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Institut für Zivilrecht
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Neues Gewährleistungsrecht für Waren, digitale Inhalte und Dienstleistungen.
 

Im Frühjahr 2019 wurden die Digitale Inhalte-Richtlinie ([EU] 2019/770) und Warenkauf-Richtlinie ([EU] 2019/771) vom europäischen Gesetzgeber verabschiedet. Während mit der Digitale Inhalte-Richtlinie auf europäischer Ebene Neuland betreten wird, ersetzt die Warenkauf-Richtlinie die bisherige Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie (1999/44/EG). Damit wurde ein neues europäisches Verbraucher-Gewährleistungsrecht geschaffen, das in den kommenden zwei Jahren in die innerstaatliche Rechtsordnung umzusetzen ist und ab 2022 anwendbar sein wird.

Am 12.06.2019 fand in Wien eine der ersten Tagungen im deutschsprachigen Raum zu diesem Thema statt (Veranstalter: Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz und Institut für Zivilrecht, Universität Wien). Organisiert wurde die Tagung von Dr. Johannes Stabentheiner, Honorarprofessor am Linzer Zivilrechtsinstitut, und den Wiener Professorinnen Dr.in Christiane Wendehorst und Dr.in Brigitta Zöchling-Jud. Der Linzer Zivilrechts-Professor Dr. Andreas Geroldinger (Abteilung Privatrechtsentwicklung und Rechtsschutz) referierte im gut besuchten Festsaal des Palais Trautson über den Regress zwischen Unternehmern, der bislang in § 933b ABGB geregelt ist. Die Vorträge dieser Tagung werden in einem Tagungsband beim Manz-Verlag, öffnet eine Datei publiziert.