Die Anmeldung zu Lehrveranstaltungsprüfungen erfolgt im KUSSS.
Für Übungen, Kurse und Seminare gilt die Anmeldung zur Lehrveranstaltung auch als Anmeldung zur Lehrveranstaltungsprüfung; die Aufnahme in die Lehrveranstaltung gilt als Zulassung zur Lehrveranstaltungsprüfung.
Du kannst Dich zu Lehrveranstaltungsprüfungen für Vorlesungen und Kurse bis zum Ende des zweiten, auf die Abhaltung folgenden Semesters bei der Leitung der Lehrveranstaltung anmelden.
Prüfungen, die außerhalb des Wirkungsbereiches einer Fortsetzungsmeldung abgelegt wurden, sind absolut nichtig. Eine Anrechnung auf die Gesamtzahl der Wiederholungen erfolgt nicht.
Bitte beachte auch die jeweiligen Informationen bei den einzelnen Lehrveranstaltungen.