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Gesellschaftsinterne Streitigkeiten und ihre Bewältigung im Zivilprozess.

Projektleitung:

  • Univ.-Prof.in Dr.in Eveline Artmann
    Institut für Unternehmensrecht
  • Univ.-Ass.in Mag.a Julia Wagner
    Institut für Unternehmensrecht

Während der Zivilprozess grundsätzlich als Zweiparteienprozess konzipiert ist, bestehen in einer Gesellschaft vielfältige, in unterschiedlicher Weise voneinander abhängige Rechtsbeziehungen. Neben die Gesellschafter treten (in der Mehrzahl der Fälle) die Gesellschaft selbst als eigenständiger Rechtsträger und deren Organmitglieder, sodass die Frage, wem die Rolle als Prozesspartei zukommt, keineswegs immer eindeutig zu beantworten ist. Die gesetzlichen Regelungen sind höchst unterschiedlich. So ist etwa die Beschlussmängelklage im Kapitalgesellschaftsrecht gegen die AG bzw GmbH zu richten, während der Rechtsstreit im Personengesellschaftsrecht zwischen den Gesellschaftern auszutragen ist. Ob dies nur Folge der mangelnden Rechtskrafterstreckung im Personengesellschaftsrecht ist bzw die abweichenden Regelungen im Kapitalgesellschaftsrecht nur der Prozessökonomie und Praktikabilität geschuldet sind oder ob sich dahinter eine Abbildung der materiellen Rechtsverhältnisse verbirgt, ist Gegenstand des vorliegenden Forschungsprojektes.

„Der Frage nach der ‚richtigen‘ Prozesspartei resultiert aus dem Spannungsverhältnis zwischen der Konzeption des Zivilprozesses als Zweiparteienprozess und der Mehrzahl der Akteure im Gesellschaftsrecht. Damit eng verbunden ist auch die Frage nach der Tragung der Prozesskosten und dem Zugang zum Recht.“
Univ.-Prof.in Dr.in Eveline Artmann