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Sachwalter: Auch Erwachsene brauchen Schutz

„Von der Sachwalterschaft zum Erwachsenenschutz“ lautete das Motto einer Fachtagung des JKU-Instituts für Zivilrecht.

Über 200 TeilnehmerInnen interessierten sich für die Tagung zum "Zweiten Erwachsenenschutzgesetz“. Damit wird ab Mitte nächsten Jahres die „alte“ Sachwalterschaft durch neue Formen der Erwachsenenvertretung abgelöst. Hintergrund dieser bedeutsamen Gesetzesnovelle ist die UN-Behindertenrechtskonvention, die vor allem die Selbstbestimmung von Personen mit psychischen Beeinträchtigungen fördern will.

Fünf Vorträge von Linzer ZivilrechtlerInnen (Silvia Dullinger, Martina Eliskases, Andreas Geroldinger, Christian Holzner und Stefan Perner) stellten die wesentlichen Neuerungen der Novelle vor. Walter Struhal – bis vor kurzem Oberarzt für Neurologie am KUK, nunmehr Primar in Tulln – referierte über neurologische Anzeichen dafür, dass eine Person krankheitsbedingt nicht mehr voll entscheidungsfähig ist. Das große Interesse des Publikums – das sich insbesondere aus VertreterInnen der Richterschaft, der Anwaltschaft, des Notariats sowie von Banken und Erwachsenenschutzvereinen zusammensetzte – zeigte sich auch an der angeregten Diskussion unmittelbar nach den Vorträgen und in den Pausen.