Aktuelle Informationen zum Coronavirus - Appell des Rektors

Angesichts der aktuellen Entwicklungen zum SARS-CoV-2 Virus („Coronavirus“) möchten wir Sie entsprechend informieren.

schild mit JKU darauf und im hintergrind science park 1

UPDATE 15.11.2020

Unser sonst so stabiles Gesundheitssystem ist dabei zu kollabieren. Da etwa ein Prozent der mit SarsCoV2 infizierten Personen intensivmedizinisch versorgt werden muss, sprengen die aktuellen Infektionszahlen die Kapazitäten unserer Krankenhäuser. Schon jetzt arbeitet das medizinische Personal jenseits der Belastungsgrenze, wie ich unter anderem von unserem Universitätsklinikum weiß. Wir müssen daher alles tun, die zweite Infektionswelle zu brechen. Das ist der Grund für den von der Regierung angeordneten harten Lockdown ab Dienstag. Und das ist auch der Grund dafür, dass wir an der JKU die Präventionsmaßnahmen weiter verschärfen. Im Interesse Ihrer Gesundheit und im Interesse des gesamten Gesundheitssystems. Bitte halten Sie sich alle konsequent an diese Maßnahmen, die jedenfalls vorerst ab kommenden Dienstag bis 6. Dezember gelten.

1. Lehr- und Prüfungsbetrieb

Ab Dienstag den 17.11. findet daher bis zum 7.12. kein Lehr- und Prüfungsbetrieb in Präsenz mehr statt, auch beispielsweise keine Laborpraktika. Angesetzte und genehmigte Prüfungen in Präsenz ab dem 17.11. bis inklusive 20.11. sollen möglichst noch stattfinden, eventuelle Änderungen im Modus oder eine aus Sicherheitsgründen doch notwendige Verschiebung werden noch durch die einzelnen Lehrveranstaltungsleiter*innen bzw. Prüfer*innen bekanntgegeben. Damit verlieren auch alle eventuell bisher erteilten Ausnahmegenehmigungen für Präsenzprüfungen nach dem 20.11. ihre Gültigkeit.

Leider bedeutet dies für alle Lehrveranstaltungen ohne digitale Abhaltungsmöglichkeit (Backup-Modus) die Notwendigkeit einer Verschiebung. Prüfungen können ebenso bis auf die genannten Ausnahmen ausschließlich digital abgehalten werden. Die Lehrveranstaltungsleiter*innen und Prüfer*innen werden soweit möglich um eine solche digitale Abhaltung von Prüfungen und Lehrveranstaltungen ersucht. Es ist völlig klar, dass dadurch in vielen Bereichen leider Adaptierungen notwendig sind, und wir können nur wiederum den Lehrenden größten Dank für das Engagement und den Einsatz aussprechen, ebenso den Studierenden für die enorme Flexibilität und die Leistungen unter schwierigen Bedingungen. Durch die leider unsichere Lage wird wiederum von Absagen oder Verlegungen möglichst abgeraten, auch um daraus eventuell resultierende Überlastungen (auch der Hörsaalkapazitäten) zu vermeiden und Studienfortschritt zu ermöglichen.

Zur Abhaltung von digitalen Prüfungen können die Prüfer*innen jederzeit auf das entsprechende Konzept zur Lehre im Wintersemester 2020/21 sowie die zur Verfügung gestellten Anleitungen im JKU Help (https://help.jku.at/x/o2BNAw, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster bzw. https://help.jku.at/x/oVhNAw, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster) und die Vorgaben der Satzung (Teil Studienrecht §47b) zurückgreifen, sowie alle Fragen und Unterstützungsersuchen jederzeit an das Vizerektorat für Lehre und Studierende richten. Im letzten Newsletter des wissenschaftlichen Betriebsrats wurde auf mögliche strafrechtliche Risiken für Prüfer*innen hingewiesen, die "sehenden Auges" Missstände bzw. "Schwindeleien" dulden. Diesbezüglich soll hiermit klargestellt werden, dass die strafrechtliche Relevanz in den im Newsletter erwähnten Fällen der erkannten Missstände auch aus Sicht der Rechtsabteilung tatsächlich nur dann gegeben ist, wenn ein*e Prüfer*in sieht und sich bewusst ist, dass zwei Prüfungen wortgleich sind und er*sie dennoch beide bewertet bzw. wenn ein*e Prüfer*in weiß, dass er*sie gerade jemanden prüft, der sich für eine andere Person ausgegeben hat. Das betrifft natürlich Präsenzprüfungen genauso wie Online-Prüfungen. Da wir eine derartige bewusste Handlung keinem*keiner Lehrenden der JKU unterstellen, schließen wir eigentlich grundsätzlich aus, dass sich aus (Online-)Prüfungen ein solches Risiko der Strafbarkeit aus den genannten Aspekten ergibt. Der wissenschaftliche Betriebsrat plant auch einen Zoom-Termin, um hier eventuell bestehende Ängste nochmals anzusprechen und zu diskutieren.

Wir ersuchen wiederum die Lehrenden und Prüfer*innen, über die üblichen Kommunikationskanäle die betroffenen Studierenden über sich eventuell ergebende Änderungen zeitnahe zu informieren. Für die Planung des kommenden Sommersemesters müssen dieselben Annahmen wie für dieses Wintersemester zugrunde gelegt, aus heutiger Sicht erscheint ein Betrieb wie zu Beginn dieses Wintersemesters als wahrscheinlichste Variante.

2. Homeoffice:

Mitarbeiter*innen sind – in Abstimmung mit den jeweiligen Leiter*innen der Organisationseinheiten – angehalten von zu Hause zu arbeiten, wenn
• die jeweilige Tätigkeit für Telearbeit geeignet ist,
• der aktuell erforderliche Betriebsablauf durch die genehmigte Telearbeit nicht beeinträchtigt wird und
• die Arbeitsmittel für Telearbeit, über die der/die Mitarbeiter*in verfügt, eine Erbringung der Arbeitsleistung außerhalb der JKU möglich machen.

Zusätzliche technische Infrastruktur bzw. weitere Arbeitsmittel können nicht ausgegeben werden. Homeoffice ist aus versicherungstechnischen Gründen formlos an personalmanagement(at)jku.at, öffnet in einem neuen Fenster zu melden. Mit Eingang der Meldung gilt das Homeoffice als genehmigt, so lange dies aufgrund der COVID-19-Situation erforderlich ist.

Ausnahmen von dieser Homeoffice Regelung:
• Für Lehre oder Prüfungen unabdingbare Tätigkeiten (Durchführung digitaler Prüfungen/Streaming, Beschaffung von Lehrmaterialien, notwendige organisatorische Tätigkeiten odgl.)
• Notwendige Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Laborsysteme
• Wissenschaftliche Tätigkeiten von Mitarbeiter*innen in Laboren nur in dem Umfang, bei dem das Infektionsrisiko auf ein Minimum reduziert wird
• Insbesondere ist auch die Stimmabgabe für die Betriebsratswahl (18.11./19.11.) am Campus möglich.

3. Parteienverkehr/Bibliotheksservice

Der physische Parteienverkehr ist ab 17.11.20 bis auf weiteres ausgesetzt. Eine Online-Betreuung der Studierenden und Mitarbeiter*innen ist aber jedenfalls sicher zu stellen. Die Bibliothek bietet ab Dienstag den 17.11.2020 einen eingeschränkten Leihbetrieb an. Bücher der Hauptbibliothek, der Bibliothek Juridicum und der Fachbibliotheken sind über Online-Bestellung (LISSS) bestellbar und können nach Verständigung per E-Mail von Montag bis Freitag in der Zeit von 9.00 - 13.00 Uhr in der Hauptbibliothek bzw. Bibliothek Juridicum abgeholt werden. Bei Fragen wenden sie sich bitte an folgende E-Mail-Adresse: bibliothek(at)jku.at, öffnet in einem neuen Fenster

4. Dienstreisen

In diesem Zeitraum werden keine Genehmigungen für Dienstreisen erteilt. Wenn eine Dienstreise zur Aufrechterhaltung des Betriebs dringend erforderlich ist, kann der Vizerektor für Innovation und Forscher*innen eine Sondergenehmigung erteilen.

UPDATE 1.11.2020

Angesichts der dramatisch steigenden Infektionszahlen (301 Neuinfektionen je 100.000 innerhalb einer Woche [7-Tage-Inzidenz]) und der Kapazitätsgrenzen im Gesundheitssystem, hat die Bundesregierung gestern einen zweiten Lockdown angekündigt. Die diesbezügliche Verordnung (COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung) nimmt zwar Universitäten aus. Zu Recht erwartet aber die Regierung auch einen wesentlichen Beitrag der Universitäten zur Eindämmung der zweiten Pandemiewelle, wie gestern am Abend Bundesminister Heinz Faßmann in einer Videokonferenz deutlich gemacht hat.

Daraus ergeben sich für die Johannes Kepler Universität Linz folgende Maßnahmen, die noch etwas weiter gehen, als jene, die wir am Freitag im Newsletter angekündigt haben. Diese Maßnahmen gelten vorerst von Dienstag, 3.11. bis 30.11.

1. Lehr- und Prüfungsbetrieb

· Lehrveranstaltungen: Der Lehrbetrieb ist abgesehen von nicht substituierbaren Bestandteilen auf digitale Formate zu verlegen, was leider erneut allen Beteiligten die schon unter Beweis gestellte Flexibilität und ihr Engagement abverlangt. Zugleich können Lehrveranstaltungen, welche unter keinen Umständen digital substituierbar sind (beispielsweise Laborpraktika), weiterhin unter den bisherigen Sicherheitskonzepten und den geltenden Vorgaben präsent durchgeführt werden. Alle anderen Lehrveranstaltungen gehen in einen digitalen Abhaltungsmodus (Backup-Modus). Für die Lehrenden ist die Hörsaalinfrastruktur für Streaming oder Aufzeichnungen zu den gebuchten Zeiten weiterhin verfügbar.

· Prüfungen: Für Prüfungen in Lehrveranstaltungen wie auch für Fach- und Abschlussprüfungen gilt, dass diese grundsätzlich digital erfolgen sollen.

o Mündliche Prüfungen sind präsent nur möglich, wenn diese von Prüfer*innen vorgesehen sind und auch die Einwilligung der Kandidat*innen vorliegt.

o Schriftliche Prüfungen sind nur im Ausnahmefall bei besonders zu berücksichtigenden Umständen und nach Genehmigung durch das Vizerektorat für Lehre und Studierende präsent möglich. Im Fall einer Umstellung ist auch kurzfristig eine Abmeldung möglich, ohne dass der Antritt auf die Anzahl der möglichen Antritte angerechnet wird. Für Grundlagen zu elektronischen Prüfungen sowie die Abweichung vom im Studienhandbuch vorgesehenen Prüfungsmodus sei auf die Satzung sowie das entsprechende Konzept für die Lehre im WS 2020/21 verwiesen.

· Eine Verschiebung von Präsenzlehrveranstaltungen oder Prüfungen ist soweit möglich zu vermeiden, insbesondere da in solchen Fällen Probleme sowohl mit Hörsaalkapazitäten wie auch mit Überlastung der Studierenden die Folge wären. Zudem kann die Dauer der Maßnahmen leider nicht mit Sicherheit bestimmt werden.

· Wir bitten die Lehrenden und Prüfer*innen, in jedem Fall über die üblichen Kommunikationskanäle die betroffenen Studierenden zeitnahe zu informieren.

2. Homeoffice

Ziel ist es jetzt wieder, physische Kontakte auch im Arbeitsleben möglichst zu beschränken. Ausgehend davon können und sollen die Organisationseinheitsleiter*innen (ORG-Leiter*innen) ihren Mitarbeiter*innen unter folgenden Voraussetzungen ein coronabedingtes Homeoffice ermöglichen:

• Die jeweilige Tätigkeit muss für Telearbeit geeignet sein.

• Der aktuell jeweils erforderliche Betriebsablauf darf durch die genehmigte Telearbeit nicht beeinträchtigt werden.

• Voraussetzung für Telearbeit ist, dass die Arbeitsmittel, über die der/die Mitarbeiter*in verfügt, eine Erbringung der Arbeitsleistung außerhalb der JKU möglich machen. Zusätzliche technische Infrastruktur bzw. weitere Arbeitsmittel können nicht ausgegeben werden.

• Homeoffice ist aus versicherungstechnischen Gründen formlos an personalmanagement(at)jku.at zu melden. Mit Eingang der Meldung gilt das Homeoffice als genehmigt.

Wo die in der „COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung“ getroffenen Vorgaben (z.B. Abstand von mindestens einem Meter) eingehalten werden können, oder ohnehin Einzelbüros vorhanden sind, soll der konkrete Betriebsmodus von den ORG-Leiter*innen in Abstimmung mit den Mitarbeiter*innen festgelegt werden. Bereits bestehende Ermächtigungen zu Homeoffice oder Gewährung dessen bleiben natürlich weiterhin bestehen.

Grundsätzlich ist es aber auch weiterhin möglich, zusätzliche geeignete Schutzmaßnahmen zur Minimierung des Infektionsrisikos über die Abteilung „Gebäude und Technik“ unter service-GuT(at)jku.at zu beziehen.

3. Digitale Abhaltung von Besprechungen

Es wird die dringende Empfehlung ausgesprochen, Besprechung so weit als möglich digital abzuhalten. So können Sie und Ihre Kolleg*innen einen Beitrag leisten, das Infektionsrisiko auch in Ihrer Organisationseinheit so gering wie möglich zu halten.

4. Bibliothek / Learning-Center

Der Leihbetrieb an den Bibliotheken (Hauptbibliothek und Fachbereichs-Bibliotheken) bleibt aufrecht, die Lesesäle und das Learning Center werden mit Dienstag geschlossen.

5. USI

Der Sportbetrieb am USI (Fitness Center und Sportkurse) wird mit Dienstag eingestellt.

6. Planung eines JKU-internen Corona-Test-Centers

Jedenfalls bis zum Vorliegen eines breit verfügbaren Impfstoffes wird die Pandemie den Universitätsbetrieb beeinträchtigen und hier auch weiterhin ein Gesundheitsrisiko für die Uniangehörigen darstellen. Umso wichtiger ist ein Monitoring des universitätsinternen Infektionsgeschehens und die Möglichkeit von Schnelltests am Campus. Die von den Behörden zur Verfügung gestellten Testkapazitäten sind aus verständlichen Gründen längst an ihre Grenzen gekommen. Daher wird die JKU ab sofort mit Unterstützung der Medizinischen Fakultät an der Einrichtung eines universitätsinternen Testcenters arbeiten, das allen Universitätsangehörigen und auch den mit ihnen in einem Haushalt lebenden Familienmitgliedern zur Verfügung stehen soll. Ich habe heute dafür eine Taskforce eingerichtet, die ich selbst leiten werde und die daran in den nächsten Tagen und Wochen arbeiten wird.

Uns allen stehen neuerlich anspruchsvolle Wochen bevor. Umso wichtiger ist es, dass es mit den jetzigen bundesweiten Maßnahmen gelingt, die zweite Welle zu brechen. Gerade auch hier kommt uns als Universität eine Vorbildfunktion zu. Ich darf Sie daher von Herzen bitten, einmal mehr Ihren Beitrag zu leisten. Damit die gesundheitliche Versorgung nicht zusammenbricht und die sozialen und wirtschaftlichen Folgen für uns alle noch irgendwie verkraftet werden können. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Alles Gute und bleiben Sie gesund!

 

UPDATE 14. Oktober

In den letzten Tagen erreichen uns vermehrt Anfragen, wie sich Mitarbeiter*innen verhalten sollen, wenn ihre pflegebedürftigen Kinder positiv getestet wurden oder zumindest ein signifikanter Corona-Verdacht besteht, ein Testergebnis aber noch nicht vorliegt. Diese Mitarbeiter*innen befinden sich in einer besonders schwierigen Situation, der die JKU als Dienstgeberin selbstverständlich Rechnung tragen will. Es gilt daher ab sofort folgende Regelung:

1. Soweit bereits ein Quarantänebescheid über eine*n Mitarbeiter*in (als Kontaktperson) erlassen wurde, kann und darf diese*r Mitarbeiter*in während der Quarantäne natürlich nur von zu Hause aus arbeiten.
2. Soweit ein pflegebedürftiges Kind bereits positiv getestet, aber über die Eltern noch keine Quarantäne verhängt wurde, soll der*die betroffene Mitarbeiter*in auch nur von zu Hause aus arbeiten. Sobald dann der Quarantänebescheid vorliegt siehe Punkt 1.
3. Soweit das Kind eines*einer Mitarbeiter*in zwar noch nicht getestet wurde, aber bei diesem Kind aufgrund von Corona-typischen Symptomen und/oder eines engen Kontakts mit einer infizierten Person ein Corona-Verdacht besteht, ist der*die Mitarbeiter*in gebeten die Nummer 1450 zu kontaktieren. Wird hier kein Handlungsbedarf gesehen, ist Homeoffice nicht erforderlich. Wird hier dagegen ein Test beim Kind angeordnet, soll der*die betroffene Mitarbeiter*in jedenfalls bis zum Vorliegen des Testergebnisses auch nur von zu Hause aus arbeiten. Ist das Testergebnis positiv, siehe Punkt 2. Bei einem negativen Testergebnis besteht kein Grund mehr für Homeoffice.
4. Wird über ein Kind Quarantäne verhängt, ohne dass ein Test durchgeführt wird, soll der*dem betroffenen Mitarbeiter*in ebenfalls Homeoffice für die Dauer der Quarantäne des Kindes ermöglicht werden.
5. Selbstverständlich bleiben gesetzliche oder kollektivvertragliche Dienstfreistellungsansprüche von den oben angeführten Punkten unberührt (z.B. im Krankheitsfall).

Eine Absprache mit dem*der direkten Dienstvorgesetzten ist in jedem der angeführten Fälle Voraussetzung und eine Meldung an personalmanagement(at)jku.at ist ebenso erforderlich. Sollte ein Quarantänebescheid vorliegen bitten wir Sie diesen ebenfalls an personalmanagement(at)jku.at zu übermitteln.

Wir hoffen mit dieser Regelung betroffene Eltern, die an der JKU arbeiten, bestmöglich zu unterstützen und auch einen Beitrag zur Sicherheit am Campus zu leisten.

 

UPDATE 7. Juli

Appell des JKU-Rektors an Uniangehörige und alle Landsleute

Die Johannes Kepler Universität unterstützt vollinhaltlich die heute angekündigten Maßnahmen der OÖ Landesregierung. Zugleich appelliert Rektor Meinhard Lukas an die Angehörigen der JKU und alle Landsleute, einmal mehr Verantwortung für sich selbst, ihre Familien und die Mitbürgerinnen und Mitbürger zu übernehmen

"Als Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler wissen wir, wie ernst die Lage aktuell in OÖ ist. Die Reproduktionszahl ist momentan 2. Ein vertretbarer Wert liegt bei unter 1. Die Infektionen steigen in unserem Bundesland täglich stark an. Wenn wir weiter einigermaßen frei handeln und leben wollen, müssen viele von uns ihr aktuelles Verhalten konsequent ändern. Wir haben alle Bilder aus der letzten Zeit im Kopf, wo Menschen in der Gastronomie, auf öffentlichen Plätzen oder im privaten Umfeld Hände schütteln, sich umarmen oder auf nächster Nähe beisammen stehen und sitzen. Wir sollten ehrlich zu uns sein. Das ist nicht das verantwortungsvolle Verhalten einer aufgeklärten Gesellschaft in einer Pandemie. Die möglichen Folgen für den Bildungsstandort, die Wirtschaft und vor allem sozial benachteiligte Menschen sind fatal. Abermals notwendige Schließungen hätten unabsehbare soziale und wirtschaftliche Konsequenzen", beton Rektor Lukas. "Ich möchte nur ein einziges Beispiel möglicher Folgen in unserem Bereich nennen. Wenn sich die Situation weiter verschärft, ist der Medizinaufnahmetest im August mit mehr als 1800 Anmeldungen junger Menschen akut gefährdet."

Die JKU unterstützt daher vollinhaltlich die heute angekündigten Maßnahmen der OÖ Landesregierung. "Geben wir uns alle gerade jetzt einen Ruck. Halten wir mehr als einen Meter Abstand von allen Personen, die nicht in demselben Haushalt leben, tragen wir Mund- und Nasenschutz in geschlossenen öffentlichen Räumen und beachten wir eine strikte Handhygiene. Quarantänen sind ohne wenn und aber einzuhalten. Wer dagegen verstößt, gefährdet wissentlich die Gesundheit seiner Mitmenschen. Das kann auch eine Verurteilung durch den Strafrichter nach sich ziehen. Uns sollte aber nicht erst das Strafrecht, sondern das eigene Verantwortungsgefühl motivieren", so Rektor Meinhard Lukas.

 

UPDATE 1. Juli

der Anstieg bei den Neuinfektionen in Linz ist enorm. Zu keinem anderen Zeitpunkt sind die Infektionen so rasch angestiegen. Darauf hat die Landesregierung heute mit Schulschließungen in fünf Bezirken und der Empfehlung reagiert, Veranstaltungen zu meiden oder überhaupt abzusagen. Diese Maßnahmen gelten bis einschließlich 10.7.

Die Einschätzung der Lage durch die Landesregierung kann die JKU natürlich nicht ignorieren. In den nächsten Tagen waren Präsenzprüfungen im Mensagebäude mit weit über 100 Personen geplant. Auch wenn hier hohe Hygienestandards vorgesehen waren, geht es jetzt wieder einmal um einen besonderen und zugleich schnellen Schutz der Mitarbeiter*innen und Studierenden, aber auch um einen Beitrag zur Eindämmung der Anstiege der Infektionszahlen.

Wir werden uns vermutlich darauf einstellen müssen, immer wieder rasch und konsequent zu reagieren, um dann ebenfalls rasch wieder lockern zu können. Das bedeutet ein möglicherweise wiederholtes Umstellen unserer Arbeit vom Präsenzmodus auf Homeoffice und umgekehrt. In einer solchen Situation ist es dem Rektorat nicht möglich, detaillierte Vorgaben zu machen. Vielmehr geht es um einen Handlungsrahmen, der zu einem eigenverantwortlichen und zugleich vorsichtigen Handeln einlädt. Hier sind besonders die Organisationsleiter*innen gefordert.

1. Ermöglichung und Empfehlung von Homeoffice bis 10.7.

Die mit der 13. Mitteilung des Rektors angekündigte Wiederaufnahme des Präsenzbetriebs am Campus mit 6. Juli 2020 wird aufgrund der aktuellen Situation bis einschließlich 10.7. ausgesetzt. Vielmehr ermöglichen und empfehlen wir beginnend ab morgen (2. Juli 2020) für sämtliche Bereiche an der JKU Homeoffice bis einschließlich Freitag, 10. Juli 2020. Ausgenommen von dieser Homeoffice -Regelung sind systemrelevante Tätigkeiten. Die Entscheidung der Systemrelevanz obliegt den zuständigen Leitern der Organisationseinheit in Abstimmung mit der Universitätsleitung.

Bei Mitarbeiter*innen, wo sichergestellt werden kann, dass sie alleine oder jedenfalls mit ausreichend Raum ein Büro bzw. anderer Räumlichkeiten nutzen, ist weiterhin eine freiwillige präsente Tätigkeit am Campus möglich. Zielführend ist hier natürlich eine Zeiteinteilung, die sicherstellt, dass verschiedene Gruppen der Organisationseinheit getrennt voneinander einzelne Tage an Ihren Arbeitsplätzen verbringen.

Es gilt weiterhin die dringende Empfehlung, jedenfalls in allgemein zugängigen Gebäudeteilen eine Maske zu tragen. Zudem sind die Gebäude der JKU von Freitag 3.7. bis einschließlich 10.7. nur für Mitarbeiter*innen wie am Wochenende zugänglich. Zugang zu den Räumlichkeiten (Büros, Labore, Werkstätten etc.) haben nur die jeweils berechtigten MitarbeiterInnen mit Zutrittskarte und Schlüssel.

2. Labortätigkeit

Die Homeoffice Regelung gilt auch für sämtliche Labore und Werkstätten an der JKU. Für diese ist ein Betrieb wie am Wochenende vorzusehen. Eine Nutzung der Labore und Werkstätten soll vor allem für unbedingt notwendige, systemrelevante Tätigkeiten erfolgen. Darüber hinaus gelten die zuvor angeführten Grundsätze für Homeoffice. Die Leiter der jeweiligen Organisationseinheiten sind für die Beurteilung im Einzelfall verantwortlich.

3. Lehr- und Prüfungstätigkeit

Die aktuelle Situation macht es erforderlich, den physischen Lehr- und Prüfungsbetrieb an der JKU Linz vorübergehend einzustellen. Dies betrifft insbesondere Laborübungstermine und Präsenzprüfungstermine, welche leider bis inklusive 10.7. nicht stattfinden können. Damit sind insgesamt zehn Präsenzprüfungstermine betroffen. In jedem Fall werden die Lehrenden bzw. Prüfenden in Abstimmung mit dem Vizerektorat für Lehre und Studierende ersucht, entweder eine Verschiebung oder soweit irgendwie möglich eine andere Abhaltungsform vorzunehmen, unter dem Gesichtspunkt die Auswirkungen auf Studierende möglichst gering zu halten. Digitale Lehre und Prüfungen laufen ohne Veränderungen weiter.

Wir bitten um Verständnis für diese kurzfristigen Maßnahmen zu Ihrem Schutz, zum Schutz Ihrer Familien und zum Schutz unserer Mitbürger*innen. Bleiben Sie alle gesund!

 

UPDATE 10. Juni

Auch wenn nach der offiziellen Statistik (Stand 10.06.2020 – 12:00 Uhr) in Österreich nur mehr 422 Personen – davon 27 Personen in Oberösterreich – an dem Sars-CoV-2-Virus erkrankt sind, zeigt sich anhand aktueller Vorfälle, wie ernst wir weiterhin die Infektionsgefahr nehmen müssen.  

1. Corona Fälle an der JKU

Wir sind in den letzten Stunden informiert worden, dass zwei Mitarbeiter*innen positiv auf Sars-CoV-2 getestet wurden. Sie gehören dem Fachbereich Chemie an und haben ihre Büroräumlichkeiten im TNF-Turm. Alle Mitarbeiter*innen der betroffenen Institute sowie sonstige Kontaktpersonen wurden angehalten, 14 Tage zu Hause zu bleiben. Bisher zeigen sich hier keine Symptome. Aufgrund eines sehr nachdrücklichen Gesprächs mit dem Magistrat Linz habe ich erreicht, dass sämtliche Mitarbeiter der Institute bei Kontakt mit den infizierten Personen kurzfristig getestet werden.

Auch eine Reinigungskraft wurde positiv getestet. Sie ist für den 1. und 2. Stock im Science Park 3 zuständig. Glücklicherweise kann hier aufgrund eines Urlaubs der Reinigungskraft eine Infektionsgefahr praktisch ausgeschlossen werden. Wir haben die betroffenen Institutsvorstände nach Rücksprache mit der Gesundheitsbehörde und Prim. Doz. Lamprecht, dem Leiter der Klinik für Lungenheilkunde am KUK, entsprechend informiert. Zudem haben wir aus diesem Anlass Gespräche mit allen Reinigungsfirmen geführt, um einen unmittelbaren Informationsfluss sicherzustellen.

Angesichts dieser Fälle dürfen wir Sie nochmals herzlich bitten, die Schutzmaßnahmen, also insbesondere das Social Distancing, einzuhalten. Auch wenn per 15. Juni 2020 die allgemeine Maskenpflicht weitestgehend fällt und auch die diesbezüglichen Passagen in der Hausordnung aufgehoben werden, sprechen wir die klare Empfehlung aus, in den allgemeinen Flächen der Universität weiterhin Schutzmasken zu tragen.

2. Prüfungstätigkeit

Trotz weitgehender Lockerungen ist es schon alleine aus Sicht der Planbarkeit weiter notwendig, das Sommersemester im Lehr- und Prüfungsbetrieb grundsätzlich weiter digital abzuwickeln. Eine Ausnahme können mündliche Prüfungsleistungen im Rahmen von Fach- und Abschlussprüfungen sowie Lehrveranstaltungen bilden. Diese können bei Zustimmung von PrüferInnen und KandidatInnen ab 6. Juli unter Einhaltung entsprechender Hygienebedingungen (Abstand, Desinfektion etc.) auch vor Ort erfolgen.

Nach momentanem Stand können auch voraussichtlich im September schriftliche Nachklausuren bzw. Klausuren der Sommerkurse bei Wunsch der PrüferInnen physisch und dezentral, d.h. außerhalb Uni-Center, und natürlich ebenfalls unter entsprechenden Hygienebedingungen stattfinden. Dies kann aber nur für Nachklausuren gelten, d.h. eine Verschiebung einer grundsätzlich für Semesterende geplanten Klausur in diesen Zeitbereich ist unter anderem aufgrund Hörsaal-Kapazitäten nicht möglich.

Für das kommende Wintersemester ist neben einem Plan A eines weitgehend normalen Präsenzbetriebs mit besonderen Hygienevorschriften und der Übernahme sinnvoller digitaler Elemente nach einem Evaluierungsprozess ein Plan B bei stärkeren Einschränkungen in Entwicklung. Wir werden Sie darüber so bald wie möglich näher informieren.

3. Urlaub

Weil uns Ihre Gesundheit und die Gesundheit Ihrer Familie besonders wichtig ist, haben wir in den letzten Wochen den Betrieb der JKU soweit irgendwiemöglich auf Heimarbeit umgestellt. Im Zusammenhang damit ist der Verbrauch von Urlaub – verglichen mit Vorjahren – signifikant gesunken. Wir möchten sie daher nochmals ersuchen, bestehenden Urlaub zu konsumieren.

4. Besondere Vorsicht beim Hochfahren des Präsenzbetriebs

Kleinere Büros (< 15 m²) sollen möglichst nur von einer Person genutzt werden und bei Bedarf sollten in anderen Räumlichkeiten (Seminarräumen, freien Besprechungsräumen odgl.) zusätzliche Arbeitsplätze eingerichtet werden. Laufendes Lüften ist von großer Bedeutung. Die Organisationsleiter sind gebeten, Nutzungskonzepte zu entwickeln, die gerne mit der Universitätsleitung abgestimmt werden können. Besondere Vorsicht ist bei der Nutzung von Liften – insbesondere im TNF-Turm – geboten, weil hier durch die Kleinheit und die mangelnden Lüftungsmöglichkeiten eine besondere Ansteckungsgefahr durch das Aerosol von anderen Benutzer*innen beseht. Soweit irgendwie möglich, sollen Lifte gemieden werden.

So wichtig weiterhin eine besondere Vorsicht im Umgang mit dem Sars-CoV-2-Virus zur Ihrem eigenen Schutz und zum Schutz Ihrer Kolleg*innen ist, so notwendig ist es auch, dass der Juni dazu genützt wird, den Präsenzbetrieb (Forschung und Verwaltung) am Campus hochzufahren (siehe meine letzte Mitteilung). Home-Office soll daher im Laufe des Junis schrittweise zur Ausnahme werden, zumal ab 6. Juli wie angekündigt wieder die volle Präsenz am Campus erforderlich ist. Das ist auch in der Außenwirkung wichtig. Wir dürfen bei einer zum Teil schwer beeinträchtigten Öffentlichkeit (Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit, Insolvenz, ein weiteres Aufgehen der sozialen Schere) nicht den Eindruck erwecken, dass für Universitätsangehörige besondere Privilegien gelten, wo es die Pandemie nach ihrem derzeitigen Stand nicht erfordert.

Ein solcher falscher Eindruck wäre deswegen besonders bedauerlich, weil die Angehörigen der JKU geradezu vorbildlich und mit größtem Einsatz auf die Herausforderungen der Corona Pandemie reagiert haben. Das ist zuletzt auch im Budgetbegleitgespräch von den höchsten Stellen des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) bestätigt worden.

Ich möchte dieses Kompliment an Sie alle verbunden mit dem Dank des Rektorats weitergeben.

Alles Gute und bleiben Sie gesund!

 

UPDATE 29. Mai

Bisher (Stand 29.05.2020 – 13:00 Uhr) wurden in Österreich 16.574 Menschen positiv auf das Sars-CoV-2-Virus getestet. 15.347 davon sind mittlerweile wieder genesen. Aktuell sind 640 Menschen an Covid19 erkrankt. Die tägliche Zahl der Neuerkrankungen schwankt seit zehn Tagen zwischen 20 und 50 Personen. Diese erfreuliche Entwicklung ist unter anderem auf den konsequenten Lockdown zurückzuführen, zu dem wir auch an der JKU einen wichtigen Beitrag geleistet haben. Die Infektionsgefahr ist derzeit gering.  Zugleich zeigen uns einzelne Cluster in Deutschland, aber auch in Niederösterreich und Wien, dass die Ansteckungsgefahr nicht vorbei ist. Eine zweite Welle im Herbst wird aktuell von keiner seriösen Stelle ausgeschlossen.

Deshalb ist es im Sinne unserer Universität und auch im Interesse unserer JKU Gemeinschaft wichtig, dass wir die aktuell sehr positiven Entwicklungen nutzen, um wieder ein Stück mehr Normalität – selbstverständlich bei gleichzeitiger Beachtung der weiterhin dringend gebotenen hygienischen Standards – einkehren zu lassen.


1. Labortätigkeit

Die mit Schreiben vom 22. April 2020 ausgesandten Verhaltensregeln und Bestimmungen für die schrittweise Öffnung des Campus für den Forschungs- und Verwaltungsbetrieb bedürfen aufgrund der letzten Vorgaben der Ministerien und der aktuellen Ansteckungszahlen einiger Anpassungen. Sämtliche Regelungen im Schreiben vom 22. April 2020 bleiben bestehen, jedoch wird für die Labortätigkeit die notwendige Personenbeschränkung von je 20 m² auf je 10 m² pro Person reduziert. Anstatt des angeführten Mund-Nasen-Schutzes kann auch ein Gesichtsschutzschild verwendet werden. Mit dieser Erleichterung soll ein eingeschränkter Praktikumsbetrieb ab 1. Juni 2020 gewährleistet werden.


2. Bürotätigkeit und Homeoffice

Die mit der 12. Mitteilung des Rektors und dem detaillierteren Schreiben vom 22. April 2020 getroffenen Regelungen zur Ermöglichung von Homeoffice bleiben bis 5. Juli 2020 aufrecht. Homeoffice ist daher bis 5. Juli 2020 unter folgenden Voraussetzungen möglich:

•    Die jeweilige Tätigkeit muss für Telearbeit geeignet sein.
•    Der aktuell jeweils erforderliche Betriebsablauf darf durch die genehmigte Telearbeit nicht beeinträchtigt werden.
•    Voraussetzung für Telearbeit ist, dass die Arbeitsmittel, über die der/die Mitarbeiter*In verfügt, eine Erbringung der Arbeitsleistung außerhalb der JKU möglich machen. Zusätzliche technische Infrastruktur bzw. weitere Arbeitsmittel können nicht ausgegeben werden.
•    Der/die Mitarbeiter*In muss während der Dienstzeit telefonisch erreichbar sein und zugleich sicherstellen, dass die Anwesenheit am Dienstort innerhalb von 2 Stunden gewährleistet ist.

Die JKU hat das Ziel, im Laufe des Juni schrittweise wieder alle Mitarbeiter*innen an den Campus zurück zu holen. Demgemäß wird der Betrieb im Juni eine größere Anwesenheit erfordern als in den letzten beiden Monaten.

Am 5. Juli enden die pandemiebedingten Homeoffice-Regelungen. Ab 6. Juli 2020 gilt dann wieder für JKU-Mitarbeiter*innen ein regulärer Präsenzbetrieb am Campus, soweit das Infektionsgeschehen weitgehend stabil bleibt.

Natürlich soll auch im Zuge des „Hochfahrens“ des Forschungs- und Verwaltungsbetriebs im Juni und des Präsenzbetriebs ab 6. Juli die Sicherheit der Mitarbeiter*innen weiterhin hochgehalten werden. Die Leiterinnen und Leiter der jeweiligen Organisationseinheiten sind in diesem Zusammenhang gebeten, entsprechende Konzepte zu entwickeln, um ein sicheres Miteinander zu gewährleisten. Dabei dienen die in der „COVID-Lockerungsverordnung“ getroffenen Vorgaben als Orientierung (zB Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten, sofern nicht durch geeignete Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko minimiert werden kann), auch wenn sie auf Universitäten nicht unmittelbar anwendbar sind. Sollten zusätzliche geeignete Schutzmaßnahmen zur Minimierung des Infektionsrisikos benötigt werden, steht Ihnen sehr gerne die Abteilung „Gebäude und Technik“ unter service-GuT(at)jku.at, öffnet in einem neuen Fenster zur Verfügung.


3. Freistellung von besonders gefährdeten Personen

Die Regelungen für die COVID-19-Risikogruppe gelten vorerst bis Ende Juni weiterhin uneingeschränkt.


4. Mitarbeiter*innen mit Betreuungspflichten

Da die Schulen jetzt wieder geöffnet sind, wird sich die Situation für Mitarbeiter*innen mit Betreuungspflichten entspannt haben. In Ausnahmesituationen kann in Absprache mit der Organisationsleitung bis 5. Juli Homeoffice in Anspruch genommen werden.


5. Dienstreisen in das In- und Ausland

Dienstreisen werden ab dem 1. Juni 2020 innerhalb von Österreich wieder grundsätzlich freigegeben. Bei internationalen Dienstreisen ist es ratsam, die Freigabe erst kurz vor Reiseantritt zu beantragen, da derzeit nicht vorausgesagt werden kann, wie sich die konkrete Situation bei Reiseantritt im jeweiligen Land darstellt. Jedenfalls ist vor Buchung der Reise abzuklären, ob am Reiseziel weiterhin eine Reisewarnung besteht; in diesem Fall dürfte die Reise, aufgrund des mangelnden Reiseversicherungsschutzes, nicht angetreten werden. Von Seiten der Universität kann jedenfalls keine Übernahme von Stornokosten erfolgen. Der Universität werden diese Kosten auch nicht von der Versicherung ersetzt. Grundsätzlich raten wir daher davon ab, derzeit längerfristige Buchungen durchzuführen.


6. Lehr- und Prüfungstätigkeit

Für den weiteren Verlauf und Abschluss des Sommersemesters erfolgt der Lehr- und Prüfungsbetrieb grundsätzlich weiter auf digitalem Wege. Ausgenommen sind nicht substituierbare Lehre wie beispielsweise Laborübungen, sowie ein sehr eingeschränkter Prüfungsbetrieb unter hohen Hygienebedingungen im Uni-Center, den Außenstellen in Wien und Bregenz, und seit kurzem PC-Räumen (inklusive neu dafür adaptierten Räumen). Dies ist auch aus Gründen der Planbarkeit für alle Beteiligten sowie beispielsweise auch der Abreise einiger Studierender wesentlich, auch die Vorgaben des Ministeriums sind diesbezüglich noch unverändert. Eine Task Force unter Beteiligung einiger Universitäten wird jedoch hier gegen Sommer neue Vorgaben entwickeln.

Es besteht eventuell die Möglichkeit, dass im September Nachklausuren bzw. Klausuren der im höheren Umfang geplanten Sommerkurse bei Wunsch der Lehrenden auch im stärkeren Ausmaß physisch stattfinden können. Dies gilt aber nur für Nachklausuren des regulären Semesterbetriebes, d.h. eine Verschiebung einer grundsätzlich für Semesterende geplanten Klausur in diesen Zeitbereich ist alleine aus Kapazitätsgründen nicht möglich.

Wichtig wird in weiterer Folge die Evaluierung der digitalen Lehre des Sommersemesters u.a. über Befragung der Lehrenden, Feedback der Studierenden und Analyse der Prüfungsdaten sein, um hier ergebnisoffen Rückschlüsse für die Zukunft zu ziehen, und die gemachten Erfahrungen zu sichern.


7. Veranstaltungen

Für Veranstaltungen gelten sinngemäß die Regelungen des § 10 COVID-19-Lockerungsverordnung, welche bis 30. Juni 2020 Veranstaltungen über 100 Personen untersagen. Ab 1. Juli 2020 sind Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen in geschlossenen Räumen mit bis zu 250 Personen und im Freiluftbereich mit bis zu 500 Personen zulässig. Mit 1. August 2020 sind Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen in geschlossenen Räumen mit bis zu 500 Personen und im Freiluftbereich mit bis zu 750 Personen zulässig. Personen, die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind, sind in diese Höchstzahlen nicht einzurechnen.

Bei Veranstaltungen an der Universität gilt – ähnlich wie bei den Dienstreisen –, dass von längerfristigen Planungen und Buchungen abgesehen werden sollte, da etwaige Entwicklungen der Corona-Pandemie nicht voraussehbar sind. 

Ich freue mich auch persönlich sehr darauf, unseren Campus und unsere Universität nicht nur virtuell, sondern auch vor Ort wieder blühen und als Arbeits- und Lebensraum genutzt zu sehen. Auch wenn ich in den vergangenen Tagen und Wochen immer wieder für einzelne Termine oder einen Spaziergang mit meiner Familie am Campus war: Die Universität und das besondere Flair unseres Campus fehlen mir. Und wie ich aus vielen Gesprächen und Mitteilungen weiß, nicht nur mir.

Bis bald am Campus!

 

UPDATE 9. April

Die zunächst rapide Ausbreitung des SARS-CoV-2 Virus scheint vorerst eingedämmt. Derzeit werden mehr infizierte Menschen wieder gesund als sich Menschen neu anstecken. Nach Experten-Schätzungen liegt die Zahl der Personen, die sich infiziert haben bei unter einem Prozent. Entsprechend gering ist daher auch die Zahl derer, die gegen das Virus (zumindest eine bestimmte Zeit) immun sind. Dann ist aber die aktuelle Lage genauso gefährlich wie am Beginn der Krise vor etwa vier Wochen. Das Virus ist hochansteckend und kann sich abermals blitzartig verbreiten.

Was sich geändert hat, ist unser Umgang mit der Infektionsgefahr. Wir haben viel über das Virus gelernt, unsere Sinne dafür geschärft und unser Verhalten angepasst. Mit diesem Bewusstsein sollen die Systeme der Republik wieder behutsam hochgefahren werden. Das gilt auch für die Universitäten. Wissenschaftsminister Heinz Faßmann spricht von einer „kontrollierten Öffnung“. Wir alle haben an der Johannes Kepler Universität bisher mit besonderer Sorgfalt auf die Infektionsgefahr reagiert. An dieser Haltung dürfen und wollen wir nichts ändern. Ihre Gesundheit und die Gesundheit unser aller Mitmenschen hat daher weiterhin Vorrang.


1. Lehrbetrieb bis zum Sommer

Der Lehrbetrieb läuft durch den großen Einsatz der Lehrenden und die Flexibilität der Studierenden momentan in weiten Gebieten digital und ermöglicht weiteren Studienfortschritt. Aus den kürzlichen Ankündigungen der Bundesregierung ergeben sich für den weiteren Lehrbetrieb folgende zusätzliche Maßgaben:

Es wird bis 30. Juni keine Präsenzlehre geben. Es ergeht daher das dringende Ersuchen an alle Lehrenden, Lehrveranstaltungen weiterhin digital anzubieten und diese auch entsprechend abzuschließen, d.h. die gesamte Wissensvermittlung und Leistungsüberprüfung auf digitalem Wege durchzuführen. Eine gesonderte Information zu digitalen schriftlichen Lehrveranstaltungsprüfungen für die Lehrenden erfolgt noch. Für Lehrveranstaltungen mit absolut nicht substitutierbaren physischen Elementen wie Laborübungen werden, sobald dies möglich ist, Termine und Möglichkeiten verlautbart, wie diese noch innerhalb des Semesters oder im Sommer abgewickelt werden können.


2. Fach-, Diplom- und Abschlussprüfungen

Der Prüfungsbetrieb ist nun bereits durch digitale mündliche Fach- und Abschlussprüfungen angelaufen. Alle verlautbarten Termine für mündliche Fach- und Abschlussprüfungen bleiben bestehen und werden digital abgewickelt. Nur in Fällen, wo ein/e PrüferIn nicht verfügbar ist, kann es zur vorübergehenden Absage eines Termins kommen, bis andere bzw. zusätzliche Kapazitäten geschaffen sind. Für die bisher nicht abgehaltenen Termine werden gerade Nachtermine vereinbart und danach verlautbart, entsprechende Anmeldungen bleiben bestehen, eine Abmeldung ist natürlich innerhalb der üblichen Frist möglich.

Mündliche Fach- und Diplomprüfungen sollen bis zum Semesterende weiterhin in Form von Videokonferenzen unter Einhaltung der vom Vizerektorat für Lehre und Studierende erarbeiteten Kriterien abgehalten werden. Nur bei besonders zu berücksichtigenden Umständen und nur auf Grundlage einer Genehmigung durch den Vizerektor für Lehre und Studierende können Prüfungen in eigens dafür vorgesehenen Räumlichkeiten in präsenter Form (PrüferIn und Prüfling sind persönlich anwesend) abgehalten werden.

Ab Anfang Mai werden schriftliche Fach- und Diplomprüfungen wieder am Campus abgehalten. Dafür wird das Mensagebäude entsprechend adaptiert. Die Prüfungen werden unter strengen hygienischen Standards durchgeführt, was einen hohen logistischen Aufwand (kontrollierter Zu- und Abgang, intensives Lüften und großflächige Desinfektionen zwischen den Prüfungen, allseitiger Mundschutz, ausreichendes Aufsichtspersonal etc.) mit sich bringt. Bereits für den April vorgesehene schriftliche Fach- oder Diplomprüfungen werden in den Mai verschoben. Die Details werden in FachbereichssprecherInnensitzungen unter Einbindung von Senatsvorsitzendem und Dekane und mit der Hochschülerschaft und dem wiss. Betriebsrat nächste Woche abgestimmt. Daraufhin erfolgen genauere Informationen durch den Vizerektor für Lehre und Studierende.


3. Arbeit am Campus

Bis Ende April gelten die bisherigen strikten Homeoffice-Regelungen. Die Gebäude sind daher bis dahin weiterhin wie sonst am Sonntag geschlossen. Wir bitten um eine formlose Information an om(at)jku.at, bevor Sie wegen einer dringenden Erledigung den Campus aufsuchen.

Ab Anfang Mai wird der Campus schrittweise für den Forschungs- und Verwaltungsbetrieb geöffnet. Zugleich wollen wir aber vorerst bis Semesterende Homeoffice unter folgenden Voraussetzungen ermöglichen:

• Die jeweilige Tätigkeit muss für Telearbeit geeignet sein.
• Der aktuell jeweils erforderliche Betriebsablauf darf durch die genehmigte Telearbeit nicht beeinträchtigt werden.
• Voraussetzung für Telearbeit ist, dass die Arbeitsmittel, über die der/die MitarbeiterIn verfügt, eine Erbringung der Arbeitsleistung außerhalb der JKU möglich machen. Zusätzliche technische Infrastruktur bzw. weitere Arbeitsmittel können nicht ausgegeben werden.
• Der/die MitarbeiterIn muss während der Dienstzeit telefonisch erreichbar sein und zugleich sicherstellen, dass die Anwesenheit am Dienstort innerhalb von 2 Stunden gewährleistet ist.

Wer am Campus arbeiten will oder im Hinblick auf den notwendigen Betrieb arbeiten muss, verdient besonderen Schutz. Öffentlich zugängliche Gebäudebereiche des Campus (Stiegenhäuser, Gänge, Prüfungsräume, Räume mit Parteienverkehr etc.) dürfen bis auf weiteres nur mit einem Nasen- und Mundschutz betreten werden. In Liftkabinen besteht eine besondere Infektionsgefahr. Es sind daher – soweit möglich und zumutbar – die Stiegenhäuser zu nutzen. Dazu wird noch ein eigenes Nutzungskonzept entwickelt. Die Reinigungs- und Lüftungskonzepte werden den aktuellen hygienischen Anforderungen angepasst.

Soweit in Büros, Laboren etc. bisher mehr als eine Person tätig waren, sind vom Leiter der Organisationseinheit in Abstimmung mit Rektorat und Operationsmanagement besondere Nutzungskonzepte zu erarbeiten. Seminar- und Besprechungsräume können in Abstimmung mit dem Operationsmanagement temporär als Büros genutzt werden. Die konkrete Umsetzung wird nächste Woche mit den FachbereichssprecherInnen und den Betriebsräten abgestimmt. Danach werden wir wieder informieren.



4. Freistellung von besonders gefährdeten Personen

Wer zur COVID-19-Risikogruppe zählt, hat unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Dienstfreistellung unter Entgeltfortzahlung. Die Definition der Risikogruppe erfolgt durch eine ExpertInnengruppe, die vom Gesundheitsministerium und Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend eingerichtet wird. Diese Definition ist – soweit ersichtlich – noch nicht erfolgt. Ärztliche Atteste zu diesem Thema sind daher vorerst funktionslos. Bitte wenden Sie sich daher erst an Ihren behandelnden Arzt, wenn die genannte Definition der ExpertInnengruppe vorliegt. Dazu sollten Sie Informationen von der BVA erhalten.

Legt ein Betroffener das entsprechende COVID-19-Risiko-Attest vor, hat er Anspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistung und Fortzahlung des Entgelts, außer der Betroffene kann seine Arbeitsleistung in der Wohnung erbringen (Homeoffice) oder die Bedingungen für die Erbringung seiner Arbeitsleistung in der Arbeitsstätte können durch geeignete Maßnahmen so gestaltet werden, dass eine Ansteckung mit COVID-19 mit größtmöglicher Sicherheit ausgeschlossen ist; dabei sind auch Maßnahmen für den Arbeitsweg mit einzubeziehen. Sobald die näheren Rahmenbedingungen bekannt sind, werden wir wieder informieren.


5. MitarbeiterInnen mit Betreuungspflichten

Obwohl der Präsenzbetrieb an den Schulen weiterhin eingestellt ist, hat die Regierung die Betreuungsfreistellungen für Kinder bis zum 14. Lebensjahr nicht verlängert. Die schon bisher gewährten drei Wochen werden jetzt oftmals schon ausgeschöpft sein. Betroffenen MitarbeiterInnen wird daher folgende Möglichkeit bis auf weiteres eingeräumt:

• Zunächst sollen Zeitguthaben und offene Urlaubsansprüche aus dem Vorjahr abgebaut werden.
• Unter dieser Voraussetzung wird Homeoffice ermöglicht und dabei berücksichtigt, dass Kinder bis zum 14. Lebensjahr mangels ordentlichen Schulbetriebs zu Hause zu versorgen sind. Es wird also bei der Frage des Arbeitseinsatzes auf die besondere Betreuungssituation Rücksicht genommen.
• Diese Möglichkeit endet jedenfalls mit Beginn der Sommerferien, bei Wiederaufnahme des ordentlichen Schulbetriebs auch davor.
• MitarbeiterInnen, die diese Möglichkeit in Anspruch nehmen wollen, sind gebeten in Abstimmung mit der Leitung ihrer Organisationseinheit eine formlose Nachricht an das Personalmanagement zu richten.

6. Leihbetrieb Bibliothek

Ab Dienstag, den 14. April 2020, steht für Studierende wieder ein Leihbetrieb an der Bibliothek zur Verfügung. Bücher der Hauptbibliothek, der Bibliothek Juridicum und der Fachbibliotheken sind über Online-Bestellung (LISSS) bestellbar und können nach Verständigung per E-Mail von Montag bis Freitag in der Zeit von 9.00 - 13.00 Uhr in der 24/7 Zone der Hauptbibliothek abgeholt werden. Bei Fragen wenden sie sich bitte an folgende E-Mail Adresse: bibliothek(at)jku.at.

Ich bedanke mich für Ihren großen Einsatz und auch Ihre Flexibilität in dieser anspruchsvollen Zeit. Halten Sie durch und bleiben Sie gesund.

Frohe Ostern!

 

UPDATE 26. März

6398 Menschen in Österreich haben sich bereits mit COVID 19 infiziert und 49 Personen sind daran gestorben (Stand heute 15 Uhr). Es gibt leider einen direkten Zusammenhang zwischen der Zahl der Infektionen, der Zahl der IntensivpatientInnen und der Zahl der Verstorbenen. Dazu kommt die zunehmende Belastung unseres Gesundheitssystems, die ab einem bestimmten Punkt wiederum massiv die Sterblichkeit beeinflusst, wie Italien oder jetzt auch Spanien zeigen. Mit anderen Worten: Wer Infektionen verhindert, rettet Leben! Daher appellieren wir seit Wochen an Sie, (physische) soziale Kontakte auf ein Minimum zu beschränken. An diesem obersten Ziel richten wir auch den Betrieb der JKU aus.


1. Gemeldete Infektionen.


Drei weitere Universitätsangehörige, eine Mitarbeiterin aus dem Auslandsbüro, ein Mitarbeiter aus dem Bereich Wirtschaftsinformatik und eine studentische Mitarbeiterin aus der Med. Fakultät, sind leider von einer Infektion betroffen. Selbstverständlich haben wir auch hier umgehend den betroffenen Personenkreis informiert und die erforderlichen Maßnahmen gesetzt. Das von uns rekonstruierte zeitliche Kontaktprofil zeigt, dass eine Ansteckungsgefahr am Campus in allen drei Fällen äußerst gering war. Insgesamt liegen uns Meldungen über 7 Infektionen an der JKU vor. Wir wünschen allen Betroffenen baldige Besserung!


2. Zutritt zum Arbeitsplatz


Soweit im Einzelfall nicht explizit anders geregelt sind bis auf weiteres weiterhin alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dringend angehalten, von zu Hause aus zu arbeiten – zum eigenen Schutz, zum Schutz Ihrer Familie und zum Schutz der Allgemeinheit. Soweit erforderlich kann der eigene Arbeitsplatz an der Universität für notwendige Erledigungen für einen möglichst kurzen Zeitraum aufgesucht werden. Wir wollen aber sicherstellen, dass es in einzelnen Bereichen nicht zu einer Häufung von Aufenthalten kommt. Wir bitten daher um eine formlose Information an om(at)jku.at, bevor Sie wegen einer dringenden Erledigung den Campus aufsuchen.


3. Betreuungsfreistellung


Betreuungsfreistellungen für Kinder bis zum 14. Lebensjahr wegen geschlossener Schulen, Kindergärten und Krabbelstuben können nach aktueller Rechtslage vorerst bis zum Ausmaß von drei Wochen gewährt werden. Diese Möglichkeit haben wir an der JKU selbstverständlich voll ausgeschöpft. Die angesprochenen drei Wochen werden in vielen Fällen mit Beginn der Osterferien (4. April) verbraucht sein, da die Schulen seit 16. März geschlossen sind. Unabhängig davon kann während der Osterferien generell keine derartige Betreuungsfreistellung in Anspruch genommen werden, zumal hier auch ohne die COVID-19 Maßnahmen ein Betreuungsaufwand entstanden wäre.


Die Bundesregierung hat angekündigt, dass Schulen auch nach den Osterferien noch geschlossen bleiben könnten. Wir gehen davon aus, dass die Bundesregierung ergänzende Regelungen zur Betreuungsfreistellung erlassen wird. Sollte dies nicht der Fall sein, werden wir an einer JKU-internen Lösung arbeiten.


4. Urlaub


Wie betont, ist uns Ihre Gesundheit und die Gesundheit Ihrer Familie besonders wichtig. Deswegen haben wir den Betrieb der JKU soweit irgendwie möglich auf Heimarbeit umgestellt. Dieses konsequente Vorgehen gegen die Ausbreitung des Coronavirus führt mitunter dazu, dass in manchen Bereichen an der JKU die Arbeitsauslastung unvermeidbar sinkt. Wir möchten gerade hier, aber auch an alle anderen MitarbeiterInnen appellieren, im Sinne einer solidarischen und gesamtverantwortlichen Haltung auch daran zu denken, vorhandene Zeitguthaben abzubauen und bestehenden Urlaub (trotz Ausgehbeschränkungen) zu konsumieren. Es wäre ein schlechtes Signal an jene vielen Menschen, die jetzt mit Kündigungen oder Kurzarbeit konfrontiert sind, wenn im öffentlich finanzierten Dienst im Rahmen der gewährten Heimarbeit Urlaub angehäuft wird.


5. Digitale Prüfungen


Das Vizerektorat für Lehre und Studierende hat in Abstimmung mit den Fakultäten ein Konzept für mündliche Fach- und Abschlussprüfungen auf vollständig digitalem Weg über Zoom entwickelt. Dabei ist auch die gesetzlich erforderliche Öffentlichkeit gewährleitet. Auf dieser Grundlage kann der entsprechende mündliche Prüfungsbetrieb in Kürze wieder aufgenommen werden. Für jene mündlichen Fach- und Abschlussprüfungen, die aufgrund der Corona-Maßnahmen ausgesetzt wurden, wird zeitnahe ein neuer Termin vereinbart. Von der mindestens 14-tägigen Anmeldefrist kann bei mündlichen Abschlussprüfungen abgewichen werden, wenn PrüferInnen und KandidatIn einverstanden sind, in diesem Fall kann eine Reduktion der Frist bis auf 3 Arbeitstage erfolgen. Nähere Informationen erhalten Sie demnächst vom Vizerektorat für Lehre und Studierende.


Alle schriftlichen Fach- und Abschlussprüfungen sind weiterhin ausgesetzt bzw. bleiben die entsprechenden Termine abgesagt. Nicht betroffen sind Leistungsfeststellungen in einzelnen Lehrveranstaltungen, die von der jeweiligen Lehrveranstaltungsleitung separat festgelegt werden können. Wir wollen uns in diesem Zusammenhang bei den Lehrenden für die große Bereitschaft zum Angebot von Möglichkeiten zum Distance Learning für unsere Studierenden und die vielen innovativen Lösungskonzepte bedanken. Gleichzeitig gilt der Dank unseren Studierenden, die sich flexibel und verständnisvoll auf die neue Situation einlassen.


Gleichzeitig ersuchen wir auch alle LehrveranstaltungsleiterInnen dringend, die Planung darauf einzustellen, dass die momentanen Maßnahmen noch einige Zeit andauern können. Es ist daher von elementarem Interesse für die Studierenden, Wege zu suchen und anzubieten, die Erreichung der Lernziele trotzdem sicherzustellen und zu überprüfen. Eine Absage oder Verlegung von Bestandteilen kann nur in Ausnahmefällen eine Lösung sein, da dies neben weiter bestehender Unsicherheit die Gefahr einer Überlastung gegen Semesterende mit sich bringt.


6. Studierende im Einsatz für die Gesellschaft


Es ist geplant, Studierenden, die im Sommersemester 2020 durch die Ableistung eines Einsatz- oder Aufschubpräsenzdienstes oder eines außerordentlichen Zivildienstes durch mehr als zwei Monate am Studium gehindert waren, auf Antrag den Studienbeitrag zu erlassen. Sobald die entsprechende Regelung beschlossen ist, werden wir via Newsletter informieren.


Um die beeindruckenden freiwilligen Beiträge unserer Studierenden wie beispielsweise bei der bundesweiten Corona-Hotline 1450 in der momentanen Situation auch entsprechend abzubilden, haben wir bereits für solche Fälle die Möglichkeit geschaffen, bis zu 5 ECTS als freie Studienleistungen zu erhalten. Voraussetzungen sind eine ehrenamtliche Tätigkeit bei einer entsprechenden Organisation, die auch die geleisteten Zeiten bestätigen kann. Die bestehenden Regelungen zum Ehrenamt (Feuerwehr und Rettung) gelten selbstverständlich ebenfalls weiterhin.


7. Weiterführung der Gremienarbeit


Wir bitten alle MitarbeiterInnen die in Gremien oder Kommissionen tätig sind, dass Sie trotz der derzeitigen Einschränkungen ihre Arbeit via Rundlaufbeschlüsse oder unter zu Hilfenahme der Videokonferenzsoftware „Zoom“ weitestgehend fortführen. Nur so können wir sicherstellen, dass die notwendigen Beschlussfassungen oder die Berufungsverfahren gefasst bzw. fortgesetzt werden können. An dieser Stelle möchten wir uns auch ausdrücklich bei den Mitgliedern des Senats, allen voran bei dem Vorsitzenden Prof. Mössenböck und dem Senatsbüro, für die gute Zusammenarbeit bedanken.


8. JKU-Wissen im Kampf gegen Corona


Wir haben in der letzten Mitteilung dazu aufgerufen, mit wissenschaftlichen Leistungen der JKU zur Bewältigung der Corona-Krise beizutragen. Die Resonanz hat uns beeindruckt. Im Bereich der Biophysik und der Grundlagenmedizin wird gerade daran gearbeitet, PCR-Infrastruktur für Corona-Tests verfügbar zu machen. In der Medizin-Mathematik wird an Prognosemodellen geforscht, um die Folgen weiterer Maßnahmen bzw. der Lockerung von Maßnahmen beurteilen zu können. In den Materialwissenschaften wird der Einsatz von 3D-Druckern für notwendige Medizintechnikprodukte geprüft. Die Chemie hat sich umgehend bereit erklärt, Desinfektionsmittel herzustellen. Artificial Intelligence wurde im Bereich der Informatik eingesetzt, um 1 Milliarde Moleküle auf ihre Corona-Wirksamkeit zu untersuchen. Vielen Dank für diese Unterstützung im Kampf gegen das Corona-Virus.

Halten Sie durch und bleiben Sie gesund!

 

UPDATE 19. März

das ist jetzt schon unsere 10. Mitteilung in der Corona-Krise. Wir bitten einmal mehr um Ihre Aufmerksamkeit.

1. Danke!

Es ist wieder einmal hoch an der Zeit, Ihnen allen Danke zu sagen. Es ist einfach großartig, wie Sie die enormen Herausforderungen in der Lehre und beim Lernen, in der Forschung und der Verwaltung bewältigen. Die JKU ist gewiss ein Vorbild dafür, wie der Betrieb am Campus nach unten und der Betrieb von zu Hause aus hochgefahren wurde. Dazu kommen Ihre besonderen Aufgaben und auch Sorgen in der Familie und im Freundeskreis. Es ist beeindruckend, wie Sie all das meistern. Mit dieser Haltung und diesem Einsatz werden wir in dieser Krise auch länger durchhalten.

Ausdrücklich möchte ich mich bei all jenen bedanken, die unmittelbar am Campus die notwendige Infrastruktur und den unbedingt erforderlichen Betrieb aufrechterhalten. Das ist unter diesen Umständen eine außergewöhnliche Leistung. Nicht unerwähnt sollen hier auch unsere Medizin-Studierenden bleiben, die freiwillig bei der bundesweiten Corona-Hotline 1450 mithelfen. Und eine Persönlichkeit möchte ich auch namentlich erwähnen: Prim. Doz. Dr. Bernd Lamprecht, Vizestudiendekan unserer Med. Fakultät und Leiter der Lungenheilkunde im Kepler-Uniklinikum, unterstützt seit 14 Tagen den Krisenstab der JKU. Als führender Experte in OÖ hat er uns aber auch schon bei betroffenen JKUlern in unschätzbarer Weise geholfen. Vielen Dank!

2. Interne Kommunikation / Videokonferenzsoftware Zoom

Derzeit ist viel vom „Social Distancing“ die Rede. Wir möchten Sie dazu ermutigen, das „Social Distancing“ besser als „Physical Distancing“ zu verstehen. So wichtig die räumliche Distanz ist, so wichtig sind zugleich soziale Kontakte, ohne einander physisch zu treffen. Um Sie dabei bestmöglich zu unterstützen, stellt die Universitätsleitung ab sofort die Videokonferenzsoftware „Zoom“ für alle Studierenden und MitarbeiterInnen der JKU als Campus-Lizenz zur Verfügung. Informationen zur Aktivierung Ihres Zoom-Accounts und zur technischen Funktionsweise erhalten Sie separat in einem der kommenden Newsletter.

Nutzen Sie dieses und andere technische Werkzeuge, um sich regelmäßig im Team auszutauschen, Projektmeetings zu organisieren, sich virtuell für Morning Updates oder gemeinsame Kaffeepausen zu treffen, Lehrveranstaltungen durchzuführen oder um als Studierende Lern- und Diskussionsgruppen zu bilden.

Um auch von Seite der Universität die Kommunikation zu stärken, wird es in der kommenden Zeit Sondernewsletter für MitarbeiterInnen und Studierende in stärkerer Frequenz geben. Wir werden Sie intensiv informieren.

3. Betreuungsfreistellungen

Betreuungsfreistellungen für Kinder bis 14 Jahre wegen Schließung der Krabbelstuben, der Kindergärten oder der Schulen werden ebenso unbürokratisch verlängert, wie sie erstmals erteilt wurden. Wenden Sie sich mit einer kurzen elektronischen Nachricht an das Personalmanagement (unter Einbindung des Dienstvorgesetzten).

4. Weiterer Corona Fall an der JKU

Eine MMJus-Studentin wurde positiv auf das Corona-Virus getestet. Diese Studentin studiert ausschließlich von Wien aus und hatte im relevanten Zeitraum keinen Kontakt mit Angehörigen der JKU.

5. Konsequenzen bei schwerem Fehlverhalten von Studierenden

Unsere Studierenden leisten einen wichtigen Beitrag, die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Sie halten sich zum eigenen Schutz und zum Schutz der Mitmenschen an die allgemein gültigen Vorgaben Einige wenige verkennen aber immer noch den Ernst der Lage. So ist es noch gestern zu einer Studierendenparty gekommen, bei der mehr als 15 Studierende auf engem Raum gefeiert haben.

Ein derartiges Verhalten gefährdet Universitätsangehörige und auch Dritte. Daher wird die Universitätsleitung in diesem Fall und auch bei vergleichbaren Fällen in der Zukunft § 68 Abs 1 Z 8 Universitätsgesetzes anwenden. Nach dieser Bestimmung kann das Rektorat Studierende vom Studium ausschließen, wenn diese andere Personen dauerhaft oder schwerwiegend gefährden. Abgesehen davon wird die Universitätsleitung bei Austauschstudierenden auch die Heimatuniversität verständigen.

6. Aufruf für Beiträge zu Bewältigung der Corona-Krise

Bitte überlegen Sie auch, ob es Bereiche gibt, in denen Sie aktiv werden können: Gibt es wissenschaftliche Leistungen, die Sie im Kampf gegen Corona einbringen können? Könnte Ihr Bereich bei der Produktion von Desinfektionsmitteln helfen? Verfügen Sie über einsatzfähige 3D-Drucker oder PCR-Geräte, die rasch zur Verfügung gestellt werden können? Können JuristInnen Behörden in dieser schwierigen Situation unterstützen? Wenn Sie Möglichkeiten sehen, bitte melden Sie diese an: vizerektorat-forschung(at)jku.at

Danke für Ihren Einsatz und bleiben Sie gesund!

 

UPDATE 17. März

Die JKU wurde heute davon in Kenntnis gesetzt, dass ein russischer Student eines internationalen Studienprogramms nach seiner Rückkehr nach Russland positiv auf das Corona-Virus getestet wurde.

Das internationale Master-Studienprogramm mit dem Namen „TROIKA“ mit 26 Studierenden wird von der JKU gemeinsam mit den Universitäten Nizhny Novgorod (Russland) und Bergamo (Italien) ausgerichtet. Im Rahmen des Studienprogramms halten sich die Studierenden nacheinander in allen drei Staaten auf. Seit 9.1.2020 sind die Studierenden in Österreich. 

Die JKU Programmleitung hat die Studierenden wiederholt aufgefordert, nicht zu reisen. Wie nun Ermittlungen ergeben haben, ist ein italienischer Student zwischen 18. und 20.2.2020 zu einem Kurzbesuch in Bergamo gewesen und dann wieder nach Linz zurückgekehrt, um sich hier 14 Tage in freiwillige Quarantäne zu begeben. In dieser Zeit hat er keine Symptome gezeigt. Gerüchte über einen Kurzaufenthalt weiterer Studierender in Italien haben sich bisher nicht bestätigt. Allerdings haben die Studierenden des Programms heute eingeräumt, dass sie noch am Samstag in einem Linzer Studentenheim auf engem Raum eine Party gefeiert haben. Bereits ein weiterer Student dieser Gruppe klagt über hohes Fieber.

Die Universitätsleitung hat umgehend die Gesundheitsbehörden und das Wissenschaftsressort von diesem Sachverhalt informiert. Zugleich wurden auch die Studierenden selbst, das Studentenheim und die betroffenen Lehrenden von der Infektion des russischen Studenten in Kenntnis gesetzt, um die erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen.

Dieser Fall ist für uns einmal mehr Anlass, Sie alle dringend zu ersuchen, auf alle vermeidbaren sozialen Kontakte unbedingt zu verzichten. Wir alle tragen Verantwortung für unsere Gesundheit und vor allem die Gesundheit älterer und chronisch kranker Menschen.

 

UPDATE 15. März

Die Zahl der Corona-Infektionen nimmt in Oberösterreich extrem zu. Auch an der JKU liegen inzwischen zwei gemeldete Infektionen von Universitätsangehörigen vor.

  • In einem Fall (Abteilung ArbeitnehmerInnenschutz und Sicherheit) haben wir bereits auf den ersten Verdacht (keine Symptome, nur Kontakt mit einer infizierten Person) vor mehr als einer Woche reagiert und alle MitarbeiterInnen der Abteilung angehalten, 14 Tage zu Hause zu bleiben. Die anderen MitarbeiterInnen der Abteilung zeigen bisher keine Symptome und wurden daher bisher nicht getestet.
  • Im anderen Fall ist ein Studierender des MMJus-Studiums (Fernstudium) betroffen. Nach den vorliegenden Informationen hatte er, seit er infektiös ist, keinen Kontakt mit Universitätsangehörigen.

Wir bitten jene MitarbeiterInnen und Studierende, bei denen eine Infektion festgestellt wurde oder der Verdacht einer Infektion besteht, uns unter 0732 2468-1450 zu informieren, damit wir notwendige Maßnahmen zum Schutz von KollegInnen unverzüglich setzen können.

Die Bundesregierung hat heute die bisher angeordneten Maßnahmen noch einmal verschärft. Demnach hat jedenfalls die kommende Woche jeder zu Hause zu bleiben und soll seine Arbeit möglichst von zu Hause aus verrichten. Es gilt ein Versammlungsverbot. Nur bei Vorliegen einer der folgenden Gründe kommt ein Verlassen der Wohnung in Betracht:

  • Berufsarbeit, die nicht aufschiebbar ist.
  • Dringend notwendige Besorgungen, wie Lebensmittel.
  • Anderen Menschen zu helfen, weil sie es selbst nicht können.

Ausgehend davon werden alle MitarbeiterInnen der JKU bis auf Weiteres angehalten, ausschließlich von zu Hause aus zu arbeiten. Jene MitarbeiterInnen, die ihre Tätigkeit zur Aufrechterhaltung des notwendigen Minimalbetriebs am Campus verrichten müssen, sind bereits von der Leitung der jeweiligen Organisationseinheit informiert. Alle anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verrichten ihren Dienst von zu Hause aus.

Wir weisen in diesem Zusammenhang nochmals darauf hin, dass der/die Mitarbeiter/in während der Dienstzeit telefonisch erreichbar sein und zugleich sicherstellen muss, dass die Anwesenheit am Dienstort innerhalb von 2 Stunden gewährleistet ist. Wir ersuchen daher alle MitarbeiterInnen, der Leitung der Organisationseinheit auf elektronischem Weg jene Telefonnummer bekanntzugeben, zu der er/sie zu Hause während der Dienstzeit erreichbar ist.

Abgesehen von der Möglichkeit zur Telearbeit werden für MitarbeiterInnen mit Betreuungspflichten Betreuungsfreistellungen für Kinder bis 14 Jahre unbürokratisch erteilt. Betroffene MitarbeiterInnen sind gebeten, sich mit einer kurzen elektronischen Nachricht an das Personalmanagement (unter Einbindung des Dienstvorgesetzten) zu wenden.

Für Fragen steht Ihnen weiterhin die JKU-Telefonnummer 0732 2468-1450 von 08:00 bis 18:00 Uhr zur Verfügung. Wie bisher sind wir selbstverständlich auch erreichbar unter rektor(at)jku.at.

Bitte halten Sie sich strikt an die Empfehlung der Bundesregierung und reduzieren Sie die sozialen Kontakte so gut wie möglich.

Danke für Ihre Mithilfe und Ihr Verantwortungsbewusstsein!

Infos für Präsenz-Studierende des Diplomstudiums Rechtswissenschaften und für Studierende des Bachelorstudiums Wirtschaftsrecht finden Sie hier, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster.

 

UPDATE 12. März / II.

 

Angesichts der exponentiellen Ausbreitung des Coronavirus in Österreich ist es notwendig, den Betrieb an der JKU weiter einzuschränken und zusätzliche Maßnahmen zu setzen:

Der persönliche Parteienverkehr für Studierende (Schalterbetrieb im Zulassungsservice, Prüfungs-und Anerkennungsservice, Auslandsbüro, Studierendeninfo- und –Beratungsservice etc.) wird bis auf Weiteres ausgesetzt. Es wird aber sichergestellt, dass Anbringen (z.B. Zulassungsanträge, Anrechnungsanträge) auf andere Weise eingebracht werden können. Informationen dazu finden Sie demnächst auf der Homepage unter https://www.jku.at/studium/studieninteressierte/service-info-beratung/, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster.

Ab Montag, den 16. März 2020, sind die Gebäude der JKU bis auf Weiteres in einer Weise gesperrt, wie dies sonst am Sonntag üblich ist. Zugang zu den Räumlichkeiten (Büros, Labore, Werkstätten etc.) haben nur die jeweils berechtigten MitarbeiterInnen mit Zutrittskarte und Schlüssel. MitarbeiterInnen sind gebeten, noch diese Woche sicherzustellen, dass ihre Zutrittskarte funktionsfähig ist.

Die für Labore, Werkstätten udgl verantwortlichen MitarbeiterInnen werden ersucht, die Systeme geordnet auf das mögliche Mindestmaß herunterzufahren und einen allenfalls notwendigen Journaldienst sicherzustellen. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Vizerektorat für Forschung.

Zur Gewährung von Telearbeit verweisen wir auf die 6. Mitteilung des Rektors. In diesem Zusammenhang gilt angesichts der besonderen Lage:

• Es sind alle Leitungen von Organisationseinheiten angehalten, Telearbeit anzuordnen, wenn die in der 6. Mitteilung des Rektors genannten Kriterien erfüllt sind.
• Das Rektorat wird mit den Dekanaten und im Bereich der allgemeinen Verwaltung mit der Leitung der Organisationseinheiten kurzfristig Abstimmungsgespräche führen, damit Telearbeit in weitem Umfang umgesetzt wird.

Abgesehen von der Möglichkeit zur Telearbeit werden für MitarbeiterInnen mit Betreuungspflichten Betreuungsfreistellungen für Kinder bis 14 Jahre wegen Schließung der Krabbelstuben, der Kindergärten oder der Schulen unbürokratisch erteilt. Betroffene MitarbeiterInnen sind gebeten, sich mit einer kurzen elektronischen Nachricht an das Personalmanagement (unter Einbindung des Dienstvorgesetzten) zu wenden.

Bei Fragen können Sie sich weiterhin gerne an die JKU-Telefonnummer (0732 2468 - 1450) wenden.

Angesichts des Ernsts der Lage müssen wir Sie abermals dringend ersuchen, auch im privaten Bereich die sozialen Kontakte auf ein absolutes Mindestmaß zu beschränken. Es wird enormer Kraftanstrengungen von uns allen bedürfen, das rapide Ansteigen der Infektionen einzudämmen (siehe untenstehende Grafik). Unabhängig davon werden die nächsten Tage und Wochen für die gesamte Gesellschaft eine enorme Herausforderung. Ich bitte Sie von Herzen, als Vertreterinnen und Vertreter der JKU ein besonderes Vorbild zu sein, was Ihr Verantwortungsgefühl und Ihre Solidarität betrifft.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien alles Gute in dieser besonderen Zeit.

 

UPDATE 12. März / I.

Wir dürfen Sie über folgende Maßnahmen informieren:

Für Prüfungen gilt bis 3. April 2020:

  • Wie die Beurteilung einzelner Lehrveranstaltungen erfolgt, wird von der jeweiligen Lehrveranstaltungsleitung auf Basis einer Empfehlung des Vizerektors für Lehre und Studierende festgelegt. Die rechtliche Grundlage dafür (Satzungsänderung) wird zeitnahe geschaffen.
  • Schriftliche und mündliche Fach- und Abschlussprüfungen sind bis 3. April 2020 ausgesetzt. Die Einhaltung der erforderlichen hygienischen Bedingungen kann jedenfalls vorerst für schriftliche Prüfungen und die (von Gesetzes wegen öffentlich abzuhaltenden) mündlichen Prüfungen nicht sichergestellt werden.
  • Die derzeit vorgesehenen Maßnahmen gelten nach der Vorgabe des BMBWF bis 3. April 2020. Danach erfolgen Prüfungen wieder im Regelbetrieb, soweit dann nicht neue Maßnahmen erlassen werden. Je nach Lage können dann gegebenenfalls alternative Prüfungsmodalitäten unter der Sicherstellung der erforderlichen hygienischen Bedingungen für Studierende und MitarbeiterInnen entwickelt werden. In jedem Fall streben wir ein ausreichendes Angebot an Prüfungsmöglichkeiten im Rahmen des Sommersemesters 2020 an.

Die für den 1. und 2. April 2020 vorgesehenen Sponsionen sind abgesagt.

Wir haben am 11. März die LeiterInnen der Organisationseinheiten informiert, dass MitarbeiterInnen bis auf Weiteres unter folgenden Voraussetzungen Telearbeit gewährt werden kann.

  • Die jeweilige Tätigkeit muss für Telearbeit geeignet sein.
  • Der reibungslose Betriebsablauf darf durch die genehmigte Telearbeit nicht beeinträchtigt werden.
  • Voraussetzung für Telearbeit ist, dass die Arbeitsmittel, über die der/die MitarbeiterIn verfügt, eine Erbringung der Arbeitsleistung außerhalb der JKU möglich machen. Zusätzliche technische Infrastruktur bzw. weitere Arbeitsmittel können nicht ausgegeben werden.
  • Der/die MitarbeiterIn muss während der Dienstzeit telefonisch erreichbar sein und zugleich sicherstellen, dass die Anwesenheit am Dienstort innerhalb von 2 Stunden gewährleistet ist.

Für Dienstreisen, die den Zeitraum bis 3. April 2020 betreffen, gilt folgende Regelung:

  • Es werden keine Genehmigungen für Auslandsdienstreisen erteilt. Bereits erteilte Genehmigungen sind zurückzuziehen.
  • Genehmigungen für Dienstreisen in Österreich sind nur zu erteilen, wenn sie zur Aufrechterhaltung des Betriebs notwendig sind. Es wird für diesen Fall die Verwendung des eigenen PKW empfohlen, das amtliche Kilometergeld wird erstattet.
  • Bereits erteilte Genehmigungen sind zurückzuziehen, soweit sie nicht der Aufrechterhaltung des Betriebs dienen.

Wir raten MitarbeiterInnen der JKU dringend davon ab, selbst in ihrer Freizeit oder in ihrem Urlaub Reisen ins Ausland vorzunehmen. Reisen in Krisengebiete können sogar dienstrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Auch bei einem Aufenthalt in Österreich empfehlen wir, soziale Kontakte so weit wie möglich zu vermeiden. Diese Empfehlung gilt auch für Studierende.

Wir haben bereits wiederholt gebeten, auch am Arbeitsplatz soziale Kontakte möglichst einzuschränken. Es erscheint daher auch zweckmäßig, Besprechungen mit einem Teilnehmerkreis von mehreren Personen tunlichst zu vermeiden.

Auch die Hygiene am jeweiligen Arbeitsplatz ist uns ein besonderes Anliegen. Das Operations Management hat alle am Campus tätigen Reinigungsunternehmen angewiesen, verstärkt und besonders sorgfältig zu reinigen und neuralgische Stellen (insbesondere Türklinken) zu desinfizieren. Zudem haben die Reinigungsfirmen versichert, dass sie ihr Personal über das richtige Hygiene-Verhalten (mehrsprachig) informiert haben.

Wir ersuchen dringend, die am Campus aufgestellten Desinfektionsspender nur zur Händedesinfektion an Ort und Stelle zu nutzen. Sie sind nicht für den häuslichen Bedarf gedacht.

Bei Fragen können Sie sich weiterhin gerne an die JKU-Telefonnummer (0732 2468)-1450 wenden.

Danke für Ihr Verständnis, Ihre Umsicht und Ihre Unterstützung!

 

UPDATE 10. März 2020

Zum Schutz der MitarbeiterInnen und der Studierenden und um zu einer Reduktion der weiteren Verbreitung einer SARS CoV-2 Infektion bestmöglich beizutragen, hat die Johannes Kepler Universität Linz folgende Maßnahmen beschlossen:

An der Johannes Kepler Universität Linz werden ab 11.3.2020 in allen Studien und Lehrgängen keine Lehrveranstaltungen und Prüfungen mit physischer Präsenz abgehalten. Wo dies möglich ist, wird auf Home- und E-Learning umgestellt. Wo dies nicht möglich ist, wird der Lehr- und Prüfungsbetrieb bis auf Weiteres ausgesetzt. Zudem ersuchen wir Studierende, Einrichtungen der JKU (Labore, Bibliothek, Lernzonen, Prüfungs- und Anerkennungsservice, Zulassungsservice, Mensa etc.) bis auf Weiteres nicht aufzusuchen. Die Lesesäle der Bibliothek werden bis auf Weiteres geschlossen. Nötige Kontaktaufnahmen führen Sie bitte telefonisch oder per Mail durch.

Eine detaillierte Information an alle Lehrenden wird durch das Vizerektorat für Lehre und Studierende in einer gesonderten E-Mail erfolgen. Die LehrveranstaltungsleiterInnen werden die Studierenden zum Vorgehen bezüglich einzelner Lehrveranstaltungen und Prüfungen in einem weiteren Schritt informieren.

Es wird versucht, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten mit größtmöglicher Kulanz vorzugehen, um soweit wie möglich negative Auswirkungen auf Studienverlauf oder Studienzeit zu vermeiden. Bei Lehrveranstaltungen für JKU Studierende, die an anderen Institutionen (zB an der MedUni Graz) abgehalten werden, sind in jedem Fall die dort gültigen Regelungen zu beachten.

Der Kursbetrieb am Universitätssportinstitut wird ab 11.03.2020 bis auf Weiteres ausgesetzt.

Der sonstige Universitätsbetrieb ist, von dieser auf die Lehre abzielenden Maßnahme, nicht betroffen. Der Dienstbetrieb an der JKU muss unbedingt aufrecht erhalten werden. Nur unter dieser Prämisse kann die JKU ihren MitarbeiterInnen Heimarbeit ermöglichen. Die diesbezügliche Entscheidung trifft der/die jeweilige Leiter/Leiterin der Organisationseinheit nach einer entsprechenden Information durch das Rektorat. Bis dahin läuft der Dienstbetrieb uneingeschränkt.

Wir ersuchen die JKU-MitarbeiterInnen dringend, soziale Kontakte (z.B. Aufenthaltsräume, Bibliothek, Mensa etc.) und Sitzungen soweit wie möglich einzuschränken. Nützen Sie die technischen Kommunikationsmöglichkeiten wie z.B. Telefon- und Videokonferenzen. Folgerichtig finden an der JKU bis auf Weiteres keine Kongresse, Tagungen und sonstige öffentliche Veranstaltungen statt.

Wir möchten Sie auch darüber informieren, dass eine große Gefahr von Übertragungen im privaten Bereich besteht und legen Ihnen nahe, private Veranstaltungen und Feste zu meiden.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die JKU-Telefonnummer (0732 2468)-1450. Sie werden danach Ihrem Anliegen gemäß zielgerichtet an die zuständige Stelle weitergeleitet.

 

UPDATE 9. März 2020

Der Studienbetrieb der JKU läuft ohne Einschränkungen. Alle Lehrveranstaltungen finden wie geplant statt.

Wenn Sie allerdings akute Symptome einer Infektion (plötzliches Auftreten von mindestens einem der folgenden Symptome: Husten, Fieber, Kurzatmigkeit) haben UND in den 14 Tagen vor Auftreten der Symptome

  • engen Kontakt mit einem bestätigten oder wahrscheinlichen Fall

  • oder einen Aufenthalt in einer Region, in der von anhaltender Übertragung von SARS-CoV-2 ausgegangen werden muss hatten,

kommen Sie NICHT an die JKU.

Kontaktieren Sie in diesem Fall die Gesundheitsberatung unter der Telefonnummer 1450 (rund um die Uhr erreichbar) und informieren Sie die Universitätsleitung unter rektor(at)jku.at, damit die notwendigen Maßnahmen eingeleitet werden können.

Um besondere Umsicht bitten wir all jene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Studierende, die innerhalb der letzten 14 Tage aus Ländern nach Österreich zurückgekehrt bzw. gekommen sind, für die das Außenministerium aktuelle Reisewarnungen ausgesprochen hat.

Wenn es aus den genannten Gründen zu einer Abwesenheit bei Lehrveranstaltungen mit Anwesenheitspflicht kommt, wird von Seiten der Universität mit äußerster Kulanz vorgegangen.

Allgemeine Fragen zum Coronavirus (Symptome, Vorgehen, häufiges Vorkommen und Vorbeugung) werden auf der Website der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES) beantwortet: https://www.ages.at/themen/krankheitserreger/coronavirus/# , öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster

Dienstreisen in Risikogebiete werden derzeit nicht genehmigt. Wir bitten Sie die Reisewarnungen des Außenministeriums zu beachten: https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reisewarnungen/, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster

Wenn Kolleginnen und Kollegen derzeit zur Begrüßung das Händeschütteln vermeiden, ersuchen wir Sie, dafür Verständnis zu haben.