EU-/EWR-Bürger*innen
Für Studierende aus den EU-/EWR-Ländern sowie der Schweiz gibt es keine besonderen Einreiseformalitäten, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster. Es genügt ein gültiger Reisepass.
Innerhalb der ersten 4 Monate deines Aufenthalts in Österreich musst du eine Anmeldebescheinigung bei der zuständigen Aufenthaltsbehörde, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster in Österreich beantragen. Details dazu finden Sie hier, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster.
Drittstaatsangehörige
Staatsangehörige aus Nicht-EU-/EWR-Staaten (sogenannte "Drittstaatsangehörige") benötigen zur Einreise nach und zum Aufenthalt in Österreich einen Einreise-/ bzw. Aufenthaltstitel.
Wenn du ein Studium an der JKU antreten möchtest, kannst du dich um eine Aufenthaltsbewilligung – Student bewerben.
Wichtige Details zu Voraussetzungen, Verfahrensablauf, erforderlichen Unterlagen usw. erhältst du hier, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster.
Hier, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster findest du das Antragformular für die Aufenthaltsbewilligung - Student und die englische Ausfüllhilfe.
Erstantrag:
Die Antragstellung, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung – Student erfolgt persönlich bei der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster in deinem Heimatland. Die Vertretungsbehörde prüft deinen Antrag und leitet ihn an die entsprechende Niederlassungsbehörde in Österreich weiter, die die Voraussetzungen für die Erteilung des Titels prüft. Die Entscheidung erfolgt binnen 90 Tagen. Wenn die Voraussetzungen erfüllt werden, musst du (falls notwendig) einen Antrag auf ein Visum D stellen, mit dem du nach Österreich einreisen kannst. Die Aufenthaltsbewilligung musst du persönlich bei der zuständigen Niederlassungsbehörde abholen.
Wenn du zur visumsfreien Einreise nach Österreich berechtigt bist, kannst du den Antrag auch bei der zuständigen Niederlassungsbehörde, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster (bei Wohnsitz in Linz: Abteilung für Aufenthaltsrecht des BürgerInnen-Services Linz, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster) beantragen. Für welche Länder die Möglichkeit der visumfreien Einreise besteht, erfährst du hier, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster.
WICHTIG! Für die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung-Student musst du neben anderen Dokumenten einen Studienerfolg im Ausmaß von 8 Semesterstunden pro Studienjahr bzw. 16 ECTS-Punkte pro Studienjahr nachweisen. Ein Studienjahr setzt sich immer aus Wintersemester plus Sommersemester zusammen, d. h. auch wenn du im Sommersemester zu studieren beginnst, musst du einen Studienerfolg von 8 Semesterstunden bzw. 16 ECTS-Punkte erbringen.