Personen ohne Reifezeugnis können außerordentlich studieren, um
- die Studienberechtigungsprüfung zu absolvieren oder
- die Zeit bis zum Erhalt des Reifezeugnisses (Nachmatura, letzter Teil der Berufsreifeprüfung) zu überbrücken oder
- einzelne Lehrveranstaltungen zu absolvieren.
Personen mit einem internationalen Reifezeugnis und einem positiven Zulassungsbescheid werden als außerordentliche Studierende in einen Vorbereitungslehrgang aufgenommen, wenn noch Ergänzungsprüfungen oder Sprachprüfungen zu absolvieren sind, bevor sie mit dem ordentlichen Studium beginnen dürfen.
Im außerordentlichen Studium kann kein Studienabschluss erreicht werden.