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Rechtswissenschaftliche Fakultät
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Bescheiderlassung in Zeiten der Pandemie.

Projektleitung:

  • Univ.-Ass. Mag. Michael Denk
    Institut für Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre, Abteilung Technikrecht
    LIT Law Lab
  • Univ.-Ass.in Mag.a Selina Löschl
    Institut für Staatsrecht und Politische Wissenschaften, Abteilung für Prozessrecht und Grundrechtsschutz

Beitragsprojekt zur Zulässigkeit einer telefonischen Bescheiderlassung nach § 46 EpidemieG.

„Nach der höchstgerichtlichen Judikatur ist eine mündliche Bescheiderlassung „via Telefon“ unzulässig. Zum Zwecke der Absonderung jener, die der Infektion von SARS-CoV-2 verdächtig sind, erließ der Gesetzgeber in § 46 EpidemieG die Möglichkeit telefonisch Bescheide zu erlassen, was jedoch in gewissen Konstellationen Fragen aufwirft.“