Hier findest du alle Informationen zur Anerkennung, wenn du als Studierende / Studierender der JKU im Rahmen von Austauschprogrammen Prüfungen im Ausland absolviert hast. Prüfungen, die ohne Austauschprogramm absolviert wurden, sind über den Punkt Anerkennung - Inland zu beantragen.
Die Bestätigung der Anrechenbarkeit des geplanten Studienprogramms im erforderlichen Ausmaß VOR Antritt des Auslandsaufenthalts, der sogenannte "Vorausbescheid", ist wesentlicher Bestandteil eines Austauschprogramms (und des Austauschstipendiums).
Beim Antrag werden zum einen die Lehrveranstaltungen angeführt, die man an der Gastuniversität besuchen möchte, zum anderen die Äquivalenz zum Curriculum an der JKU.
Nähere Informationen zur Antragstellung, Ansprechpersonen etc. findest du für deine Studienrichtung in Form von Merkblättern:
- Merkblatt Anerkennung Allgemein (126,1 KB)
- Merkblatt Anerkennung Chemie, Mathematik, Physik, Kust (135,6 KB)
- Merkblatt Anerkennung Informatik (137,0 KB)
- Merkblatt Anerkennung Jus (112,7 KB)
- Merkblatt Anerkennung Mechatronik, ELIT (150,2 KB)
- Folien der Info-VA "Wie funktioniert die Anerkennung?" (für SOWI-Studierende) (53,8 KB)
- Merkblatt Anerkennung SOWI (283,6 KB)
- Informationen zu Anerkennungen im Fachbereich Betriebswirtschaft
Antragsformulare
nur für Studierende der TN und Lehramt Sekundarstufe:
für WIN-Studierende:
Fächer- bzw. Lehrveranstaltungstausch
Auf Antrag können Studienfächer bis zu einem Gesamtausmaß von 18 ECTS-Punkten (abhängig vom Curriculum) durch andere studienspezifische Studienfächer bzw. Lehrveranstaltungen ersetzt werden.
Dies ist möglich bei WIWI, KUWI, M-CH-PH und KUST und stellt eine Ergänzung bzw. Alternative zur Anerkennung dar.
Die entsprechenden Ansprechpersonen findest du in den jeweiligen Merkblättern für Anerkennung bzw. im Prüfungs- und Anerkennungsservice.