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Institut für Unternehmensrecht
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Univ.-Prof. Dr. Philipp Homar

Bild Philipp Homar

Weitere Informationen zur Person

Univ.-Prof. Mag. Dr. Philipp Homar ist seit 1.3.2021 Inhaber des Lehrstuhls für Intellectual Property am Institut für Unternehmensrecht. Seine Forschungsinteressen liegen im Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht sowie in angrenzenden Rechtsbereichen. Schwerpunkte seiner Publikations- und Vortragstätigkeit liegen auf den immaterialgüterrechtlichen (insbesondere urheberrechtlichen) Herausforderungen der Digitalisierung und Vernetzung und im Bereich des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen („Know-how-Schutz“).

Philipp Homar studierte Rechtswissenschaften sowie Theater- Film- und Medienwissenschaft, beides an der Universität Wien, sowie Wirtschaftsrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er absolvierte Forschungsaufenthalte am Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb (München) sowie am Law and Technology Centre der University of Hong Kong und ist regelmäßiger Vortragender auf internationalen und nationalen Konferenzen.

Leitbild des Lehrstuhls

Forschung: Im Mittelpunkt der Forschungsaktivität des Lehrstuhlteams stehen die Schutzrechte des Geistigen Eigentums (Urheber-, Patent-, Marken-, Designrecht) sowie angrenzende Rechtsbereiche. Erforscht werden die rechtlichen Herausforderungen, denen Geistiges Eigentum in einer vernetzten Gesellschaft und Wirtschaftsordnung begegnet, sowie die Anforderungen, welchen die rechtlichen Rahmenbedingungen genügen müssen, damit Geistiges Eigentum technische Innovationen sowie das kreative und künstlerische Schaffen fördert. Im Rahmen interdisziplinärer Forschungsprojekte wird zudem an den Zusammenhängen zwischen Recht, Technik und Gesellschaft geforscht.

Lehre: In der Lehre werden die internationalen, europäischen und nationalen Rechtsgrundlagen des Rechtsbereichs vermittelt. Ein wesentlicher Eckpfeiler besteht in der Einbindung von aktuellen rechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Entwicklungen. Besonderer Wert wird darauf gelegt, den  Studierenden auch Hintergründe und Schutzzwecke des Rechtsgebiets verständlich zu machen und sie in die Lage zu versetzen, (immaterialgüter-)rechtliche Problemstellungen ihres beruflichen, universitären und privaten Alltags eigeninitiativ zu begegnen.

Dissemination: Die am Lehrstuhl erarbeiteten Forschungsergebnisse werden vor allem durch Publikationen sowie Vorträge auf nationalen und internationalen Konferenzen verbreitet. Zur Nachwuchsförderung werden die wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen des Lehrstuhls schrittweise in die Disseminationspraxis eingebunden und bei der Etablierung einer eigenen Forschungs- und Publikationstätigkeit unterstützt. Ergänzend werden Erkenntnisse aus der Forschung durch Outreach-Aktivitäten („Third-Mission“) für die Zivilgesellschaft erschlossen und wissenschaftlich fundierte Beiträge zum rechtspolitischen Diskurs geleistet.

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