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Glaubwürdigkeitsbegutachtung im Strafverfahren.

Projektleitung:

  • Univ.-Ass.in Mag.a Sophie Sackl
    Institut für Strafrechtswissenschaften, Abteilung für Strafrecht und Rechtspsychologie

Zeugenaussagen stellen die Strafjustiz vor große Herausforderungen. Als zugleich unsicherstes und dennoch relevantestes Beweismittel vereint die Zeugenaussage Fehlerquelle und unverzichtbares Beweismittel in einem. Das Dissertationsprojekt beschäftigt sich grundlegend mit den Fehlerquellen des Zeugenbeweises im Strafverfahren und stellt unter dem Gesichtspunkt der Glaubwürdigkeitsprüfung den Grundsatz der freien Beweiswürdigung auf den Prüfstand. Neben einer Analyse des status quo des Zeugenbeweises im Strafprozess sowie von dessen Relevanz in der österreichischen Rechtspraxis befasst sich die Arbeit mit jenen Problemen, die sich in einem modernen Strafverfahren unweigerlich im Zusammenhang von Zeugenaussagen offenbaren. Die Arbeit konzentriert sich auf strafprozessuale Fragen und bemüht sich gleichzeitig um die Rezeption aussagepsychologischer Erkenntnisse, insbesondere der Glaubhaftigkeitsbegutachtung für den juristischen Bereich. Auf Basis einer Bestandsaufnahme der Verfahrensrealität von Aufnahme und Bewertung von Zeugenaussagen wird eine Gefährdung der elementarsten Grundsätze des Strafverfahrens wie des Grundsatzes der freien Beweiswürdigung und des in dubio pro reo Grundsatzes aufgezeigt, was die Verfahrensgerechtigkeit in Frage stellt.

„Die Glaubwürdigkeitsbegutachtung sowie die Erkenntnisse der Aussagepsychologie bieten bis dato nicht ausreichend ausgeschöpfte Potentiale, die für den österreichischen Strafprozess nutzbar gemacht werden sollten.“
Univ.-Ass.in Mag.a Sophie Sackl