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Institut für Umweltrecht
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§ 5 OÖ Umweltschutzgesetz.

Inhalt:

Dieses Kleinprojekt betrifft die Auslegung einer Bestimmung des § 5 OÖ UmweltschutzG. Dieser knüpft die Parteistellung der OÖ Umweltanwaltschaft an eine erhebliche Gefährdung oder Schädigung der Umwelt oder an Vorhaben, die geeignet sind, eine solche erhebliche Gefährdung oder Schädigung herbeizuführen. Das Gutachten geht der Frage der Auslegung dieser Begriffe in der Rechtsordnung nach.

Fertigstellung:

Anfang 2019

Bearbeitende Abteilung:

Abteilung für umweltrechtliche Grundlagenforschung

Zugeordnete Sustainable Development Goals:

SDGs 3, 15, 16 SDGs 3, 15, 16