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Entgeltfortzahlung und COVID 19

Der Nationalrat hat am 20.03.2020 im Rahmen des sogenannten "2. Covid-19-Gesetz" beschlossen, § 1155 ABGB um einen neuen Abs 3 und Abs 4 zu erweitern.
Univ.-Prof. Dr. Elias Felten, Bakk. phil. (Institut für Arbeitsrecht und Sozialrecht und LIT Law Lab JKU) und Univ.-Prof. Dr. Walter Pfeil (Universität Salzburg) beleuchten den Entgeltfortzahlungsanspruch im Rahmen dieser neuen Regelung.

Ziel dieser Anlassgesetzgebung ist es, sicherzustellen, dass ArbeitnehmerInnen, die auf Grund der Covid-19-Sicherungsmaßnahmen ihre Arbeit nicht mehr verrichten können, dennoch einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung gegenüber ihren ArbeitgeberInnen haben. Das ist zweifelsfrei in einer Zeit, in der die wirtschaftliche Existenz vieler gefährdet ist, eine sozialpolitisch wichtige Klarstellung.
Anbei können Sie den gesamten Artikel downloaden.

Das LIT Law Lab bedankt sich beim Manz-Verlag und bei beiden Autoren für die Zurverfügungstellung des Artikels.