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Institut für Zivilrecht
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Leitbild

Das Institut für Zivilrecht vertritt das Fach Zivilrecht (in den Studienvorschriften auch bezeichnet als „Privatrecht“; „Bürgerliches Recht“) in Lehre und Forschung. Seine sieben Abteilungen sind je einem Lehrstuhl zugeordnet; sie spiegeln die Breite des am Institut abgedeckten Fachgebietes wider. Neben hohem Engagement in der Lehre haben sich die Institutsangehörigen stets bemüht, durch ihre Forschungs- und Publikationstätigkeit einen starken, auch fächerübergreifenden Praxisbezug herzustellen. Das kommt vor allem in den am Institut betreuten Kommentarprojekten und den von Institutsmitgliedern herausgegebenen Zeitschriften zum Ausdruck. Daneben ist es aber ein traditionelles Anliegen der hier Tätigen, auch durch die monographische Vertiefung von Einzelfragen zur Entwicklung des Privatrechts beizutragen.