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Rechtswissenschaftliche Fakultät
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Vorgaben und Rahmenbedingungen innergerichtlicher Entscheidungsfindung.

Projektleitung:

  • Ass.‑Prof. Dr. Markus Vašek
    Institut für Staatsrecht und Politische Wissenschaften

Die rechtswissenschaftliche Forschung konzentriert sich in Zusammenhang mit verfahrensrechtlichen Fragen vornehmlich auf die rechtliche Ausgestaltung der Interaktion zwischen den an einem bestimmten Verfahren teilnehmenden Parteien mit dem zuständigen Gericht. Mein Projekt soll diese Forschungen ergänzen: In den Blick genommen wird das entscheidende gerichtliche Organ selbst sowie jene Vorgaben und Rahmenbedingungen, die für die Entscheidungsfindung im innergerichtlichen Bereich relevant sind. Es geht um die Frage, wie eine Richterin/ein Richter oder ein richterliches Kollegium – auch jenseits der im Vordergrund stehenden Gesetzesbindung und Subsumtion – letztlich zu ihrer/seiner Entscheidung kommt.

In einem ersten Schritt werden die rechtlichen Vorgaben beleuchtet: In welcher Form zeichnen Gesetze oder andere Rechtsquellen (auch innergerichtliche Vorschriften) die Entscheidungsfindung vor (zB Rechtsfindung in richterlichen Kollegialorganen und deren rechtliche Ausgestaltung)?

In einem zweiten Schritt werden die faktischen Rahmenbedingungen in den Blick genommen: Welcher (Auskunfts-)Mittel bedient sich ein gerichtliches Organ bei seiner Entscheidungsfindung bzw welche dieser Mittel stehen tatsächlich zur Verfügung (zB Zugang zu und die faktische Verwendung von Rechtserkenntnisquellen jenseits der gesetzlichen Vorschriften)?

In einem dritten Schritt stehen informelle Mechanismen im Mittelpunkt: Inwieweit trägt der fachliche Austausch einer Richterin/eines Richters mit Kolleginnen/Kollegen oder auch sonstigen Personen zur konkreten Lösung eins zu entscheidenden Falles bei (zB Gesprächsgruppen innerhalb oder außerhalb eines Gerichtes)?

Das Forschungsinteresse umfasst alle Gerichtszweige, wobei auf Grund meiner fachlichen Ausrichtung ein Fokus auf die Gerichtsbarkeit des öffentlichen Rechts nahe liegt. Das Projekt fügt sich damit in die umfassenden Forschungen und Kooperationen des Fachbereiches Öffentliches Recht an der JKU in Zusammenhang mit der Verwaltungsgerichtsbarkeit ein.

„Verfahrensgerechtigkeit umfasst nicht ausschließlich die Interaktion zwischen den Prozessparteien, sondern setzt sich im innergerichtlichen Betrieb fort.“
Ass.‑Prof. Dr. Markus Vašek