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„Fakt oder Fake“-Quiz für Schüler*innen in der „JKU Critical Bim“ – Das Institut für Umweltrecht war mit dabei

Neue Imagekampagne der JKU startet mit „Fakt oder Fake“-Quiz für Schüler*innen in der „JKU Critical Bim“ und das Institut für Umweltrecht war mit dabei.

JKU Critical Bim: Die Meinung der Schüler*innen beim ersten „Fakt oder Fake“ zum Thema Rechtsfähigkeit der Natur

„Wir sind jung, wir dürfen das“ – dies ist nicht nur das Motto der neuen österreichweiten Imagekampagne der JKU (die selbst eine der jüngsten Universitäten Österreichs ist), sondern in Wirklichkeit noch viel mehr: Nämlich ein Auf­ruf an alle jungen Menschen bzw an die ge­samte Gesellschaft, neugierig und kritisch zu sein bzw zu bleiben und sich zu trauen, ent­sprechende Fragen zu stellen. Einige dieser kritischen Fragen präsentiert die JKU bereits auf den Sujets der neuen Kampagne (siehe dazu noch unten) und greift damit inhaltlich die entscheidenden Themen unserer Zeit, die zu­gleich auch Schwerpunkt in Lehre und For­schung an der JKU sind – wie etwa die Nach­haltigkeit –, auf. Details zur neuen Imagekam­pagne der JKU finden Sie unter jku.at/wir-duerfen-das/, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster.

Kritisch unterwegs mit der „JKU Critical Bim“

Die Sujets sind ua auf einer eigens gebrandeten Straßenbahn in Linz, der sog „JKU Critical Bim“, zu sehen. Eben diese „JKU Critical Bim“ fuhr zum Auftakt der Imagekampagne am 30.9.2021 ihre erste Runde in der Linzer Innenstadt.

Mit dabei waren rund 40 Schüler*innen des BRG solarCity und der HAK Auhof, die bei ei­nem Quiz wissenschaftliche Behauptungen zum Thema Nachhaltigkeit als „Fakt“ oder „Fake“ enttarnen durften. Die JKU launchte mit dieser Aktion die neue Kampagne und platzierte zu­gleich eine essentielle Botschaft: Junge Men­schen sollen über den Tellerrand hinausblicken und eben nicht alles glauben, was sie lesen bzw hören. Bildung – insb universitärer – kommt dabei eine bedeutende Rolle zu.

Sechs Wissenschaftler*innen der JKU – darun­ter auch Univ.-Ass.in Daniela Ecker vom Institut für Umweltrecht – zeigten auf diese Weise ver­meintliche wissenschaftliche Fakten zur Nach­haltigkeit aus ihrem Forschungsbereich auf und stellten die Schüler*innen auf die Probe.

Folgende Fakten bzw Fakes wurden den Schüler*innen von Univ.-Ass.in Daniela Ecker in der „JKU Critical Bim“ präsentiert – Hätten Sie es gewusst?

„Fakt oder Fake“ 1:
Rechtsfähigkeit der Natur

In Neuseeland gibt es ein einzigartiges Gesetz: Als erstes Land der Welt hat Neuseeland einen Fluss, den Wanghanui River, per Gesetz zu einer Person gemacht. Der Wanghanui River ist nun – wie jede andere Person – auf Grund die­ses Gesetzes Träger von Rechten und kann für seinen Schutz eintreten.

>>> Fakt

Diskussionsthemen:

–     Wer soll in Österreich die Stimme der Natur erheben dürfen/können?

–     derzeitiges Rechtssystem in Österreich (le­diglich eingeschränkte Rechte der Umwelt­anwaltschaften und NGOs), Schwierigkeiten und Hürden

„Fakt oder Fake“ 2:
Klimaklagen

Auch auf dem Inselstaat Kiribati im Pazifik gibt es ein einzigartiges Gesetz: Der Meeresspiegel rund um die Inseln von Kiribati steigt durch die Klimaerwärmung bedrohlich an. Nach Berech­nungen von Forscher*innen wird der Inselstaat Kiribati im Jahr 2050 größtenteils nicht mehr bewohnbar bzw spätestens 2070 völlig über­schwemmt sein. Deswegen wurde auf Kiribati ein besonders strenges Klimahaftungsgesetz erlassen: Aufgrund dessen klagen nun die Be­wohner*innen von Kiribati die größten CO2-ver­ursachenden Unternehmen in Österreich – sie verlangen eine Beteiligung an den Kosten für entsprechende Schutzmaßnahmen und eine Reduktion der CO2-Emissionen.

>>> Fake (wäre rechtlich möglich, ist aber noch nicht passiert)

Diskussionsthemen:

–     Welche Klimaklagen gab es bisher weltweit/ in Europa/in Österreich und welche waren erfolgreich?

–     derzeitiges Rechtssystem in Österreich (Kli­maklagen gegen den Staat Österreich vs Klimaklagen gegen private Personen), Schwierigkeiten und Hürden

Bonus-“Fakt oder Fake“:
Verantwortung in der Lieferkette

Auch in Deutschland gibt es ein einzigartiges Gesetz: Das deutsche Lieferkettengesetz ver­pflichtet große Unternehmen ua dazu, in ihren Lieferketten die Verletzung von Umweltschutz­pflichten zu beenden. Eine Umweltorganisation hat nun erstmals auf Grund dieses Gesetzes Strafanzeige gegen mehrere deutsche Firmen erhoben: Diese deutschen Firmen beziehen Waren aus der Region Xinjiangin China, wo schwerwiegende Umweltverschmutzungen durch die Produktion festgestellt wurden.

>>> Fake (Vorgehen wäre in Deutschland mög­lich, Strafanzeige wurde aber bisher nur be­züglich Menschenrechtsverletzungen in der Region Xinjiang in China erhoben)

Diskussionsthemen:

–     Was macht das Lieferkettengesetz in Deutschland so besonders? Was plant die EU bzw Österreich?

–     derzeitiges Rechtssystem in Österreich (le­diglich gesetzlich verankerte Pflicht zur Nach­haltigkeitsberichterstattung großer Unter­nehmen, wo ua auch über die Nachhaltigkeit in der Lieferkette zu berichten ist), Schwie­rigkeiten und Hürden

Neue Sujets der JKU ua zum Thema Nach­haltigkeit

Die Sujets sind seit Ende September nicht nur auf der „JKU Critical Bim“, sondern auch auf Plakaten und City Lights in ganz Österreich zu sehen. Es ist wohl kein Geheimnis, dass uns am Institut für Umweltrecht – wo wir unermüd­lich Pionierarbeit im Nachhaltigkeitsrecht leisten – folgende Sujets besonders gut gefallen:

Auch wir am Institut für Umweltrecht bleiben entsprechend der neuen Imagekampagne der JKU neugierig bzw kritisch und trauen uns wei­terhin, gesellschaftliche und rechtliche Ent­wicklungen iSd Nachhaltigkeit kritisch zu hinter­fragen.