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Institut für Umweltrecht
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IPPC-Pflicht von Tierhaltungsbetrieben.

Inhalt:

Untersucht wird die Schwellenwertregelung der Industrieemissionsrichtlinie (IPPC-RL) in Hinblick auf Massentierhaltungsanlagen. Es wird aufgezeigt, dass die Kumulierungsregel auch im sog IPPC-Recht gilt: Aufsplittungen von Tierhaltungsanlagen in personaler oder räumliche Dimension sind vor diesem Hintergrund zu betrachten. Im Focus stehen ebenso sog gemischte Betriebe, die zB Sauen, Mastschweine und Jungtiere halten, wobei eine Zusammenrechnung angeblich nicht geboten sei (aA das Ergebnis der Studie).

Fertigstellung:

Mitte 2017

Bearbeitende Abteilung:

Abteilung für umweltrechtliche Grundlagenforschung

Zugeordnete Sustainable Development Goals:

SDGs 3, 8, 12, 15, 16 SDGs 3, 8, 12, 15, 16