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Moot Court Verwaltungsgericht: Übung für die Praxis

Auch der heurige Moot Court betraf das Thema COVID-19. Studierende konnten mit Expert*innen des Landesverwaltungsgerichts einen Verstoß gegen Lockdown-Bestimmungen bearbeiten.

Studierende beim Moot Court 2020.
Studierende beim Moot Court 2020.

Nachdem der – traditionsgemäß für das Sommersemester geplante – „Moot Court Verwaltungsgericht“ heuer pandemiebedingt verschoben werden musste, hatten interessierte Studierende dieses Mal im Wintersemester die Möglichkeit, durch die Teilnahme an dieser in Kooperation mit dem Landesverwaltungsgericht Oberösterreich abgehaltenen Lehrveranstaltung einen vertieften Einblick in die Praxis zu bekommen.

Unter der Leitung von Hon.-Prof. Dr. Johannes Fischer (Präsident des Landesverwaltungsgerichts Oberösterreich) sowie von Vizedekan Prof. Janko und von Prof. Leeb (beide Institut für Staatsrecht und Politische Wissenschaften) wird alljährlich ein verwaltungsgerichtliches Verfahren von der Einbringung der Beschwerde über den Vorlageschriftsatz der belangten Behörde und Schriftsätze allfälliger weiterer Parteien bis zum Erkenntnis des Verwaltungsgerichts nachgespielt. Teams aus bis zu drei Personen schlüpfen in die Rolle von Partei(en), belangter Behörde und Richtersenat.

Der diesjährige Moot Court betraf das aktuell alles überschattende Thema COVID-19. In concreto ging es um eine Beschwerde gegen einen Strafbescheid wegen Verstoßes gegen das im Lockdown geltende Betretungsverbot für Dienstleistungsbetriebe. Neben der Erstellung der Schriftsätze bildet die mündliche Verhandlung stets einen Höhepunkt der Lehrveranstaltung. Dabei konnten die neun Teilnehmer*innen auch in diesem Jahr wieder in authentischen Räumlichkeiten des Landesverwaltungsgerichts Oberösterreich ihr Verhandlungsgeschick schulen und unter Beweis stellen. Im Anschluss an die Verhandlung erhielten die Studierenden Rückmeldungen von den Lehrveranstaltungsleiter*innen.

Das Team Verwaltungsgericht hat nun bis Anfang Jänner Zeit, zu entscheiden, ob die Beschwerde abgewiesen oder die Strafe aufgehoben oder zumindest reduziert wird.

Im Anschluss haben die Studierenden auch noch die Möglichkeit, die Lehrveranstaltung in eine Diplomarbeit münden zu lassen. Dafür bedarf es zusätzlich der wissenschaftlichen Bearbeitung einer Fragestellung („Legal Opinion“) in thematischem Zusammenhang mit dem Moot Court-Fall.