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Institut für Recht der sozialen Daseinsvorsorge und Medizinrecht
Was ist das?

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Wissenschaftliche Arbeiten.

Bachelorarbeiten / Diplomarbeiten

Die Voraussetzung für die Übernahme der Betreuung von Bachelor-/Diplomarbeiten aus dem Fach Arbeits- und Sozialrecht ist die Teilnahme am Seminar "Vorbereitung auf die Diplomarbeit", LVA-Nr. 104.250. Die Teilnahme am Seminar bedeutet aber nicht automatisch die Übernahme der Betreuung der Bachelor-/Diplomarbeiten.

Das Seminar wird nur im Sommersemester angeboten!

Dissertationen

  1. Die Übernahme der Betreuung von Dissertationen aus dem Fach Arbeits- und Sozialrecht setzt die Absolvierung der mündlichen Prüfung Arbeitsrecht zumindest mit der Note "GUT" voraus. Kontaktaufnahme per E-Mail an Frau Assoz. Univ.-Prof.in Dr.in Barbara Kammler (barbara.kammler@jku.at) bzw. an Herrn Univ.-Prof. Dr. Reinhard Resch (reinhard.resch(at)jku.at).
  2. Überdies muss der/die Kandidat/in bereit sein, vor Einreichung der Arbeit jeweils nach fachlichem Schwerpunkt seiner Dissertation am Seminar Arbeits- und Sozialrecht (nur für Doktoratsstudium) bei Assoz. Univ.-Prof.in Dr.in Barbara Kammler bzw. Univ.-Prof. Dr. Reinhard Resch teilzunehmen.