Unter „NIS“ ist eine „nicht interventionelle Studie mit einem Arzneimittel“ zu verstehen (früher als „Anwendungsbeobachtungen“ bezeichnet). Für alle anderen nicht interventionellen Studien sollte die Abkürzung „NIS“ nicht verwendet werden. Dies gilt insbesondere für den Antrag an die Ethikkommission.
Die Verordnung über die Meldepflicht für nicht-interventionelle Studien wurde am 07.10.2022 mit BGBl II Nr. 374/2022 (RIS - BGBLA_2022_II_374 - Bundesgesetzblatt authentisch ab 2004 (bka.gv.at), öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster) aufgehoben. Eine Meldepflicht für nicht-Interventionelle Studien im Sinne des § 2a Abs. 3 Arzneimittelgesetz, BGBl. I Nr. 23/2020, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster, oder des Artikels 2, Absatz 2 Z4 der VO (EU) 536/2014, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster besteht damit nicht mehr.
Damit eine Studie mit einem Arzneimittel als NIS eingestuft werden kann, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
1) Eine NIS kann nur mit einem in Österreich registrierten Arzneimittel durchgeführt werden.
2) Die Anwendung des Arzneimittels muss den Angaben in der Fachinformation entsprechen.
3) Es gibt keine zusätzlichen studienbezogenen Maßnahmen (außer genaue Dokumentation).
4) Zur statistischen Analyse der gesammelten Daten werden epidemiologische Methoden angewendet.
5) Die Entscheidung zur Verordnung der Arzneispezialität muss klar von der Entscheidung getrennt sein, den Patienten in die Studie einzubeziehen.
Trifft eine der Bedingungen nicht zu, dann handelt es sich nicht um eine NIS, sondern um eine Prüfung nach dem Arzneimittelgesetz.
Um im Einzelfall die Abgrenzung NIS-Arzneimittelstudie zu erleichtern, hat die AGES einen Entscheidungsbaum, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster publiziert.
Wichtig: Maßnahmen wie Einberufen von Patienten außerhalb der Routine, Randomisieren, zusätzliche Abnahme von Blut (auch anlässlich einer Routine-Blutabnahme) gelten als Intervention und führen dazu, dass die Studie als Prüfung nach dem AMG eingestuft wird. Was „außerhalb der Routine“ bedeutet, ist u.a. der Fachinformation zu entnehmen. Dort nicht angeführte Untersuchungen und Untersuchungszeitpunkte sind als „außerhalb der Routine“ zu werten.