Praxis-Planspiel Jus: Alarm Wölfe!
 

Auch im Sommersemester 2019 erhielten Studierende im Rahmen des „Moot Court Verwaltungsgerichts“ Einblicke in die Praxis.

Unter der Leitung von Hon.-Prof. Dr. Johannes Fischer (Präsident des Landesverwaltungsgerichts Oberösterreich) sowie von Vizerektor Prof. Janko und von Prof. Leeb (beide Institut für Staatsrecht und Politische Wissenschaften) wird alljährlich ein verwaltungsgerichtliches Verfahren von der Einbringung der Beschwerde über den Vorlageschriftsatz der belangten Behörde und Schriftsätze allfälliger weiterer Parteien bis zum Erkenntnis des Verwaltungsgerichts nachgespielt. Teams aus bis zu drei Personen schlüpfen in die Rolle von Partei(en), belangter Behörde und Richtersenat.

Der diesjährige Moot Court widmete sich einem aktuell auch medial sehr präsenten Thema, dem Wolf. Es ging um eine Beschwerde gegen eine behördliche Entscheidung, mit der Vergrämungsmaßnahmen gegen Wölfe bewilligt wurden.

Neben der Erstellung der Schriftsätze bildet die mündliche Verhandlung stets einen Höhepunkt der Lehrveranstaltung. Dabei konnten die zehn Teilnehmerinnen und Teilnehmer auch in diesem Jahr wieder in authentischen Räumlichkeiten des Landesverwaltungsgerichts Oberösterreich ihr Verhandlungsgeschick schulen und unter Beweis stellen. Besonders erfreulich war, dass der bereits im letzten Jahr aufgetretene Amtssachverständige auch heuer wieder bereit war, seine Expertise zur Verfügung zu stellen. Dadurch war es den Teilnehmerinnen und Teilnehmern möglich, auf der Grundlage von fachlich fundierten Informationen zur Natur des Wolfs zu verhandeln. Im Anschluss an die Verhandlung erhielten die Studierenden Rückmeldungen von den Lehrveranstaltungsleitern und einer Richterin des Landesverwaltungsgerichts Oberösterreich.

Das Team Verwaltungsgericht hat nun bis Anfang August Zeit, zu entscheiden, ob die Bewilligung der Vergrämungsmaßnahmen gegen Wölfe bestätigt wird oder nicht.

Im Anschluss haben die Studierenden auch noch die Möglichkeit, die Lehrveranstaltung in eine Diplomarbeit münden zu lassen. Dafür bedarf es zusätzlich der wissenschaftlichen Bearbeitung einer Fragestellung („Legal Opinion“) in thematischem Zusammenhang mit dem Moot Court.