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Beitrag zum BEPS-Projekt der OECD

Im Rahmen des BEPS-Projekts („Base Erosion and Profit Shifting“) der OECD/G20 soll durch 15 Maßnahmen der Steuerverkürzung und Gewinnverlagerung durch multinationale Unternehmen entgegengewirkt werden. Die Mitarbeiter des LIT Digital Transformation and Law Lab, Mag. Felix Pischel und Mag. Matthias Schröger gehen in ihrem Beitrag näher auf die Details dieser geplante Neuregelung ein.

Zwischenbericht der OECD zu den Herausforderungen der Besteuerung der digitalen Wirtschaft

Im Rahmen des BEPS-Projekts („Base Erosion and Profit Shifting“) der OECD/G20 soll durch 15 Maßnahmen („Actions“) der Steuerverkürzung und Gewinnverlagerung durch multinationale Unternehmen entgegengewirkt werden. Im Rahmen der Action 1 befasste sich eine eigens gegründete Arbeitsgruppe ("Task Force on the Digital Economy“) mit den steuerlichen Herausforderungen der digitalen Wirtschaft. Auf dem Weg zu einer abgestimmten Lösung, welche für 2020 geplant ist, veröffentlichte die OECD nun einen diesbezüglichen Zwischenbericht.

 

Hintergrund

Der im Jahr 2015 veröffentlichte Final Report zu Action 1 befasste sich bereits mit den Herausforderungen in Zusammenhang mit der Besteuerung der digitalen Wirtschaft. Dabei wurde festgestellt, dass die digitale Wirtschaft zwar keine eigenständigen BEPS-Risiken hervorruft, dass jedoch einzelne Merkmale der digitalen Wirtschaft solche Risiken verstärken können. Die Erwartung war daher, dass die Probleme in Bezug auf BEPS durch die entsprechende Umsetzung der restlichen Actions (allen voran Action 7 betreffend der künstlichen Vermeidung des Betriebsstättenstatus) bereits eine entsprechende Verbesserung erfahren. Daneben wurde auch die Umsetzung der International VAT/GST Guidelines der OECD empfohlen.

Die digitale Wirtschaft bringt jedoch auch über BEPS hinausgehende steuerliche Herausforderungen mit sich, insbesondere in Bezug auf deren steuerliche Anknüpfungspunkte („Nexus“), Daten und Charakterisierung. Dabei geht es im Wesentlichen um die Frage, wie die Besteuerungsrechte an den Gewinnen aus grenzüberschreitenden digitalen Geschäftsmodellen zwischen den betroffenen Ländern verteilt werden sollen. Zwar konnten bereits im Final Report zu Action 1 ein paar diesbezügliche Lösungsansätze präsentiert werden, eine konzertierte Empfehlung war allerdings zum damaligen Zeitpunkt – wie auch jetzt – noch nicht möglich. Zu den dabei analysierten Ansätzen zählen eine neue steuerliche Anknüpfungsregel in der Form einer „significant economic presence“, eine Abzugsteuer auf bestimmte digitale Leistungen und eine Ausgleichsabgabe.

 

Wesentliche Merkmale der digitalen Wirtschaft

Um einen abgestimmten Lösungsansatz für die angemessene steuerliche Erfassung der digitalen Wirtschaft zu entwickeln, erachtet es die OECD in einem ersten Schritt für entscheidend, die Funktionsweise der digitalen Geschäftsmodelle sowie deren Wertschöpfung zu verstehen. Dementsprechend beschäftigt sich der Zwischenbericht mit den wesentlichen Merkmalen der digitalen Wirtschaft und identifiziert drei Charakteristika, welche digitale Geschäftsmodelle regelmäßig aufweisen:

  • „scale without mass“: viele digitale Unternehmen sind in der Lage, eine hohe wirtschaftliche Tätigkeit in einem Land auszuüben, ohne dabei eine physische lokale Präsenz zu benötigen
  • Abhängigkeit von immateriellen Wirtschaftsgütern: Software und Algorithmen stellen regelmäßig zentrale Elemente vieler digitaler Unternehmen dar, die sie zum Betrieb ihrer Geschäftsmodelle benötigen
  • Daten sowie Userinteraktion einschließlich Netzwerkeffekte: Daten sind der „Treibstoff“ vieler digitaler Unternehmen und diese werden regelmäßig aktiv oder passive von Usern bereitgestellt. Der diesbezügliche Umfang hängt wiederum von Netzwerkeffekten ab – je größer das Netzwerk, desto interessanter ist es für den User daran teilzunehmen

Während zwar Einigkeit unter den teilnehmenden Ländern (im Rahmen des Inclusive Framework sind aktuell über 110 Länder involviert) darüber besteht, dass die drei genannten Charakteristika bezeichnend für digitale Geschäftsmodelle sind, so konnte bisher kein Konsens dahingehend erzielt werden, ob und in welchem Umfang diese zur Wertschöpfung der Unternehmen beitragen.

 

Umsetzung der BEPS Actions

Die Umsetzung der BEPS Actions ist bereits in vollem Gange (neben diversen unilateralen Maßnahmen in einzelnen Länder sind insbesondere auch die EU Anti-BEPS-Richtlinien zu erwähnen) und erste Erfolge seien bereits sichtbar. So berichtet die OECD, dass viele internationale Konzerne bereits entsprechende Umstrukturierungen vornehmen, um den Anfall ihrer steuerlichen Gewinne in Einklang mit dem Ort ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zu bringen. Hinsichtlich der Einführung der International VAT/GST Guidelines wird berichtet, dass deren Umsetzung in der EU bereits zu einem Steueraufkommen von 3 Mrd Euro führte.

Daneben beobachtet die OECD allerdings auch, dass verschiedene Staaten weitergehende unilaterale Vorschriften einführen, um digitale Unternehmen steuerlich zu erfassen. Konkret handelt es sich dabei um Maßnahmen, die zum einen von dem Ziel getrieben sind, eine Besteuerungsgrundlage in jenem Land zu schaffen, in dem sich die Kunden befinden. Zum anderen ist ersichtlich, dass regelmäßig eine marktseitige Steuerbemessungsgrundlage herangezogen wird (zB im Wege einer Umsatzbesteuerung). In Summe steht die OECD solchen unilateralen Maßnahmen jedoch skeptisch gegenüber, da diese erwartungsgemäß zu wirtschaftlichen Verzerrungen, Doppelbesteuerungen und Unsicherheiten sowie erhöhter Komplexität führen würden.

 

Der Weg zur akkordierten Lösung

Wie bereits erwähnt bestehen unter den Mitgliedern des Inclusive Framework divergierende Auffassungen darüber, ob und in welchem Ausmaß die drei typischen Merkmale der digitalen Geschäftsmodelle zu deren Wertschöpfung beitragen. Um in Richtung einer konsensbasierten Lösung zu gelangen, sollen in einem weiteren Schritt die Voraussetzungen für „Nexus“ sowie die Vorschriften zur Gewinnverteilung vor dem Hintergrund der Auswirkungen der digitalen Wirtschaft untersucht werden. Als Leitbild dient dabei die zentrale Forderung des BEPS-Projekts: den Anfall von Einkünften mit der wirtschaftlichen Aktivität der Unternehmen und deren Wertschöpfung in Einklang zu bringen.

Der veröffentlichte Zwischenbericht schließt somit an die Arbeiten im Rahmen der BEPS Action 1 an und stellt ein Update auf dem Weg zu einer – zwischen den teilnehmen Ländern des Inclusive Framework – abgestimmten Empfehlung dar. Diese wird für das Jahr 2020 avisiert, ein weiterer Zwischenbericht ist im Laufe des Jahres 2019 zu erwarten.

Link zu den veröffentlichten Dokumenten der OECD:

http://www.oecd.org/tax/tax-challenges-arising-from-digitalisation-interim-report-9789264293083-en.htm, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster

http://www.oecd.org/ctp/addressing-the-tax-challenges-of-the-digital-economy-action-1-2015-final-report-9789264241046-en.htm, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster

 

Informationen zu dem kürzlich von der europäischen Kommission veröffentlichten Richtlinienvorschlag zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft finden Sie hier:

https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/company-tax/fair-taxation-digital-economy_de, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster

 

Mag. Felix Pischel und Mag. Matthias Schröger sind Steuerberater-Berufsanwärter bzw. Steuerberater bei einer international tätigen Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Linz und Mitarbeiter am LIT im Bereich Digitale Transformation des Rechts.