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Institut für Umweltrecht
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Eigenrechtsfähigkeit der Natur.

Inhalt:

In diesem Projekt wird untersucht, inwiefern es angesichts der dramatischen Erderwärmung angebracht erscheint, das Institut der Rechtsfähigkeit auch bei besonders sensiblen Naturgütern (zB der Alpen) in der Rechtsordnung zu verankern. Derartige Modelle (zB USA, Neuseeland) werden rechtsvergleichend analysiert.

Fertigstellung:

Anfang 2021

Bearbeitende Abteilung:

Abteilung für umweltrechtliche Grundlagenforschung

Abteilung für Umwelttechnik- und Ressourcenwirtschaftsrecht

Zugeordnete Sustainable Development Goals:

SDGs 6, 13, 15, 16 SDGs 6, 13, 15, 16