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Institut für Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre
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Bachelorstudium Wirtschaftsrecht

Lehrveranstaltungen

Öffentliches Recht I

a.Univ.-Prof.in Dr.in Gudrun Trauner

Ziel
Die Studierenden verfügen über das Basiswissen sowie über die methodischen Grundfertigkeiten im Bereich des Öffentlichen Rechts. Sie beherrschen die Grundbegriffe des Öffentlichen Rechts und verstehen die Staatsorganisation, das Staatshandeln sowie die Grundzüge des Rechtsschutzes und der Rechtswege im Öffentlichen Recht. Darüber hinaus erlernen die Studierenden die Technik der öffentlich-rechtlichen Falllösung und sind zur Formulierung von Schriftsätzen (Antrag und Bescheid) imstande.

Prüfungsmodus: Die Beurteilung erfolgt auf Grundlage automatisierter Computer-Tests über JKU Moodle Exam, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster. Im Laufe des Semsters werden fünf automatisierte Computer Tests (Moodle exam) angeboten. Jeder Test (Moodle exam) besteht aus jeweils fünf Fragen, dauert 12 Minuten und kann nicht wiederholt werden. Für die Gesamtbeurteilung werden die besten vier Moodle exams herangezogen.
Studierende, die den Kurs nicht positiv abschließen konnten, haben die Möglichkeit, die Lehrveranstaltungsprüfung in dem auf die Lehrveranstaltung folgenden Semester bis zu viermal zu wiederholen. Jede dieser Wiederholungen erfolgt in Form eines Moodle Re-exams über den gesamten Lehrveranstaltungsstoff. Jedes Moodle Re-exam umfasst 20 Fragen bei einer Bearbeitungsdauer von 45 Minuten.

Bewertungsschema
mehr als 10 Punkte = mit Erfolg teilgenommen
10 Punkte oder weniger = ohne Erfolg teilgenommen

Examtermine
Siehe Ankündigungen im KUSSS, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster.

Literatur
Binder/Trauner, Lehrbuch Öffentliches Recht - Grundlagen4 (2016); Hauer/Leitl-Staudinger, Einführung in die Falllösung4 (2017); Kronschläger/Raml, Gesetzestexte Öffentliches Recht I (2018); Leitl-Staudinger, Einführung ins öffentliche Recht6 (2018); Musterlösungen Öffentliches Recht I, Band XVII (2018); Trauner (Hrsg), Gesetzestexte Öffentliches Recht - Grundlagen6 (2018); Trauner, Falllösung Öffentliches Recht - Grundlagen4 (2018); Trauner, Studienbuch Öffentliches Recht - Grundlagen5 (2018)

 

140.006   Univ.-Ass.in Mag.a Marlene Haderer, Univ.-Ass.in Mag.a. Marlene Haderer
140.002 Senior Lecturer Mag.a Dr.in Barbara Pflüglmayer, Univ.-Ass.in Mag.a Nina Felbinger-Forster
140.101 a.Univ.-Prof.in Dr.in Gudrun Trauner

Inhalt

Die Arbeitsgemeinschaften der oben genannten Lehrveranstaltungsleiter/innen sind Teil des Studienkonzepts Öffentliches Recht I des Fachbereichs Öffentliches Recht. Sie widmen sich in kleineren Gruppen – anhand von Beispielen – ausgewählten Themen des (von Prof.in Trauner gehaltenen) Kurses Öffentliches Recht I. Damit unterstützt die Lehrveranstaltung die Studierenden beim Erarbeiten und Verstehen des Kursstoffes, ermöglicht aber auch die Schärfung kommunikativer und sozialer Fähigkeiten durch fachliche Diskussionen im kleinen Kreis. Im Rahmen des (mit dem Curriculum 2015 neu geschaffenen) Fertigkeitentrainings werden darüber hinaus auch andere juristische Kernkompetenzen – wie die Fähigkeit zum Lesen und Verstehen von Rechtsvorschriften, zum Entwickeln und Präsentieren von rechtlichen Argumenten und Überlegungen in Wort und Schrift oder zum korrekten Zitieren von Normen – besonders gefördert; eine verpflichtende RIS-Schulung vermittelt zudem einen Einstieg in den effizienten Umgang mit juristischen Datenbanken. Durch die Teilnahme an Klausuren können die Studierenden ihre eigene Studieneffizienz überprüfen.

Ziel
Die Studierenden besitzen ein grundlegendes Verständnis für die öffentlich-rechtlichen Strukturen und Instrumente, das über ein bloß „auswendig gelerntes“ Wissen deutlich hinausgeht. Sie sind in der Lage, (mitunter auch komplexere) Themen des Kurses zu diskutieren bzw zu erläutern.

Inhaltliche Voraussetzungen
Stoff des Kurses „Öffentliches Recht I“.

Prüfungsmodus
Die Beurteilung erfolgt auf Grundlage schriftlicher Klausurarbeiten mit einer Dauer von jeweils 90 Minuten. Angeboten werden vier Klausuren (eine davon als Nachklausur am Ende der Semesterferien), bei denen maximal jeweils 50 Punkte vergeben werden; die besten drei Ergebnisse werden für die Beurteilung herangezogen. Durch erfolgreiche Teilnahme am Kurs Öffentliches Recht I während des laufenden Semesters (nicht durch erfolgreiche Absolvierung einer Wiederholungsklausur im auf die Lehrveranstaltung folgenden Semester) können – abhängig von der Zahl der dabei erreichten Punkte – maximal fünf Zusatzpunkte erworben werden.

Bewertungsschema

131,5 bis 150 Punkte SGT1
112,5 bis 131 Punkte GUT2
93,5 bis 112 Punkte BEF3
75,5 bis 93 Punkte GEN4
75 und weniger Punkte NGD5

Klausurtermine
Siehe Ankündigungen im KUSSS, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster und auf den Homepages des Instituts für Staatsrecht und Politische Wissenschaften sowie des Instituts für Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre.
ACHTUNG: Die positive Absolvierung der AG Öffentliches Recht I ist als Teil der Studieneingangs- und Orientierungsphase verpflichtend.

Literatur
Binder/Trauner, Lehrbuch Öffentliches Recht - Grundlagen4 (2016); Hauer/Leitl-Staudinger, Einführung in die Falllösung4 (2017); Kronschläger/Raml, Gesetzestexte Öffentliches Recht I (2018); Leitl-Staudinger, Einführung ins öffentliche Recht6 (2018); Musterlösungen Öffentliches Recht I, Band XVII (2018); Trauner (Hrsg), Gesetzestexte Öffentliches Recht - Grundlagen6 (2018); Trauner, Falllösung Öffentliches Recht - Grundlagen4 (2018); Trauner, Studienbuch Öffentliches Recht - Grundlagen5 (2018).

140.0038 Univ.-Ass.in Mag.a  Nina Felbinger-Forster

Inhalt
Die Übung dient in der ersten Hälfte des Semesters der intensiven Vorbereitung auf die Übung Öffentliches Recht I (2) durch gemeinsames Lösen von Beispielsfällen und Erarbeiten von einfachen Schriftsätzen (Antrag, Bescheid). Im Rahmen von zwei Übungsklausuren besteht die Möglichkeit der effektiven Vorbereitung auf die Klausuren der Übung Öffentliches Recht I (2).

Ziel
Die Studierenden verfügen über die Fähigkeit zur selbständigen Falllösung; sie sind in der Lage, (einfache) Schriftsätze (Antrag, Bescheid) zu verfassen. Die Klausuren er-möglichen ihnen eine laufende Beurteilung der eigenen „Prüfungsreife“.

Formelle Voraussetzungen
Voraussetzung für die Absolvierung der Übung Öffentliches Recht I (1) ist der Abschluss der Studieneingangs- und Orientierungsphase.

Inhaltliche Voraussetzungen
Es werden gute Kenntnisse des Stoffes des Kurses Öffentliches Recht I vorausgesetzt.

Prüfungsmodus
Zur Überprüfung des Lernfortschritts und zur Erlangung von „Klausurroutine“ werden zwei Probeklausuren angeboten, die entweder an der JKU Linz oder zuhause mitgeschrieben werden können. Zur Selbstkorrektur der Klausuren wird ein detailliertes Lösungs- und Bewertungsschema zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wird jede Klausurangabe in der ihr nachfolgenden Lehrveranstaltungseinheit gemeinsam besprochen und aufgelöst.

Bewertungsschema
Die positive Beurteilung der Lehrveranstaltungsteilnahme („mit Erfolg teilgenommen“) setzt die elektronische Übermittlung bzw die Abgabe der ernsthaften Bearbeitung mindestens einer Probeklausur voraus. Der jeweilige Abgabetermin wird in der Übung bekannt gegeben. Unterbleibt eine solche Übermittlung bzw Abgabe, wird die Lehrveranstaltung mit „ohne Erfolg teilgenommen“ beurteilt.

Klaustermine
siehe Ankündigungen für die Übung Öffentliches Recht I (1) im KUSSS und auf den Homepages des Instituts für Staatsrecht und Politische Wissenschaften sowie des Instituts für Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre

Literatur
Binder/Trauner, Lehrbuch Öffentliches Recht - Grundlagen4 (2016); Hauer/Leitl-Staudinger, Einführung in die Falllösung4 (2017); Kronschläger/Raml, Gesetzestexte Öffentliches Recht I (2018); Leitl-Staudinger, Einführung ins öffentliche Recht5 (2015); Musterlösungen Öffentliches Recht I, Band XVII (2018); Trauner (Hrsg), Gesetzestexte Öffentliches Recht - Grundlagen6 (2018); Trauner, Falllösung Öffentliches Recht - Grundlagen4 (2018); Trauner, Studienbuch Öffentliches Recht - Grundlagen5 (2018).

Univ.-Prof. Dr. Andreas Hauer
Univ.-Prof. Dr. Andreas Janko
Univ.-Prof. Dr. David Leeb
Univ.-Prof.in MMag.a Dr.in Barbara Leitl-Staudinger
Univ.-Prof. Dr. Michael Mayrhofer
Univ.-Prof.in Dr.in Katharina Pabel
a.Univ.-Prof.in Dr.in Gudrun Trauner
Univ.-Lektor Dr. Andreas Wimmer

Inhalt
Die Übung Öffentliches Recht I (2) dient der strukturierten Wissensüberprüfung. Die Übung findet in der zweiten Hälfte des Semesters statt.

Formelle Voraussetzungen
Voraussetzung für die Absolvierung der Übung Öffentliches Recht I (2) ist der Abschluss der Studieneingangs- und Orientierungsphase.

Inhaltliche Voraussetzungen
Sehr gute Kenntnisse des Stoffes des Faches Öffentliches Recht I sowie sehr gute Fähigkeiten zur Falllösung und zur Formulierung von (einfachen) Schriftsätzen (Antrag, Bescheid).

Prüfungsmodus
Die Beurteilung erfolgt auf Grundlage schriftlicher Klausurarbeiten mit einer Dauer von jeweils 180 Minuten (gerechnet ab Bekanntgabe der Aufgabenstellung bis zur Abgabe der Prüfungsarbeit). Angeboten werden vier Klausuren (eine davon als Nachklausur am Ende der Semesterferien), bei denen maximal jeweils 50 Punkte vergeben werden; die besten drei Ergebnisse werden für die Beurteilung herangezogen. Jede der vier Klausuren wird von einer/einem anderen Lehrveranstaltungsleiter/in (mit Lehrbefugnis für das Öffentliche Recht) zusammengestellt.
Jede Klausur ist in zwei Teile gegliedert:

  • Teil A: Beantwortung konkreter Fragen zu einem kurzen Sachverhalt bzw zu einem bestimmten Rechtsproblem
  • Teil B: Verfassen eines Schriftsatzes (Antrag und/oder Bescheid) anhand eines Sachverhalts.

Bewertungsschema

131,5 bis 150 Punkte SGT1
112,5 bis 131 Punkte GUT2
93,5 bis 112 Punkte BEF3
75,5 bis 93 Punkte GEN4
75 und weniger Punkte NGD5

Klausurentermine
siehe Ankündigungne im KUSSS und auf den Homepages des Instituts für Staatsrecht und Politische Wissenschaften sowie des Instituts für Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre

Literatur
Binder/Trauner, Lehrbuch Öffentliches Recht – Grundlagen, 4. Auflage (2016); Hauer/Leitl-Staudinger, Einführung in die Falllösung4 (2017'); Kronschläger/Raml, Gesetzestexte Öffentliches Recht I (2018); Leitl-Staudinger, Einführung ins öffentliche Recht5 (2015); Musterlösungen Öffentliches Recht I, Band XVII (2018); Trauner (Hrsg), Gesetzestexte Öffentliches Recht - Grundlagen6 (2018); Trauner, Falllösung Öffentliches Recht - Grundlagen4 (2018); Trauner, Studienbuch Öffentliches Recht - Grundlagen5 (2018)

 

Grundlagen Rechtswissenschaften / Öffentliches Recht II

Univ.-Lektor Dr. Andreas Wimmer

Inhalt
Erarbeitung wichtiger verfassungsrechtlicher (insbesondere grundrechtlicher) und verwaltungsrechtlicher (insbesondere gewerberechtlicher) Rahmenbedingungen der wirtschaftlichen Tätigkeit in Österreich.

Vorkenntnisse
Öffentliches Recht I.

Prüfungsmodus
Schriftliche Lehrveranstaltungsprüfung am Ende des Semesters.

Literatur
Wird in der Lehrveranstaltung bekannt gegeben.

 

Vertiefung UnternehmensjuristIn Öffentliches Wirtschaftsrecht

Univ.-Lektor Dr. Andreas Wimmer

Inhalt
Die Vorlesung befasst sich mit dem in der Praxis äußerst wichtigen Subventionsrecht. Sie behandelt die (verfassungs-)rechtlichen Rahmenbedingungen für die Gewährung von Subventionen und die Abwicklung des Subventionsverfahrens einschließlich Fragen des Rechtsschutzes. In unionsrechtlicher Hinsicht werden die Grundzüge des Beihilfenrechts dargestellt und an Fallbeispielen erläutert.

Ziel
Die Studierenden verfügen über ein Grundlagenwissen im nationalen und europäischen Subventionsrecht.

Inhaltliche Voraussetzungen
Keine

Prüfungsmodus
Schriftliche Klausur.

Literatur
Wird in der LVA bekannt gegeben.

 

Univ.-Ass. Dr. Florian Kronschläger
RA Dr. Markus L. Nußbaumer

Inhalt
Anlagenrechtliche Vorschriften, insb §§ 74 ff GewO 1994, MinroG, UVP-G.

Ziel
Vermittlung der Grundstrukturen des österreichischen Anlagenrechts.

Inhaltliche Voraussetzungen
Fachprüfung Öffentliches Recht I.

Prüfungsmodus
Schriftliche Lehrveranstaltungsprüfung.

Literatur
Hauer/Mayrhofer (Hrsg), Umweltrecht (2015).

 

Univ.-Prof. Dr. Andreas Hauer

Inhalt
Erörterung des Phänomens der Korruption aus der Sicht des Verwaltungsrechts, der Verwaltungslehre und der Rechtspolitik.

Ziel
Erarbeitung der rechtlichen Rahmenbedingungen der Korruption, der Möglichkeiten zur rechtlichen Gegensteuerung, der Zusammenhänge zwischen Staats- und Verwaltungsorgansisation und Korruption und rechtspolitischer Vorschläge zur Korruptionsprävention und -bekämpfung.

Inhaltliche Voraussetzungen
Öffentliches Recht I.

Prüfungsmodus
Schriftliche Lehrveranstaltungsprüfung

Literatur
Hauer, Korruption, Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (2015).