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Digitalsteuergesetz 2020 - Die Interimslösung für die Digital Economy

Neue Digitalsteuer mit 1. Jänner 2020

Mit 1. Jänner 2020 tritt das Digitalsteuergesetz 2020 in Kraft. Das Digitalsteuergesetz bestimmt im Wesentlichen, dass große Unternehmen, die weltweit einen Umsatz von € 750 Mio. und davon einen digitalen Werbeumsatz in Österreich von € 25 Mio. erzielen, in Hinkunft einer Digitalsteuer von 5 % für Umsätze aus Onlinewerbung unterliegen.


Mag. Valentin Bendlinger, LLB vom Institut für Finanzrecht, Steuerrecht und Steuerpolitik (JKU Tax) und Mag. Michael Denk vom LIT Law Lab geben in der aktuellen Ausgabe der JKU-Tax einen Überblick über die österreichische „Digi-Tax“.

Artikel Digitalsteuer