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Institut für Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre
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Diplomstudium Rechtswissenschaften

Lehrveranstaltungen

Wintersemester 2018/19

1. Studienabschnitt

a.Univ.-Prof.in Dr.in Gudrun Trauner

Ziel
Die Studierenden verfügen über das Basiswissen sowie über die methodischen Grundfertigkeiten im Bereich des Öffentlichen Rechts. Sie beherrschen die Grundbegriffe des Öffentlichen Rechts und verstehen die Staatsorganisation, das Staatshandeln sowie die Grundzüge des Rechtsschutzes und der Rechtswege im Öffentlichen Recht. Darüber hinaus erlernen die Studierenden die Technik der öffentlich-rechtlichen Falllösung und sind zur Formulierung von Schriftsätzen (Antrag und Bescheid) imstande.

Prüfungsmodus

Die Beurteilung erfolgt auf Grundlage automatisierter Computer-Tests über JKU Moodle Exam, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster. Im Laufe des Semesters werden fünf automatisierte Computer-Tests (Moodle exams) angeboten. Jeder Test (Moodle exam) besteht aus jeweils fünf Fragen, dauert 12 Minuten und kann nicht wiederholt werden. Für die Gesamtbeurteilung werden die besten vier Moodle exams herangezogen.
Studierende, die den Kurs nicht positiv abschließen konnten, haben die Möglichkeit, die Lehrveranstaltungsprüfung in dem auf die Lehrveranstaltung folgenden Semester bis zu viermal zu wiederholen. Jede dieser Wiederholungen erfolgt in Form eines Moodle Re-exams über den gesamten Lehrveranstaltungsstoff. Jedes Moodle Re-exam umfasst 20 Fragen bei einer Bearbeitungsdauer von 45 Minuten.

Bewertungsschema
mehr als 10 Punkte = mit Erfolg teilgenommen
10 Punkte oder weniger = ohne Erfolg teilgenommen

Klausurtermine
Siehe Ankündigungen im KUSSS, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster.

Literatur
Binder/Trauner, Lehrbuch Öffentliches Recht – Grundlagen4 (2016); Hauer/Leitl-Staudinger, Einführung in die Falllösung4 (2017); Kronschläger/Raml, Gesetzestexte Öffentliches Recht I (2018); Leitl-Staudinger, Einführung ins öffentliche Recht5 (2015); Musterlösungen Öffentliches Recht I, Band XVII (2018); Trauner (Hrsg), Gesetzestexte Öffentliches Recht – Grundlagen6 (2018); Trauner, Falllösung Öffentliches Recht – Grundlagen4 (2018); Trauner, Studienbuch Öffentliches Recht – Grundlagen5 (2018).

Unterlagen/Downloads
Die Unterlagen stehen im KUSSS , öffnet eine externe URL in einem neuen Fensterzur Verfügung.

140.013 Nina Felbinger-Forster / Marlene Haderer
140.004 Martin Greifeneder / N.N.
140.002 Andreas Janko / Anna Obereder
140.006 Bernhard Kuderer / Manuel Neusiedler
140.009 Sarah Meyer
140.200 Barbara Pflüglmayer
140.001 Andrea Steinhuber


Inhalt
Die Arbeitsgemeinschaften der oben genannten Lehrveranstaltungsleiter/innen sind Teil des Studienkonzepts Öffentliches Recht I des Fachbereichs Öffentliches Recht. Sie widmen sich in kleineren Gruppen – anhand von Beispielen – ausgewählten Themen des (von Prof.in Trauner gehaltenen) Kurses Öffentliches Recht I. Damit unterstützt die Lehrveranstaltung die Studierenden beim Erarbeiten und Verstehen des Kurs­stoffes, ermöglicht aber auch die Schärfung kommunikativer und sozialer Fähigkeiten durch fachliche Diskussionen im kleinen Kreis. Im Rahmen des (mit dem Curriculum 2015 neu geschaffenen) Fertigkeitentrainings werden darüber hinaus auch andere juristische Kernkompetenzen – wie die Fähigkeit zum Lesen und Verstehen von Rechtsvorschriften, zum Entwickeln und Präsentieren von rechtlichen Argumenten und Überlegungen in Wort und Schrift oder zum korrekten Zitieren von Normen – besonders gefördert; eine verpflichtende RIS-Schulung vermittelt zudem einen Einstieg in den effizienten Umgang mit juristischen Datenbanken. Durch die Teilnahme an Klausuren können die Studierenden ihre eigene Studieneffizienz überprüfen.

Ziel
Die Studierenden besitzen ein grundlegendes Verständnis für die öffentlich-rechtlichen Strukturen und Instrumente, das über ein bloß „auswendig gelerntes“ Wissen deutlich hinausgeht. Sie sind in der Lage, (mitunter auch komplexere) Themen des Kurses zu diskutieren bzw zu erläutern.

Inhaltliche Voraussetzungen
Stoff des Kurses „Öffentliches Recht I“.

Prüfungsmodus
Die Beurteilung erfolgt auf Grundlage schriftlicher Klausurarbeiten mit einer Dauer von jeweils 90 Minuten. Angeboten werden vier Klausuren (eine davon als Nachklausur am Ende der Semesterferien), bei denen maximal jeweils 50 Punkte vergeben werden; die besten drei Ergebnisse werden für die Beurteilung herangezogen. Durch erfolgreiche Teilnahme am Kurs Öffentliches Recht I während des laufenden Semesters (nicht durch erfolgreiche Absolvierung einer Wiederholungsklausur im auf die Lehrveranstaltung folgenden Semester) können – abhängig von der Zahl der dabei erreichten Punkte – maximal fünf Zusatzpunkte erworben werden.

Bewertungsschema

131,5 bis 150 Punkte SGT1
112,5 bis 131 Punkte GUT2
93,5 bis 112 Punkte BEF3
75,5 bis 93 Punkte GEN4
75 und weniger Punkte NGD5

Klausurtermine
Siehe Ankündigungen im KUSSS, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster.
ACHTUNG: Die positive Absolvierung der AG Öffentliches Recht I ist als Teil der Studieneingangs- und Orientierungsphase verpflichtend.

Literatur
Binder/Trauner, Lehrbuch Öffentliches Recht – Grundlagen4 (2016); Hauer/Leitl-Staudinger, Einführung in die Falllösung4 (2017); Kronschläger/Raml, Gesetzestexte Öffentliches Recht I (2018); Leitl-Staudinger, Einführung ins öffentliche Recht5 (2015); Musterlösungen Öffentliches Recht I, Band XVII (2018); Trauner (Hrsg), Gesetzestexte Öffentliches Recht – Grundlagen6 (2018); Trauner, Falllösung Öffentliches Recht – Grundlagen4 (2018); Trauner, Studienbuch Öffentliches Recht – Grundlagen5 (2018).

Unterlagen/Downloads
Die Unterlagen stehen im KUSSS , öffnet eine externe URL in einem neuen Fensterzur Verfügung.

140.034 Verena Laußermair
140.012 Marie-Theres Mitter
140.096 Bernhard Kuderer

Inhalt
Die Übung dient in der ersten Hälfte des Semesters der intensiven Vorbereitung auf die Übung Öffentliches Recht I (2) durch gemeinsames Lösen von Beispielsfällen und Erarbeiten von einfachen Schriftsätzen (Antrag, Bescheid). Im Rahmen von zwei Übungsklausuren besteht die Möglichkeit der effektiven Vorbereitung auf die Klausuren der Übung Öffentliches Recht I (2).

Ziel
Die Studierenden verfügen über die Fähigkeit zur selbständigen Falllösung; sie sind in der Lage, (einfache) Schriftsätze (Antrag, Bescheid) zu verfassen. Die Klausuren ermöglichen ihnen eine laufende Beurteilung der eigenen „Prüfungsreife“.

Formelle Voraussetzungen
Voraussetzung für die Absolvierung der Übung Öffentliches Recht I (1) ist der Abschluss der Studieneingangs- und Orientierungsphase.

Inhaltliche Voraussetzungen
Es werden gute Kenntnisse des Stoffes des Kurses Öffentliches Recht I vorausgesetzt.

Prüfungsmodus
Zur Überprüfung des Lernfortschritts und zur Erlangung von „Klausurroutine“ werden zwei Probeklausuren angeboten, die entweder an der JKU Linz oder zuhause mitgeschrieben werden können. Zur Selbstkorrektur der Klausuren wird ein detailliertes Lösungs- und Bewertungsschema zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wird jede Klausurangabe in der ihr nachfolgenden Lehrveranstaltungseinheit gemeinsam besprochen und aufgelöst.

Bewertungsschema
Die positive Beurteilung der Lehrveranstaltungsteilnahme („mit Erfolg teilgenommen“) setzt die elektronische Übermittlung bzw die Abgabe der ernsthaften Bearbeitung mindestens einer Probeklausur voraus. Der jeweilige Abgabetermin wird in der Übung bekannt gegeben. Unterbleibt eine solche Übermittlung bzw Abgabe, wird die Lehrveranstaltung mit „ohne Erfolg teilgenommen“ beurteilt.

Literatur
Binder/Trauner, Lehrbuch Öffentliches Recht – Grundlagen4 (2016); Hauer/Leitl-Staudinger, Einführung in die Falllösung4 (2017); Kronschläger/Raml, Gesetzestexte Öffentliches Recht I (2018); Leitl-Staudinger, Einführung ins öffentliche Recht5 (2015); Musterlösungen Öffentliches Recht I, Band XVII (2018); Trauner (Hrsg), Gesetzestexte Öffentliches Recht – Grundlagen6 (2018); Trauner, Falllösung Öffentliches Recht – Grundlagen4 (2018); Trauner, Studienbuch Öffentliches Recht – Grundlagen5 (2018).

Unterlagen/Downloads
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Univ.-Prof. Dr. Andreas Hauer
Univ.-Prof. Dr. Andreas Janko
Univ.-Prof. Dr. David Leeb
Univ.-Prof.in MMag.a Dr.in Barbara Leitl-Staudinger
Univ.-Prof. Dr. Michael Mayrhofer
Univ.-Prof.in Dr.in Katharina Pabel
a.Univ.-Prof.in Dr.in Gudrun Trauner

Inhalt
Die Übung Öffentliches Recht I (2) dient der strukturierten Wissensüberprüfung. Die Übung findet in der zweiten Hälfte des Semesters statt.

Formelle Voraussetzungen
Voraussetzung für die Absolvierung der Übung Öffentliches Recht I (2) ist der Abschluss der Studieneingangs- und Orientierungsphase.

Inhaltliche Voraussetzungen
Sehr gute Kenntnisse des Stoffes des Faches Öffentliches Recht I sowie sehr gute Fähigkeiten zur Falllösung und zur Formulierung von (einfachen) Schriftsätzen (Antrag, Bescheid).

Prüfungsmodus

Die Beurteilung erfolgt auf Grundlage schriftlicher Klausurarbeiten mit einer Dauer von jeweils 180 Minuten (gerechnet ab Bekanntgabe der Aufgabenstellung bis zur Abgabe der Prüfungsarbeit). Angeboten werden vier Klausuren (eine davon als Nachklausur am Ende der Semesterferien), bei denen maximal jeweils 50 Punkte vergeben werden; die besten drei Ergebnisse werden für die Beurteilung herangezogen. Jede der vier Klausuren wird von einer/einem anderen Lehrveranstaltungsleiter/in (mit Lehrbefugnis für das Öffentliche Recht) zusammengestellt.
Jede Klausur ist in zwei Teile gegliedert:

  •     Teil A: Beantwortung konkreter Fragen zu einem kurzen Sachverhalt bzw zu einem bestimmten Rechtsproblem
  •     Teil B: Verfassen eines Schriftsatzes (Antrag und/oder Bescheid) anhand eines Sachverhalts.

Bewertungsschema

131,5 bis 150 Punkte SGT1
112,5 bis 131 Punkte GUT2
93,5 bis 112 Punkte BEF3
75,5 bis 93 Punkte GEN4
75 und weniger Punkte NGD5

Literatur
Binder/Trauner, Lehrbuch Öffentliches Recht – Grundlagen4 (2016); Hauer/Leitl-Staudinger, Einführung in die Falllösung4 (2017); Kronschläger/Raml, Gesetzestexte Öffentliches Recht I (2018); Leitl-Staudinger, Einführung ins öffentliche Recht5 (2015); Musterlösungen Öffentliches Recht I, Band XVII (2018); Trauner (Hrsg), Gesetzestexte Öffentliches Recht – Grundlagen6 (2018); Trauner, Falllösung Öffentliches Recht – Grundlagen4 (2018); Trauner, Studienbuch Öffentliches Recht – Grundlagen5 (2018).

Unterlagen/Downloads

2. Studienabschnitt

Univ.-Prof. Dr. Andreas Janko

Inhalt
Gebietskörperschaften; bundesstaatliche Kompetenzverteilung; eigener Wirkungsbereich der Gemeinden; Gewaltenteilung; Einrichtung und innere Organisation von staatlichen Organen; Betrauung von Organen mit hoheitlichen Staatsaufgaben; weisungsfreie Verwaltungsbehörden; Besorgung hoheitlicher Staatsaufgaben durch Nicht-Gebietskörperschaften.

Ziel
Die Studierenden verfügen über Kenntnisse der wichtigsten staatlichen Organisationsformen und deren rechtliche Rahmenbedienungen mit Schwerpunkt auf Gesetzgebung und Verwaltung unter besonderer Berücksichtigung praxisrelevanter Fallkonstellationen und sind in der Lage, einfache Fälle zu lösen.

Formelle Voraussetzungen
siehe Studienhandbuch.

Inhaltliche Voraussetzungen
Kenntnis des öffentlichen Rechts auf dem Niveau der UE Öffentliches Recht I (2).

Prüfungsmodus
Die Beurteilung erfolgt auf Grundlage einer automatisierten Computer-Testung. Während des laufenden Semesters wird ein Test angeboten, der aus zwanzig Fragen besteht; die Bearbeitungsdauer beträgt 45 Minuten. Der Test kann innerhalb desselben Kurses vier Mal wiederholt werden.

Bewertungsschema
Mehr als 10 Punkte = mit Erfolg teilgenommen
10 Punkte oder weniger = ohne Erfolg teilgenommen

Literatur
Janko, Staats- und Verwaltungsorganisation (in der jeweils aktuellen Auflage) oder gleichwertige Studienliteratur

Unterlagen/Downloads
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Ass.-Prof. Dr. Andreas W. Wimmer

Inhalt
Gewährleistungsinhalt der zentralen Grundrechte, insbesondere Folterverbot, persönliche Freiheit, Gleichheitsgrundsatz, wirtschaftliche Grundrechte, Schutz von Privat- und Familienleben, Kommunikation und Versammlung und grundlegende Verfassungsrechte; allgemeine Grundrechtslehren.

Ziel
Die Studierenden verfügen über ein breites Wissen zu den zentralen Grundrechten; sie sind mit den allgemeinen Grundrechtslehren vertraut und können unterschiedliche Fallkonstellationen aus der grundrechtlichen Perspektive beurteilen.

Formelle Voraussetzungen
siehe Studienhandbuch

Inhaltliche Voraussetzungen
Kenntnis des öffentlichen Rechts auf dem Niveau der UE Öffentliches Recht I (2).

Prüfungsmodus
Die Beurteilung erfolgt auf Grundlage einer automatisierten Computer-Testung. Während des laufenden Semesters wird ein Test angeboten, der aus zwanzig Fragen besteht; die Bearbeitungsdauer beträgt 45 Minuten. Der Test kann innerhalb desselben Kurses vier Mal wiederholt werden.

Bewertungsschema
Mehr als 10 Punkte = mit Erfolg teilgenommen
10 Punkte oder weniger = ohne Erfolg teilgenommen

Literatur
In der jeweils aktuellen Auflage: Hengstschläger/ Leeb, Grundrechte; oder gleichwertige Studienliteratur.

Unterlagen/Downloads
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Univ.-Prof. Dr. Andreas Hauer
Univ.-Prof. Dr. David Leeb

Inhalt
Die wesentlichen Rechtsgrundlagen für das Verfahren vor den Verwaltungsbehörden (insbesondere das AVG), für das Verfahren vor den Verwaltungsgerichten und für die daran anknüpfenden Verfahren vor den Gerichtshöfen öffentlichen Rechts gem. Art. 133 bzw. Art. 144 B-VG sowie für die Prüfung von Verordnungen, Gesetzen und Staatsverträgen durch den VfGH.

Ziel
Die Studierenden verfügen über Kenntnisse des Verwaltungsprozesses von der Ebene der Verwaltungsbehörden über die Verwaltungsgerichte bis hin zu den Gerichtshöfen öffentlichen Rechts wie auch über Kenntnisse von der generellen Normenkontrolle durch den VfGH; sie besitzen ein systematisches Verständnis des öffentlich-rechtlichen Rechtschutzes und sind in der Lage, einfache Fälle zu lösen.

Formelle Voraussetzungen
siehe Studienhandbuch

Inhaltliche Voraussetzungen
Kenntnis des öffentlichen Rechts auf dem Niveau der UE Öffentliches Recht I (2).

Prüfungsmodus
Die Beurteilung erfolgt auf Grundlage einer automatisierten Computer-Testung. Während des laufenden Semesters wird ein Test angeboten, der aus zwanzig Fragen besteht; die Bearbeitungsdauer beträgt 45 Minuten. Der Test kann innerhalb desselben Kurses vier Mal wiederholt werden.

Bewertungsschema
Mehr als 10 Punkte = mit Erfolg teilgenommen
10 Punkte oder weniger = ohne Erfolg teilgenommen

Literatur
In der jeweils aktuellen Auflage: Hauer, Gerichtsbarkeit des öffentlichen Rechts; Hengstschläger/ Leeb, Verwaltungverfahrensrecht; oder gleichwertige Literatur.

Unterlagen/Downloads
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Univ.-Prof. Dr. Andreas Hauer

Inhalt
Gesetzgebungshandeln; Verordnungen; Staatsverträge; Unionsrechtsquellen aus staatlicher Perspektive; Bescheide; Befehls- und Zwangsgewalt; öffentlich-rechtliche Verträge; Weisungen; schlichtes Verwaltungshandeln; ferner Beurkundungen, Prüfungsentscheidungen und Rückstandsausweise; Legalitätsprinzip; Hoheits- und Privatwirtschaftsverwaltung; Amts- und Staatshaftung.

Ziel
Die Studierenden verfügen über Kenntnisse der wichtigsten staatlichen Handlungsformen mit Schwerpunkt auf Gesetzgebung und Verwaltung unter besonderer Berücksichtigung praxisrelevanter Probleme im Spiegel der Rechtsprechung; sie besitzen ein systematisches Verständnis des Handlungsformensystems und seiner Querbezüge zum Rechtsschutzsystem und sind in der Lage, einfache Fälle zu lösen.

Prüfungsmodus
Die Beurteilung erfolgt auf Grundlage einer automatisierten Computer-Testung. Während des laufenden Semesters wird ein Test angeboten, der aus zwanzig Fragen besteht; die Bearbeitungsdauer beträgt 45 Minuten. Der Test kann innerhalb desselben Kurses bis zum Ende des auf die Lehrveranstaltung folgenden Semesters vier Mal wiederholt werden.

Bewertungsschema
Mehr als 10 Fragen richtig beantwortet = mit Erfolg teilgenommen
10 Fragen oder weniger richtig beantwortet = ohne Erfolg teilgenommen.

Methoden
Selbststudium zur Vorbereitung auf die Vorlesung; Vortrag; Diskussion; Fallbesprechung.

Literatur
Hauer, Staats- und Verwaltungshandeln, in der aktuellen Auflage; oder gleichwertige Literatur.

Univ.-Lektorin Dr.in Claudia Fuchs, LL.M.

Inhalt
Lehrinhalte sind eine vertiefte Auseinandersetzung mit dem Gewerberecht, dem oberösterreichischen Bau- und Raumplanungsrecht sowie dem Sicherheitspolizeirecht und der dazu ergangenen Judikatur sowie eine überblicksmäßige Auseinandersetzung mit den anderen Bereichen des Besonderen Verwaltungsrechts. Die Lehrveranstaltung begleitet die Studierenden bei der Befassung mit der vorgesehenen Studienliteratur. Sie zeigt darüber hinaus anhand von Fällen Zusammenhänge auf und verdeutlicht besonders schwer zu verstehende Problemfelder. Von den Studierenden wird ein selbstständiges Studium der Studienliteratur zur Vorbereitung auf die Lehrveranstaltung erwartet.

Ziel
Die Studierenden haben einen systematischen Überblick über das Besondere Verwaltungsrecht und stellen die Zusammenhänge zum Allgemeinen Verwaltungsrecht und zum Verwaltungsverfahrensrecht her. Sie haben vertiefte Kenntnis der wichtigsten Institutionen der GewO 1994, der Oö BauO 1994, des Oö ROG und des SPG.

Prüfungsmodus
Keiner.

Methoden
Selbststudium zur Vorbereitung auf die Vorlesung; Vortrag; Diskussion; Fallbesprechung.

Literatur
Leitl-Staudinger, Besonderes Verwaltungsrecht; Haderer/Meyer, Gesetzestexte Öffentliches Recht II; jeweils in aktueller Auflage oder gleichwertige Studienliteratur

Unterlagen/Downloads
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137.307 David Leeb / N.N.
137.308 Michael Raml / Simon Wischt


Inhalt
Falllösung, Anfertigung von Schriftsätzen (Berufung, Verwaltungsgerichtliches Erkenntnis, Bescheid- und Maßnahmenbeschwerde an das Verwaltungsgericht, Revision an den VwGH, Erkenntnisbeschwerde an den VfGH, Individualantrag auf Gesetzes- und Verordnungsprüfung an den VfGH) sowie Rechtsgutachten.

Ziel
Die Studierenden sind in der Lage, Fälle unter vernetzter Anwendung des in den Kursen Staats- und Verwaltungsorganisation I, Staats- und Verwaltungshandeln, Grundrechte I, Verwaltungsverfahren und Gerichtsbarkeit öffentlichen Rechts I sowie der Vorlesung Besonderes Verwaltungsrecht begleitend erworbenen Wissens methodisch und inhaltlich richtig zu lösen. Sie besitzen die Fähigkeit, Schriftsätze und Rechtsgutachten anzufertigen.

Formelle Voraussetzungen
siehe Studienhandbuch

Inhaltliche Voraussetzungen
Kenntnisse Öffentliches Recht I.

Prüfungsmodus
Während des laufenden Semesters werden zwei Klausuren angeboten, bei denen maximal jeweils 50 Punkte vergeben werden. Das beste Ergebnis wird für die Beurteilung herangezogen.

Bewertungschema
Mindestens 25,5 Punkte = mit Erfolg teilgenommen
weniger als 25,5 Punkte = ohne Erfolg teilgenommen

Literatur
In der jeweils aktuellen Auflage: Medienkoffer Leitl-Staudinger (Hrsg.), Verfassungsrecht und Verwaltungsrecht; oder Hauer, Gerichtsbarkeit öffentlichen Rechts; Hauer, Staats- und Verwaltungshandeln; Hengstschläger/Leeb, Grundrechte; Hengstschläger/Leeb, Verwaltungsverfahrensrecht; Janko, Staats- und Verwaltungsorganisation; Leitl-Staudinger, Besonderes Verwaltungsrecht; Hauer, Schriftsatzmuster Öffentliches Recht; Haderer/Meyer, Gesetzestexte Öffentliches Recht II; oder gleichwertige Studienliteratur.

Unterlagen/Downloads
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137.305 Michael Mayrhofer
137.500 Andreas W. Wimmer
140.005 Katharina Pabel


Inhalt
Die Übung dient in der ersten Hälfte des Semesters der intensiven Vorbereitung auf die UE Öffentliches Recht II (2) durch gemeinsames Lösen von Beispielsfällen und Erarbeiten von Schriftsätzen (Antrag, Bescheid, verwaltungsgerichtliches Erkenntnis, Bescheid-, Maßnahmen- und Säumnisbeschwerde an das Verwaltungsgericht, Revision an den VwGH, Erkenntnisbeschwerde an den VfGH, Individualantrag auf Gesetzes-, Verordnungs- und Staatsvertragsprüfung an den VfGH) und von Rechtsgutachten. Im Rahmen von zwei Probeklausuren besteht die Möglichkeit der effektiven Vorbereitung auf die Klausuren der UE Öffentliches Recht II (2).

Ziel
Die Studierenden verfügen über die Fähigkeit zur selbständigen Lösung auch komplexerer Fälle; sie sind in der Lage, Schriftsätze zu verfassen. Die Probeklausuren ermöglichen ihnen eine laufende Beurteilung der eigenen "Prüfungsreife".

Formelle Voraussetzungen
siehe Studienhandbuch.

Inhaltliche Voraussetzungen
Kenntnis des öffentlichen Rechts auf dem Niveau der Kurse Öffentliches Recht II sowie der AG Öffentliches Recht II.

Prüfungsmodus
Folgt.

Bewertungsschema
Übermittlung der ernsthaften Bearbeitung von mindestens einer Probeklausur = mit Erfolg teilgenommen
Unterbleiben einer derartigen Übermittlung = ohne Erfolg teilgenommen

Literatur
In der jeweils aktuellen Auflage: Medienkoffer Leitl-Staudinger (Hrsg.), Verfassungsrecht und Verwaltungsrecht; oder Hauer, Gerichtsbarkeit öffentlichen Rechts; Hauer, Staats- und Verwaltungshandeln; Hengstschläger/ Leeb, Grundrechte; Hengstschläger/ Leeb, Verwaltungsverfahrensrecht; Janko, Staats- und Verwaltungsorganisation; Leitl-Staudinger, Besonderes Verwaltungsrecht; Hauer, Schriftsatzmuster Öffentliches Recht; Haderer/Meyer, Gesetzestexte Öffentliches Recht II; oder gleichwertige Studienliteratur.

Unterlagen/Downloads
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Univ.-Prof. Dr. Andreas Hauer
Univ.-Prof. Dr. Andreas Janko
Univ.-Prof. Dr. David Leeb
Univ.-Prof.in MMag.a Dr.in Barbara Leitl-Staudinger
Univ.-Prof. Dr. Michael Mayrhofer
Univ.-Prof.in Dr.in Katharina Pabel
a.Univ.-Prof.in Dr.in Gudrun Trauner

Inhalt
Die UE Öffentliches Recht II (2) dient der strukturierten Wissensüberprüfung. Sie findet in der zweiten Hälfte des Semesters statt.

Ziel
Die Studierenden sind in der Lage, auf Grundlage des in relevanten Lehrveranstaltungen (KS Staats- und Verwaltungsorganisation I, KS Staats- und Verwaltungshandeln, KS Grundrechte I, KS Verwaltungsverfahren und Gerichtsbarkeit öffentlichen Rechts I sowie VL Besonderes Verwaltungsrecht) erlernten und in der AG und der UE Öffentliches Recht II (1) vertieften Stoffes Fälle zu lösen sowie Schriftsätze (Antrag, Bescheid, Verwaltungsgerichtliches Erkenntnis, Bescheid-, Maßnahmen- und Säumnisbeschwerde an das Verwaltungsgericht, Revision an den VwGH, Erkenntnisbeschwerde an den VfGH, Individualantrag auf Gesetzes-, Verordnungs- und Staatsvertragsprüfung an den VfGH) und Rechtsgutachten zu verfassen.

Formelle Voraussetzungen
Siehe Studienhandbuch.

Inhaltliche Voraussetzungen
Kenntnis des öffentlichen Rechts auf Niveau der UE Öffentliches Recht II (1).

Prüfungsmodus
Die Beurteilung erfolgt auf Grundlage schriftlicher Klausurarbeiten mit einer Dauer von jeweils 180 Minuten (gerechnet ab Bekanntgabe der Aufgabenstellung bis zur Abgabe der Prüfungsarbeit). Angeboten werden vier Klausuren (eine davon als Nachklausur am Ende der das Semester abschließenden Ferien), bei denen maximal jeweils 50 Punkte vergeben werden; die besten drei Ergebnisse werden für die Beurteilung herangezogen. Jede der vier Klausuren wird von einer/einem anderen Lehrveranstaltungsleiter/in (mit Lehrbefugnis Öffentliches Recht) zusammengestellt.

Bewertungsschema

131,5 bis 150 Punkte SGT1
112,5 bis 131 Punkte GUT2
93,5 bis 112 Punkte BEF3
75,5 bis 93 Punkte GEN4
75 und weniger Punkte NGD5


Literatur
In der jeweils aktuellen Auflage: Medienkoffer Leitl-Staudinger (Hrsg.), Verfassungsrecht und Verwaltungsrecht; oder Hauer, Gerichtsbarkeit öffentlichen Rechts; Hauer, Staats- und Verwaltungshandeln; Hengstschläger/ Leeb, Grundrechte; Hengstschläger/ Leeb, Verwaltungsverfahrensrecht; Janko, Staats- und Verwaltungsorganisation; Leitl-Staudinger, Besonderes Verwaltungsrecht; Hauer/ Metzler, Schriftsatzmuster Öffentliches Recht; Haderer/Meyer, Gesetzestexte Öffentliches Recht II; oder gleichwertige Studienliteratur.
Weitere Literatur wird in der Lehrveranstaltung zu Beginn des Semesters bekannt gegeben.

Unterlagen/Downloads

Univ.-Prof.in Dr.in Katharina Pabel

Inhalt
Die Lehrveranstaltung bereitet die Grundzüge der wissenschaftlichen Arbeitstechnik für Diplomarbeiten auf.

Ziel
Der Student soll die formale Seite wissenschaftlichen Arbeitens beherrschen.

Inhaltliche Vorausetzungen
Übung Öffentliches Recht II (2)

Prüfungsmodus
Hausarbeit oder schriftliche Klausurarbeit am Ende des Semesters.

Bewertungsschema
Bestanden oder nicht bestanden

Literatur
Dax/Hopf, Abkürzungs- und Zitierregeln der österreichischen Rechtssprache und europarechtlicher Quellen (in der aktuellen Auflage); Keiler/Bezemek, leg cit. Leitfaden für juristisches Zitieren (in der aktuellen Auflage).

Unterlagen/Downloads
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Studienschwerpunkt "Öffentliche Verwaltung"

a.Univ.-Prof.in Dr.in Gudrun Trauner

Ziel
Verwaltungslehre als Integrationswissenschaft; Gegenstand, Erkenntnisinteressen und Methode der Verwaltungslehre: Verwaltung aus empirischer Sicht, Verwaltung im politisch-gesellschaftlichen Umfeld (Verwaltung als Teilsystem der Gesellschaft; Verwaltung und Politik; Verwaltung und Öffentlichkeit; Verwaltung und Verbände; Verwaltung und Wirtschaft; Verwaltung und Bürger).

Prüfungsmodus
Klausur in der Dauer von 90 Minuten; Ersatzklausur für alle KandidatInnen, die an der Hauptklausur nicht teilnehmen oder diese nicht positiv absolvieren konnten.

Bewertungsschema

44 bis 50 Punkte = sehr gut [1]
38 bis 43 Punkte = gut [2]
32 bis 37 Punkte = befriedigend [3]
26 bis 31 Punkte = genügend [4]
0 bis 25 Punkte = nicht genügend [5]

Literatur
Holzinger/Oberndorfer/B. Raschauer (Hrsg), Österreichische Verwaltungslehre3; weitere in der VL bekannt gegebene Literatur (in der jeweils aktuellen Auflage).

Unterlagen/Downloads
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Univ.-Lektor MMag. Andreas Atzgerstorfer
Univ.-Lektor Dr. Robert Huber, MPM
Bezirkshauptfrau Dr.in Wilbirg Mitterlehner

Inhalt
Rechtliche Grundlagen der Bezirksverwaltung; Organisation der Bezirksverwaltung; Bezirksverwaltung in Statutarstädten; ausgewählte Beispiele für das One-Stop-Modell; „bürgernahe Verwaltung“ und Potential der Bezirksverwaltung.

Ziel
Die Studierenden verfügen über vertiefte Kenntnisse der Organisation und Funktion der Bezirksverwaltung unter besonderer Berücksichtigung praxisrelevanter Fragestellungen. Sie sind in der Lage, Potentiale und Schwachstellen des Verwaltungsmodells zu erkennen, zu diskutieren und konkrete Umsetzungs- oder Verbesserungsvorschläge zu erarbeiten.

Prüfungsmodus
Klausur (offene Fragen und/oder Beurteilung kleiner Fallbeispiele und/oder Multiple-Choice-Fragen) in der Dauer von 90 Minuten; Ersatzklausur für alle KandidatInnen, die an der Hauptklausur nicht teilnehmen oder diese nicht positiv absolvieren konnten.

Literatur
In der VL bekannt gegebene Literatur.

Unterlagen/Downloads
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Hon.-Prof. Dr. Helmut Hörtenhuber
Dr. Siegfried Nußbaumer

Inhalt
Öffentlicher Dienst; Recht des Öffentlichen Dienstes; zentrale verfassungsrechtliche Fragestellungen des Öffentlichen Dienstes; Personalbewirtschaftung; Personalentwicklung; Mobilität von öffentlich Bediensteten; Land OÖ und Landeshauptstadt Linz als öffentliche Dienstgeber; Öffentlicher Dienst und Politik

Ziel
Die Studierenden kennen den öffentlichen Dienst, Grundzüge des Rechts des öffentlichen Dienstes sowie wesentliche Eckpfeiler der Personalbewirtschaftung und der Personalentwicklung.

Prüfungsmodus
Klausur (offene Fragen und/oder Beurteilung kleiner Fallbeispiele und/oder Multiple-Choice-Fragen) in der Dauer von 90 Minuten; Ersatzklausur für alle KandidatInnen, die an der Hauptklausur nicht teilnehmen oder diese nicht positiv absolvieren konnten.

Literatur
Hartmann, Das Personal der Verwaltung, in Holzinger/Oberndorfer/B. Raschauer (Hrsg), Österreichische Verwaltungslehre sowie in der VL bekannt gegebene Literatur in der jeweils aktuellen Auflage.

Unterlagen/Downloads
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Landtagsdirektor Hon.-Prof. Dr. Wolfgang Steiner

Inhalt
Verwaltung und ihre „Umwelt“; New Public Management (NPM) bzw Wirkungsorientierte Verwaltungsführung (WOV); verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen und außerrechtliche Faktoren „innovativer“ Verwaltungsmodelle; Ziele und Probleme von Verwaltungsreformen; Inhalte und Steuerung von Reformprozessen sowie die damit im Zusammenhang stehenden Anforderungen an die Politik, Führungskräfte und an das Personal der Verwaltung; Anwendung betriebswirtschaftlicher Instrumente in der/für die öffentliche Verwaltung

Ziel
Die Studierenden besitzen einen Überblick über aktuelle Trends und Entwicklungen im Bereich der Öffentlichen Verwaltung. Sie wissen über die zentralen Faktoren für die Entwicklung und Implementierung „innovativer“ Verwaltungsmodelle Bescheid.

Prüfungsmodus
Klausur (offene Fragen und/oder Beurteilung kleiner Fallbeispiele und/oder Multiple-Choice-Fragen) in der Dauer von 90 Minuten; Ersatzklausur für alle KandidatInnen, die an der Hauptklausur nicht teilnehmen oder diese nicht positiv absolvieren konnten oder Ausarbeitung eines Themas und Präsentation in der Lehrveranstaltung mit Diskussion.

Literatur
E. Pesendorfer/Steiner, Das Verwaltungshandeln, in Holzinger/Oberndorfer/B. Raschauer (Hrsg), Österreichische Verwaltungslehre; Schedler/Proeller, New Public Management (ab 5. Aufl.); Thienel, Rahmenbedingungen erfolgreicher Verwaltungsreformen, ZfV 1/2016 sowie in der VL bekannt gegebene Literatur in der jeweils aktuellen Auflage.

Unterlagen/Downloads
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Univ.-Lektor HR Dr. Gerald Grabensteiner

Inhalt
Informationsfreiheit; Auskunftspflicht; Amtsverschwiegenheit; Datenschutz(grundrecht); Informationssteuerung.

Ziel
Die Studierenden sind mit der vielgestaltigen Informationsverwaltung und ihren (verfassungs-)rechtlichen Grundlagen vertraut.

Prüfungsmodus
Klausur (offene Fragen und/oder Beurteilung kleiner Fallbeispiele und/oder Multiple-Choice-Fragen) in der Dauer von 90 Minuten; Ersatzklausur für alle KandidatInnen, die an der Hauptklausur nicht teilnehmen oder diese nicht positiv absolvieren konnten.

Literatur
Hauer, Staats- und Verwaltungshandeln sowie in der VL bekannt gegebene Literatur in der jeweils aktuellen Auflage.

Unterlagen
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Oberstaatsanwalt Univ.-Lektor Mag. Harald Winkler

Inhalt
Vorbereitung und Durchführung von Verhandlungen; Kommunikations- und Vernehmungstechniken; Grundzüge der Wahrnehmungspsychologie.

Ziel
Die Studierenden gewinnen Einblick in die Rahmenbedingungen und Fertigkeiten, die – abseits juristischer Inhalte – für die effektive und erfolgreiche Vorbereitung und Durchführung mündlicher Verhandlungen in verwaltungsbehördlichen, aber auch gerichtlichen Verfahren erforderlich sind.

Prüfungsmodus
Wird in der LVA bekannt gegeben.

Literatur
In der VL bekannt gegebene Literatur.

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Studienschwerpunkt "Kernkompetenzen"

Assoz.-Univ.-Prof. Dr. Franz Leidenmühler
Univ.-Prof. Dr. Michael Mayrhofer

Inhalt
Einführung in grundlegende Kategorien und Begriffe des Europäischen Öffentlichen Rechts; Methodenlehre; Rechtsakte des Unionsrechts; staatliches Unionsverfassungs- und Unionsverwaltungsrecht; Wechselwirkungen zwischen Unionsrecht und nationalem Recht, insbesondere Transformationsprozesse im nationalen Recht unter Einfluss des Unionsrechts; EU als „Mehrebenensystem“ und „Verbundsystem“ (Verfassungsverbund, Grundrechtsverbund, Rechtsschutzverbund, Verwaltungsverbund [Europäische Verwaltungszusammenarbeit]); jeweils anhand praktischer Fälle.

Ziel
Die Studierenden verfügen über vertiefte Einblicke in ausgewählte Bereiche des Europäischen Öffentlichen Rechts, die sie zur fachlichen Diskussion und Lösung europarechtlicher Probleme befähigen. Sie wissen über die zentralen Fragen an der Schnittstelle des Unionsrechts und des nationalen Rechts Bescheid und sind in der Lage, für diese fallbezogene Antworten anzubieten. Ziel ist außerdem ein verfeinertes Methodenverständnis, das die Beantwortung europarechtlicher Fragen erleichtert.

Prüfungsmodus
Mitarbeit in der Lehrveranstaltung; Beurteilung der Hausarbeiten; Klausur in der Dauer von 90 Minuten; Ersatzklausur für alle KandidatInnen, die an der Hauptklausur nicht teilnehmen oder diese nicht positiv absolvieren konnten.

Literatur
Leidenmühler, Europarecht. Die Rechtsordnung der Europäischen Union
Öhlinger/Potacs, EU-Recht und staatliches Recht; weitere in der VL bekannt gegebene Literatur (in der jeweils aktuellen Auflage).

Unterlagen/Downloads
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Univ.-Lektorin Dr.in Bettina Bachl

Inhalt

Alle wesentlichen Aspekte des Verfassens rechtswissenschaftlicher Arbeiten mit Schwerpunkt auf dem europäischen und österreichischen öffentlichen Recht. Neben den Punkten Recherche, Wissensorganisation sowie Aufbau, Gliederung und nötige Formalien wird insbesondere Wert auf eine Schärfung der argumentativen und stilistischen Fähigkeiten gelegt.
Anhand von Beispielen und praktischen Übungen sollen die Studierenden so an die Arbeit des juristischen Schreibens herangeführt werden. Die Studierenden werden im Laufe der Veranstaltung die unterschiedlichen stilistischen Anforderungen juristischer Texte kennenlernen.

Ziel
Die Studierenden verfügen über eine gefestigte rechtswissenschaftliche Arbeitstechnik; vor allem sind sie im schriftlichen juristischen Ausdruck und in der Methodik im Bereich des öffentlichen Rechts geschult.

Prüfungsmodus
Die Beurteilung erfolgt auf Grundlage einer Hausarbeit, einer schriftlichen Klausurarbeit (90 Minuten) sowie aktiver (mündlicher und schriftlicher) Mitarbeit.

Unterlagen/Downloads
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Oberstaatsanwalt Univ.-Lektor Mag. Harald Winkler

Inhalt
Vorbereitung und Durchführung von Verhandlungen; Kommunikations- und Vernehmungstechniken; Grundzüge der Wahrnehmungspsychologie.

Ziel
Die Studierenden gewinnen Einblick in die Rahmenbedingungen und Fertigkeiten, die – abseits juristischer Inhalte – für die effektive und erfolgreiche Vorbereitung und Durchführung mündlicher Verhandlungen in verwaltungsbehördlichen, aber auch gerichtlichen Verfahren erforderlich sind.

Prüfungsmodus
Wird in der LVA bekannt gegeben.

Literatur
In der VL bekannt gegebene Literatur.

Unterlagen/Downloads
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Studienschwerpunkt "Umweltrecht"

Univ.-Ass.in Mag.a Sarah Heiml

Inhalt
Verfassungsrechtliche Grundlagen; Allgemeines Umweltverwaltungsrecht (insb Umweltinformation, Umweltkontrolle, Umweltförderung); Ausgewählte Gebiete des Besonderen Umweltverwaltungsrechtes (insb Luftreinhaltung, Naturschutzrecht, Chemikalienrecht, Gentechnikrecht).

Ziel
Die Lehrveranstaltung stellt die Grundzüge des öffentlichen Umweltrechts unter Berücksichtigung der aktuellen Judikatur und Literatur dar.

Inhaltliche Voraussetzungen
Grundkenntnisse des Verwaltungsrechts.

Prüfungsmodus
Schriftliche Lehrveranstaltungsprüfung.

Literatur
Hauer/Hauser, Umwelt(verwaltungs)recht. Skriptum (2013).

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a.Univ.-Prof.in Dr.in Gudrun Trauner

Inhalt
Grundzüge des Gewässerschutzes nach WRG 1959.

Ziel
Vertrautheit der Studierenden mit der Struktur des Wasserrechts, insbesondere hinsichtlich Schutz und Reinhaltung der Gewässer.

Literatur
Baumgartner, Wasserrecht, in Bachmann ua (Hrsg), Besonderes Verwaltungsrecht11 (2016).

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