Seminar „Aktuelle Probleme des Strafprozessrechts“

Theorie und Praxis vereint: Studierende durften ihre Arbeiten zum Strafprozessrecht vortragen.

Seminar „Aktuelle Probleme des Strafprozessrechts“
Seminar „Aktuelle Probleme des Strafprozessrechts“

Unter dem Motto „Zurück an den Campus“ haben im Juni 2021 die Studierenden des Diplomand*innenseminars im Fach Strafrecht die Ergebnisse ihrer Arbeiten präsentiert. Die Lehrveranstaltung stand in diesem Semester unter dem Titel „Aktuelle Probleme des Strafprozessrechts“ und sollte Wissenschaft und Praxis vernetzen. Es wurde von Univ.-Prof. Dr. Alois Birklbauer und Rechtsanwalt Dr. Norbert Wess (Wien) geleitet. Die Themen reichten von der (möglichen) Reformbedürftigkeit der Verfahrenshilfe über die Informationsweitergabe von Gerichtsverhandlungen via Newsticker bis zu parallel geführten Ermittlungen in Strafverfahren sowie parlamentarischen Untersuchungsausschüssen.

Das Konzept der Lehrveranstaltung besteht darin, dass die Studierenden zu Beginn des Semesters ein Thema wählen. Nach einigen Wochen stellen sie ihr Konzept den Kolleg*innen und den LV-Leitern vor, damit sie von ihnen weiterführende Anregungen erhalten. In weiterer Folge wird das Thema inhaltlich bearbeitet mit der Präsentation der zentralen Ergebnisse vor Beginn der Sommerferien. Über den Sommer haben die Studierenden dann noch Zeit, die Diplomarbeit zu finalisieren und einzureichen. Durch dieses Konzept soll sichergestellt werden, dass die Diplomarbeit samt dazugehörigem Seminar in einem Semester absolviert werden.

Das Engagement der Studierenden bei ihren Präsentationen war beeindruckend. Sie haben die Vorgabe, in maximal 15 Minuten ihre Ergebnisse auf den Punkt zu bringen, gut bewerkstelligt und meist auch sehr ansprechend vorgetragen. Auch dies ist in die Beurteilung des Seminarerfolgs eingeflossen. Um anderen Studierenden die Möglichkeit zu geben, an den Präsentationen teilzunehmen und den Campus zu beleben, waren diese öffentlich, wenngleich sich der Zustrom in (sehr engen) Grenzen hielt.

Die Vernetzung von Wissenschaft und Praxis hat nicht zuletzt durch das große Engagement von Dr. Wess ausgezeichnet funktioniert. Er schaffte es sowohl in der Betreuung, als auch durch seine Einwürfe bei den Präsentationen den Studierenden Begeisterung für das Straf(prozess)recht zu vermitteln. Die Rückmeldungen der Teilnehmer*innen waren sehr positiv, sodass eine Fortsetzung dieser Kooperation angedacht ist.