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Institut für Umweltrecht
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Netzwerk-Tagung zu internationalen Konventionen des Biodiversitätsschutzes.

Am 27. und 28. Oktober 2021 veranstalten das Institut für Umweltrecht (IUR) und das Institut für Naturschutz und Naturschutzrecht Tübingen, A. & J. Schumacher GbR (INNR) in Kooperation mit dem Lehrstuhl für Umweltrecht der Universität Prag, gefördert durch die Deutsche Bundesstiftung Umwelt und mit freundlicher Unterstützung des Vereins zur Förderung des Instituts für Umweltrecht an der JKU Linz (Uni-Center) die Netzwerk-Tagung zu internationalen Konventionen des Biodiversitätsschutzes  – Ländervergleichende Bestandsaufnahme nach 40 Jahren Bonner und Berner Konvention und nach 40 Jahren Vogelschutzrichtlinie sowie Handlungsempfehlungen für die Zukunft. 

Inhalt der Veranstaltung

Der Verlust an biologischer Vielfalt stellt nach wie vor eine der größten Bedrohungen für intakte Ökosysteme dar und gewinnt in Verbindung mit den bereits zu verzeichnenden Auswirkungen des Klimawandels zusätzlich an Bedeutung.

Seit der Konferenz von Rio gilt der Kampf gegen den Biodiversitätsverlust als international vordringliche Aufgabe. 40 Jahre nach Verabschiedung der Bonner und Berner Konvention und dem Inkrafttreten der Vogelschutzrichtlinie besteht ein Netz von rechtlich und politisch verbindlichen Instrumenten für den Schutz von wildlebenden Pflanzen und Tieren sowie ihrer natürlichen Lebensräume. Trotz dieser Regelungen aber schreitet der Verlust an biologischer Vielfalt dramatisch voran, was teilweise auch daran liegt, dass das Wissen darüber fehlt, welche Normen und Regeln in Nachbarländern angewendet werden und damit die grenzüberschreitende Zielsetzung der Konventionen und Richtlinien konterkariert wird.

Um Verbesserungen zu erreichen und das Ziel der Eindämmung des Biodiversitätsverlustes zu erreichen, muss die Frage beantwortet werden, woran die Umsetzung grundsätzlich scheitert.

Ziel der Veranstaltung

ist einerseits die Darstellung der zahlreichen Verbesserungen, die seit dem Inkrafttreten der Konventionen und der Vogelschutzrichtlinie erreicht wurden. Andererseits sollen auch die großen Defizite aufgezeigt werden. Von großer Bedeutung ist dabei die länderübergreifende Betrachtung (Erfahrungen aus Deutschland, Österreich, Tschechien, Slowenien und der Schweiz), weil gerade die länderübergreifende Zusammenarbeit im Vordergrund der Regelungen steht. Gleichzeitig sollen von der Veranstaltung Impulse für die im Jahr 2020 durch die Corona Pandemie ins Stocken geratenen Beratungen zur Überarbeitung des strategischen Planes zum Erhalt der Biodiversität mit Blick auf die CBD COP 15 ,die jetzt im Frühjahr 2021 in China stattfinden soll, ausgehen. Außerdem soll auch für die Umsetzung der neuen EU-Biodiversitätsstrategie 2030 (Mai 2020) maßgebliche Hilfestellung geleistet werden.

Mittwoch, 27. Oktober 2021

Block 1: Einführung in die Tagung

10.00

Grußbotschaft
Leonore Gewessler (Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobili­tät, Innovation und Technologie)

10.05

Begrüßung und Motivation zur Tagung
Erika M. Wagner/Wilhelm Bergthaler (IUR, JKU)

10.10

Impulsreferat: Die Eigenrechtsfähigkeit von Naturgütern
Erika M. Wagner (IUR, JKU)

10.30

Artensterben – Neue Aufmerksamkeit für ein lang bekanntes Problem
Alexander Bonde (Generalsekretär DBU) (per Video)

10.50

Zur Geschichte zweier internationaler Konventionen und einer europäischen Richt­linie – Zur Notwendigkeit ihrer Entstehung aus fachlicher und rechtlicher Sicht
Jochen Schumacher (Institut für Naturschutzrecht)

11.10

Fragen und Anmerkungen

Block 2: Herausforderung Arten- und Biodiversitätsschutz

11.30

Impulsreferat: Vom Stop the Artensterbens zur Umkehr des Biodiversitätsverlustes
Volker Mauerhofer (Mid Sweden University / Universität Wien)

11.50

Herausforderung Biodiversität und Artenschutz auf EU-Ebene
Alexander Just (Europäische Kommission, Generaldirektion Umwelt)

12.10

Fragen und Anmerkungen

12.30

Mittagspause

13.20  

Länderberichte: Umsetzung in der Praxis

  • Deutschland: Franziska Heß (Baumann Rechtsanwälte, Würzburg, Leipzig)              
  • Österreich: Wilhelm Bergthaler (IUR, JKU)         
  • Tschechien: Milan Damohorsky (Karls Universität Prag)

14.40

Fragen und Anmerkungen

15.00

Kaffeepause

Block 3: Mechanismen für den Erfolg

15.30

Impulsreferat: Naturverträglichkeitsprüfung (FFH-VP), EuGH-Rechtsprechung und die Bedeutung des Verschlechterungsverbots
Christoph Sobotta (Rechtsreferent im Kabinett der Generalanwältin Juliane Kokott, Gerichtshof der Europäischen Union, Luxemburg)

15.50

Impulsreferat: Herausforderungen und Stolpersteine der NVP
Daniela Ecker (IUR, JKU)

16.10

Diskussion

16.30

Pause und Stärkung

Block 4: Junges Forum

17.00

Input A: Bedeutung der UN-Dekade „Ecosystem Restoration“ für die Umsetzung von Biodiversitätsschutzzielen
Tina Teucher (Sustainable Matchmaker)

17.20

Input B: Globale Beispiele zur Eigenrechtsfähigkeit von Naturgütern
Michaela Krömer (Rechtsanwaltskanzlei | Krömer)

17.40

Planspiel „Biodiversität am Wort“       
Wer soll die Hüterin der Biodiversität sein?

19.00

Ende der Veranstaltung, Bezug des Hotels

19.30  

Gemütliches Beisammensein und Verköstigung

Donnerstag, 28. Oktober 2021

Block 5: Praxisbeispiele

09.00

Habitat- und Artenschutzrecht bei Projekten – Praxisbeispiele

  • Deutschland: Matthias Schreiber (Schreiber Umweltplanung, Bramsche)
  • Österreich: Mario Pöstinger (OÖ Umweltanwaltschaft)
  • Schweiz: Friedrich Wulf (Pro Natura, Basel)
  • Tschechien: Vojtech Stejskal (Karls Universität Prag)

Block 6: Praedatorenschutz und Entschädigungsrecht

10.00

Impulsreferat: Akzeptanz für den Artenschutz           
Klaus Rheda (Staatssekretär im Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt)

10.20

Länderberichte:      

  • Österreich: Erika M. Wagner (IUR, JKU)         
  • Schweiz: Gieri Bolliger (Stiftung für das Tier im Recht [TIR], Zürich)
  • Slowenien: Leo Šešerko (Hochschule für Umweltschutz, Velenje)    
  • Slowakei: Michaela Skuban (Staatliche Naturschutzbehörde, Slowakei

11.40

Fragen und Anmerkungen

12.00

Mittagessen

Block 7:          Handlungsaufträge an Gesellschaft und Politik

13:00

 Welche Zukunft hat die Biodiversität?
Thomas Potthast (Präsident Euronatur)

13:20

Was haben wir erreicht? Woran scheitern wir? Was muss besser werden?
Ferdinand Kerschner (IUR, JKU)

13:40

Schlussdiskussion

14:30

Ende der Veranstaltung

 

Allgemeine Hinweise

Veranstalter

Institut für Umweltrecht der Universität Linz
4040 Linz, Altenberger Straße 69,
Tel.: +43-732-2468-3570, Fax: +43-732-2468-3579

Institut für Naturschutz und Naturschutzrecht Tübingen
Anke & Jochen Schumacher GbR, Postfach 21 02 29, D-72025 Tübingen, Tel.: -49-7071-6878161

in Kooperation mit dem Lehrstuhl für Umweltrecht der Universität Prag

mit freundlicher Unterstützung des Vereins zur Förderung des Instituts für Umweltrecht
4040 Linz, Altenberger Straße 69

Abhaltung der Tagung

Angesichts der leider nach wie vor etwas unsicheren CoViD-Situation und um auch Interessierten, die eine (zu) lange Anreise auf sich nehmen müssten, die Möglichkeit der Teilnahme zu geben, wird die Tagung hybrid abgehalten, dh eine Teilnahme ist sowohl präsent als auch online möglich.

Anmeldung / Stornierung

Aufgrund der aktuellen CoViD-19-Situation ersuchen wir, sich bis spätestens 15. Oktober 2021 anzumelden. Eine spätere Anmeldung ist nur nach Rücksprache mit den Veranstaltern möglich.

Die Anmeldung ist durch Übermittlung des unten zum Download verfügbaren Anmelde-Formulars per e‑mail an die Adresse iur@jku.at möglich. Sie ist rechtlich bindend.

Bitte geben Sie bei der Anmeldung an, ob Sie präsent oder online teilnehmen wollen.

Stornierungen sind bis 15. Oktober 2021 kostenfrei möglich. Nach diesem Zeitpunkt müssen leider 50 % des Tagungsbeitrages, bei Absage am Veranstaltungstag oder bei Nichterscheinen ohne Abmeldung der volle Tagungsbeitrag in Rechnung gestellt werden. Selbstverständlich ist die Benennung einer Ersatzperson möglich.

Tagungsbeitrag

(einschließlich Vortragsunterlagen, Mittags-/Pausenverpflegung und Abendprogramm)

  • Normalpreis: € 150,– (gilt auch für online-Teilnahme)
  • Mitglieder des Vereins zur Förderung des Instituts für Umweltrecht: € 100,–
  • Studierende und MitarbeiterInnen österreichischer / deutscher / tschechischer / Schweizer/  slowenischer / slowakischer Universitäten (mit aktuellem Nachweis): frei

CoViD-19-Hinweis

Die Veranstalter halten selbstverständlich alle zum Zeitpunkt der Veranstaltung gel­tenden CoViD-19-Sicherheitsmaßnahmen ein. Dies gilt auch für allfällige strengere Vorgaben der JKU zu diesem Zeitpunkt.

Nach derzeitigem Stand (Mai 2021) ist in den Veranstaltungsräumen zu anderen Per­sonen ein Abstand von mindestens zwei Metern einzuhalten und eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil (bzw eine Maske nach einer mindestens gleichwertigen Norm) zu tragen (dies gilt auch für bereits geimpfte Personen). Ob auch ein „Eintrittstest“ (negativer PCR-Test [nicht älter als 48 Stunden] oder negativer SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltest einer öffentlich befugten Stelle [nicht älter als 24 Stunden]) vorzuweisen ist, kann derzeit noch nicht beurteilt werden.

Sie erhalten jedenfalls rechtzeitig vor der Veranstaltung per e-mail Informationen über die erforderlichen organisatorischen Maßnahmen.

Die Veranstalter behalten sich vor, die Tagung als Webinar abzuhalten, wenn dies auf­grund der CoViD-19-Situation erforderlich ist. In diesem Fall bleiben alle Anmeldun­gen aufrecht und bindend.

DSGVO-Hinweis

Die bei der Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten werden von den Ver­anstaltern entsprechend den Bestimmungen des DSG 2000 idgF und der DSGVO zur Abwicklung der Veranstaltung sowie für Informationszwecken für weitere Veranstal­tungen sowie für die Versendung des IUR-Newsletters gespeichert und verwendet.

Bei der Veranstaltung werden zum Zweck der Dokumentation der Veranstaltung ent­sprechend den Bestimmungen des DSG 2000 idgF und der DSGVO Audio-, Video- und Fotoaufnahmen angefertigt, gespeichert und in weiterer Folge verwendet.

Information

  • Institut für Umweltrecht, Tel. +43-732-2468-3570 oder 3565, E-Mail: iur(at)jku.at

Anmeldung

  • durch Übermittlung des unten zum Download verfügbaren Anmelde-Formulars per e‑mail an die Adresse iur@jku.at

Förderung

Diese Veranstaltung wird von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster gefördert.

 

Änderungen vorbehalten!