Lehrbuch „Arbeitsrecht“ (Löschnigg), 14. Auflage, November 2024
- Lehrbuch „Arbeitsrecht“ (Kammler/Resch), 8. Auflage, September 2023
- Lehrbuch „Sozialrecht“ (Resch), 9. Auflage, September 2023, (ohne Kap. IX, XI, XII), Kap. III: nur in Grundzügen
Zur Prüfung bitte einen aktuellen Gesetzestext zum Arbeitsrecht bzw Sozialrecht mitnehmen (unkommentiert - handschriftliche Normenverweise sind erlaubt)!
Mündliche Prüfungstermine
Datum | Zeit | Raum | Prüfer*in | Kontingent |
am 27.2.2025 | wird noch bekannt gegeben | BA 312 (Bankengebäude) | Univ.-Prof. i.R. DDr. Günther Löschnigg | 80 |
Datum | Zeit | Raum | Prüfer*in | Kontingent |
am 12.03.2025 & 13.03.2025 | wird noch bekannt gegeben | BA 312 (Bankengebäude) | Univ.-Prof. Dr. Reinhard Resch | 43 |
Datum | Zeit | Raum | Prüfer*in | Kontingent |
02.04.2025 & 03.04.2025 | wird noch bekannt gegeben | BA 301 (Bankengebäude | Univ.-Prof. Dr. Reinhard Resch | 55 |
An-/Abmeldung Fachprüfung
Die Anmeldung zur Fachprüfung ist ausschließlich im KUSSS, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster vorzunehmen! Anmeldebeginn: 5 Wochen vor der Prüfung; Anmeldeschluss: 3 Wochen vor der Prüfung.
Die Abmeldung von einer Fachprüfung ist bis spätestens am dritten Arbeitstag vor dem Tag des Prüfungsantrittes ausschließlich im KUSSS, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster möglich.
Bei einer späteren Abmeldung schreiben Sie ein E-Mail an die Prüfungsabteilung (pruefung-re(at)jku.at). Informieren Sie auch per E-Mail das jeweilige Institut des/der Prüfers/Prüferin: Prof.in Kammler (arso(at)jku.at); Prof. Resch (sdmr(at)jku.at).
Studierende, die zu einer Prüfung nicht erscheinen, ohne sich spätestens am dritten Arbeitstag vor dem Tag des Prüfungsantritts abgemeldet zu haben oder einen triftigen Grund für die unterlassene Abmeldung glaubhaft machen zu können, sind für den nächsten Prüfungstermin (§ 33 Abs. 2) von der Anmeldung zu derselben Prüfung ausgeschlossen. (Satzung Teil Studienrecht § 28 Abs. 6).
Sollten Sie Fragen zu Terminänderungen der mündlichen Fachprüfung haben, schreiben Sie ein E-Mail an das jeweilige Institut:
- Institut für Arbeits- und Sozialrecht, Univ.-Prof.in Dr.in Barbara Kammler: arso(at)jku.at oder telefonisch 0732/2468-7470
- Institut für Recht der Sozialen Daseinsvorsorge und Medizinrecht, Univ.-Prof. Dr. Reinhard Resch: sdmr(at)jku.at oder telefonisch 0732/2468-3500
Die Einteilung zur Fachprüfung erfolgt automatisch im KUSSS (Reihung nach Anmeldedatum). Interne Terminänderungen werden aus organisatorischen Gründen nur mehr in Ausnahmefällen vorgenommen.