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Die Praxis der bedingten Entlassung aus der lebenslangen Freiheitsstrafe.

Projektleitung:

  • Univ.-Prof. Dr. Alois Birklbauer
    Institut für Strafrechtswissenschaften
  • Assoz. Univ.-Prof. Dr. Helmut Hirtenlehner
    Zentrum für Kriminologie
  • Kooperationspartnerin:
    Assoc. Prof.in Dr.in Doris Schartmüller, California State University, Chico

Zielsetzung dieser Rechtstatsachenforschung ist es, die Praxis der Entlassung aus einer lebenslangen Freiheitsstrafe in Österreich zu untersuchen. Das Erkenntnisinteresse richtet sich dabei auf die tatsächliche Dauer einer lebenslangen Freiheitsstrafe, auf die Häufigkeit vollzugsgerichtlicher Entscheidungen über eine bedingte Entlassung aus einer solchen Strafe, auf die positiven und negativen Resultate dieser Entscheidungsverfahren, auf die Ursachen einer positiven oder negativen Entlassungsentscheidung sowie auf die Begründungen der Befürwortung oder Ablehnung einer bedingten Entlassung.

Empirisch ist die Untersuchung als Gerichtsaktenanalyse angelegt. Alle zwischen 1.1.2000 und 31.12.2018 an den Vollzugsgerichten Krems, Graz und Steyr getroffenen Entscheidungen über die bedingte Entlassung aus einer lebenslangen Freiheitsstrafe werden erhoben. Damit sind Insassen der Strafvollzugsanstalten Stein, Graz-Karlau und Garsten und damit das Gros der eine lebenslange Freiheitsstrafe verbüßenden Gefangenen erfasst. Dieser Zeitraum eignet sich auch, um die Wirkung der gesetzlichen Reform der bedingten Entlassung des Jahres 2008 in die Analyse aufnehmen zu können.

„Life is Life – Wie sehr trifft das auf die lebenslange Freiheitsstrafe in Österreich zu?“
Univ.-Prof. Dr. Alois Birklbauer/Assoz. Univ.-Prof. Dr. Helmut Hirtenlehner