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Strafrechtliche Verfahren zur Aufklärung von NS Euthanasie-Programmen im Rahmen der österreichischen Volksgerichtsbarkeit.

Projektleitung:

  • Dr. Siegmar Lengauer
    Institut für Strafrechtswissenschaften, Abteilung Grundlagen und Wirtschaftsstrafrecht

Der Sammelbegriff „Euthanasieprozesse“ umfasst die justizielle Auseinandersetzung mit NS Euthanasie-Programmen im Rahmen der österreichischen Volksgerichtsbarkeit zwischen 1945 und 1955. In Anbetracht der systematischen Ermordung von tausenden Menschen in Heil- und Pflegeanstalten durch das NS Regime, haben diese Prozesse zu verhältnismäßig wenigen Verurteilungen geführt. Aus historischer Sicht sind die damaligen Verfahren gut dokumentiert: Es sind zahlreiche Vernehmungsprotokolle und Schriftstücke zu unterschiedliche Verfahrens­entscheidungen erhalten. Eine strafrechtswissenschaftliche Untersuchung der prozessualen Rechts- und Entscheidungsgrundlagen kann darauf zurückgreifen und dadurch einen wertvollen Beitrag zur historischen Beschäftigung mit den NS Euthanasie-Programmen in Österreich leisten. Dazu wurde an der JKU ein Diplomarbeitsprojekt gestartet, an dem sechs Studierende teilnehmen. Der Fokus liegt auf dem Verfahrenskomplex rund um die Heil- und Pflegeanstalt Hartheim/Niedernhart. Mit Blick auf entscheidende Verfahrensabschnitte wurden sechs Themen konkretisiert, die in eigenständigen Arbeiten behandelt werden. In ihrer Auseinandersetzung mit dieser sensiblen Materie werden die Studierenden von Expert*innen der zentralen Forschungsstelle Nachkriegsjustiz, der Dokumentationsstelle Hartheim und des Oberösterreichischen Landesarchivs unterstützt. Die Arbeiten sollen im Frühjahr 2022 finalisiert und danach in einem Sammelband veröffentlicht werden.

„Wir wollen untersuchen, ob die damalige Verfahrensordnung ein tragfähiges Fundament für die Aufarbeitung eines derartigen Exzesses im Namen der Sozialhygiene bot.“
Dr. Siegmar Lengauer
Dr. Siegmar Lengauer