Nach Vergabe eines Themas vom Institut ist dieses umgehend mit entsprechendem Formular im Prüfungs- und Anerkennungsservice anzumelden.
Voraussetzung ist der Abschluss der ersten Diplomprüfung.
Die Unterschrift der Begutachterin / des Begutachters (ProfessorIn oder DozentIn) muss von der / dem Studierenden eingeholt werden.
Zusätzliche Informationen einzelner Studienrichtungen:
- Diplomstudium Wirtschaftspädagogik
Im Diplomstudium Wirtschaftspädagogik muss bereits zusätzlich das Fach Forschungsmethodik (zwei Scheine) abgelegt worden sein.
- Diplomstudium Wirtschaftswissenschaften
Im Diplomstudium Wiwi (WS13) kann man die Diplomarbeit auch in einem Ergänzungsfach verfassen. In diesem Fall muss die Arbeit aus einem oder mehreren Modulen gemäß §§ 12 und 13 lt. Curriculum Diplomstudium Wirtschaftswissenschaften verfasst werden, die fachlich aufbauend einen Umfang von mindestens 12 ECTS aufweisen. Die Diplomarbeit muss in jedem Fall eine wirtschaftswissenschaftliche Fragestellung in relevantem Umfang bearbeiten.
Liste der Module, in denen eine Diplomarbeit verfasst werden kann