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Medizinische Fakultät
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Führungsgrundsätze und Compliance.


Führungsgrundsätze

J        Jung im Denken und in der Herangehensweise

          Wir gehen gemeinsam neue Wege, tauschen uns regelmäßig aus, lernen voneinander

          und nutzen die „Fakultät der Möglichkeiten“. Wir begreifen interprofessionelles und

          interdisziplinäres Arbeiten als wichtige Basis unseres Erfolgs.

K       Konsequent im Umsetzen

         Ziele entwickeln wir gemeinsam. Entscheidungen werden zeitnah getroffen,

         kommuniziert und konsequent umgesetzt.

U       Unbeirrt in die Zukunft gehen

         Innovative Wege und mutiges Herangehen an medizinische und gesellschaftspolitische

         Herausforderungen geben der Medizinischen Fakultät die Chance, zukunftsweisend

         medizinische Wissenschaft und Lehre aufzubauen.

M       Management mit Blick auf Motivation

          Gutes Management setzt klare Prioritäten, ermöglicht Freiräume im Arbeiten und

          unterstützt Zusammenarbeit im internen und externen Kontext.

          Wir leben motivierendes Management.

E        Entwicklung und Eigenverantwortung im Fokus haben

          Wir erwarten und unterstützen Eigenverantwortung. Dadurch setzen wir Anreize für

          innovatives Handeln und persönliche Entfaltung. Wir sichern uns damit langfristig

          engagierte MitarbeiterInnen.

D       Durchhaltevermögen festigt unser Miteinander

         Jede Entwicklung hat auch schwierige Phasen. Wir stehen zueinander, haben ein

         offenes Ohr für die Sorgen und Anliegen und gehen gemeinsam auch durch schwierige

         Zeiten. Dadurch werden wir stärker und festigen unser Miteinander.

Compliance-Regeln

  • Die Medizinische Fakultät bekennt sich zu einem transparenten, ethisch und rechtlich einwandfreien Verhalten. Bei allen Handlungen und Entscheidungen sind die jeweils geltenden Gesetze und sonstigen Vorschriften, im Besonderen die allgemein gültigen Standards in der Wissenschaft zu beachten.
  • Standards, Prozesse und Entscheidungen sind nachvollziehbar, transparent und nachhaltig aufzubereiten.
  • Zur Sicherung und Wahrung einer dauerhaften Unabhängigkeit dürfen MitarbeiterInnen weder direkt noch indirekt im Zusammenhang mit ihrer dienstlichen oder wissenschaftlichen Tätigkeit einen persönlichen Vorteil (Bereicherung) fordern, annehmen oder sich versprechen lassen.
  • Regelungen zur Einwerbung und Annahme von Drittmitteln sollen dazu beitragen, dass ForscherInnen bei ordnungsgemäßer Wahrnehmung keine dienstrechtliche oder strafrechtliche Verfolgung befürchten müssen. Diese gesetzlichen Regelungen sowie Standards der JKU für die Einwerbung von Drittmittel sind einzuhalten.
  • Dem Datenschutz kommt aufgrund der Sensibilität der personenbezogenen medizinischen Daten eine wichtige Rolle zu. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit besteht auch nach Beendigung der Tätigkeit an der JKU fort.
  • Die Menschenrechte werden als fundamentale Werte betrachtet. Allen Formen der Diskriminierung wird entschieden entgegengetreten.
  • Jede/r einzelne MitarbeiterIn ist für die Einhaltung der Compliance eigenverantwortlich. Zuwiderhandeln kann (dienst-)rechtliche Folgen haben.