Zur JKU Startseite
Institut für Umweltrecht
Was ist das?

Institute, Schools und andere Einrichtungen oder Angebote haben einen Webauftritt mit eigenen Inhalten und Menüs.

Um die Navigation zu erleichtern, ist hier erkennbar, wo man sich gerade befindet.

Band 24: Kerschner (Hrsg), Handbuch Naturkatastrophenrecht

Vorsorge – Abwehr – Haftung – Versicherung

Hrsg von

Univ.-Prof. Dr. Ferdinand Kerschner

Mit Beiträgen von

  • Univ.-Prof. Dr. Ferdinand Kerschner
  • a.Univ.-Prof. Mag.Dr. Erika M. Wagner
  • Mag.Dr. Rainer Weiß

Die bibiographischen Daten:

MANZ Verlag
1. Auflage, 2008
XLII, 448 Seiten, broschiert,
€ 98,-; Vorzugspreis für RdU- und RFG-Abonnenten, ÖWAV-Mitglieder und Mitglieder des Vereins zur Förderung des Instituts für Umweltrecht: € 79,-
ISBN: 978-3-214-13321-4

Zum Inhalt:

Die Hochwässer, Stürme und Unwetter der letzten Jahre haben ua auch das Recht in den Blickpunkt gerückt: Jene Vorschriften, die die Folgen von Naturkatastrophen mindern, abfangen bzw bewältigen sollen.
Dieses „Naturkatastrophenrecht“ ist in Österreich über viele Kompetenzen und Materien zersplittert – von den Katastrophenschutz- und Raumordnungsgesetzen der Länder über das Wasser- und Forstrecht bis zur zivil- und strafrechtlichen Haftung und der Vorsorge im Versicherungsrecht.

Das vorliegende Handbuch Naturkatastrophenrecht bündelt diese Fülle zu einem praktischen Nachschlagewerk.
Es bietet:

  • systematische Darstellung der gesetzlichen Grundlagen des Naturkatastrophenrechts
  • mit präziser Herausarbeitung der Handlungspflichten und Rechtsansprüche
  • Aufzeigen von Schutzlücken und Reformbedarf

Die Darstellung ist in vier Schwerpunkte gegliedert:

  • Prävention:
    - insbesondere Handlungspflichten des Staates, aber auch des Einzelnen
  • Abwehr und Bekämpfung:
    - Wer ist zuständig für Alarmierung und Abwehr?
    - Wer trägt die Kosten?
    - arbeits- und sozialrechtliche Stellung der freiwilligen Helfer
  • Haftung:
    - Haftung aus Schutzgesetz, Nachbarstellung, Gefährdung ua, Staats- und Amtshaftung
    - Haftungsausschlussgründe, vor allem Höhere Gewalt
  • Versicherung:
    - Inwieweit sind Naturkatastrophen versicherbar?
    - Vorschlag einer „Naturkatastrophenversicherung“ als neues Versicherungsmodell